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djbackup
Threadersteller
Dabei seit: 27.06.2005
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Verfasst Do 15.06.2006 14:31
Titel Kreation von Fonts auf Basis eines geschützen anderen |
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Spationierende Juristen, please pay attention:
Wie ist die Rechtlage bei der Kreation von einem Font auf Basis eines geschützen anderen.
Bsp: Ich möchte auf Basis der FF wasweißich einen "eroded Font" kreiren. Dabei hat der entstehende Font noch ca 50% mit dem Ausgangmodell gemein.
Ein gutes Bsp dafür, dass dies schon umgesetzt wurde, ist die BASE2 (http://www.stereo-type.net/). Hier diente die Helvetica als Basis. Die Base2 gibts aber als FreeFont.
Merci für brauchbare Antworten
[edit]
Verschoben von Typografie nach Recht
Zuletzt bearbeitet von Cocktailkrabbe am Do 15.06.2006 14:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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213db
Dabei seit: 20.09.2005
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Verfasst Do 15.06.2006 17:22
Titel
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das würde mich auch mal interessieren.
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The Bockwurst
Dabei seit: 12.10.2005
Ort: nicht Paderborn
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Verfasst Do 15.06.2006 17:45
Titel
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Offiziell verboten, es sein denn man holt sich das Ok und behält den Originalnamen bei.
Guckt mal unter FontShop, Regel 9:
Regel 9
Gruß
Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Do 15.06.2006 18:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Malle
Dabei seit: 22.01.2006
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Verfasst Fr 16.06.2006 07:27
Titel
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Es ist halt die frage, was du erstellen möchtest. Wenn du z.B. ein Logo entwickelst (Bild) steht es unter einem ich glaube sogenanntem Künstlerrecht, kann ich aber nicht genau sagen. Jedenfalls könntest du es ja selber gemalt haben!
Oder
Genau das gleiche ist ja mit den Unternehmen die die Straßenkarten erstellen. nimmst dir eine pauscht die ab zeichnest dir ein paar konturen und fertig -> das ist dann dein eigenes Werk und dieses kannst du dann veröffentlichen, da du selber kreativ geworden bist. Wichtig ist auch hierbei, deine Hand (oder Maus) hat dieses Bild gezeichnet. Unter mir wohnt ein anderer Mieter der ist Richter
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
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Verfasst Fr 16.06.2006 08:20
Titel
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Du provozierst damit auf alle Fälle einen Rechtsstreit. denn die Entscheidung, ob ein Werk eine eigene Schöpfungshöhe erreicht hat und somit als neues Werl lt. UrhG gelten darf, obliegt einzig und allein den Gerichten.
Musst du entscheiden, ob du es daruf ankommen lassen möchtest.
Und btw: Nur weil andere es auch gemacht haben, heißt dass noch lange nicht, das es auch erlaubt ist.
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