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Thema: Konzept einer App in Portfolio aufnehmen? vom 10.10.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Konzept einer App in Portfolio aufnehmen?
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eazee-designstudio
Threadersteller

Dabei seit: 08.10.2014
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Verfasst Fr 10.10.2014 13:04
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Konzept einer App in Portfolio aufnehmen?

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Hallo Zusammen!

Wir haben vor ein paar Wochen für eine Firma ein App-Konzept entwickelt. Leider ist es zum entgültigen Auftrag nie gekommen. Da unser Konzept ausgefeilt und die App schön gestaltet ist, würden wir sie gerne Online in unser Portfolio
aufnehmen. Können wir das Konzept inkl. Logo des ehemaligen Kunden aufnehmen oder ist das rechtlich strafbar, da das Konzept nie umgesetzt wurde?

Danke vorab!

Grüße
EAZEE
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Fr 10.10.2014 13:14
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Wurde denn die Konzept-Entwicklung bezahlt? Gibt es irgendwelche Regelungen der Zusammenarbeit?

Das Logo des Kunden darf ohne Nutzungserlaubnis des Rechteinhabers nach meiner Kenntnis natürlich nicht verwendet (=genutzt) werden.
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eazee-designstudio
Threadersteller

Dabei seit: 08.10.2014
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Verfasst Fr 10.10.2014 13:20
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Nein wir sind diesbezüglich in Vorleistung gegangen.
Problematisch ist es eig nur, dass nicht nur das Logo verwendet wurde, sondern eben auch in der CI gearbeitet wurde.

Ich frage mich ob es nicht reicht, wenn man dazu schreibt, dass es nur ein Konzept ist ^^.
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NaMaMe

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Verfasst Fr 10.10.2014 13:23
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eazee-designstudio hat geschrieben:
Nein wir sind diesbezüglich in Vorleistung gegangen.
Problematisch ist es eig nur, dass nicht nur das Logo verwendet wurde, sondern eben auch in der CI gearbeitet wurde.

Ich frage mich ob es nicht reicht, wenn man dazu schreibt, dass es nur ein Konzept ist ^^.


ich würde einfach das logo durch einen Dummy ersetzen und das CI entsprechend anpassen. Das ganze eben anonymisieren, soweit es geht. Aber ich bin auch kein Rechtsanwalt
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Benutzer 62312
Account gelöscht


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Verfasst Fr 10.10.2014 13:44
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Dieser Link könnte vlt interessant sein für die Problematik:
http://www.designschutznews.de/2011/11/darf-ein-designer-auftragsarbeiten-als-referenzen-veroffentlichen/
 
eazee-designstudio
Threadersteller

Dabei seit: 08.10.2014
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Verfasst Fr 10.10.2014 13:45
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Das hätten wir auch gemacht, wenn die APP nicht zuviele Screens hätt als dass sich das lohnen würde.
Vielleicht findet sich ja noch ein rechtlich gelehrtes Mitglied Grins
Danke aber für eure Vorschläge!
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NaMaMe

Dabei seit: 26.09.2011
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Verfasst Fr 10.10.2014 13:48
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Ist es eigentlich eine Option beim kunden nachzufragen, manche sehen das ja sehr entspannt?
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eazee-designstudio
Threadersteller

Dabei seit: 08.10.2014
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Verfasst Fr 10.10.2014 14:52
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Leider auch nicht nein :/

Ich hoffe nicht wir müssen in den sauren Apfel beissen und das Ding von vorne neu Aufsetzen ^^
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