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Thema: "Kleinauftrag" - Rechnung von Privat oder Gewerbe? vom 08.12.2009

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> "Kleinauftrag" - Rechnung von Privat oder Gewerbe?
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mikman
Threadersteller

Dabei seit: 08.12.2009
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Verfasst Di 08.12.2009 04:45
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"Kleinauftrag" - Rechnung von Privat oder Gewerbe?

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Hiho!

Ich stecke gerade in der Ausbildung zum MG und "soll" für den Arbeitgeber meiner Freundin 'nen kleinen Internetauftritt basteln. Da ich ja hauptsächlich mit der Ausbildung beschäftigt bin, haben wir's so geregelt, dass ich mich 4 Monate lang jeweils 10 Stunden dran setze und dafür dann jeden Monat 100€ bekomme.

Jetzt stellt sich mir die Frage - der Chef möchte nämlich eine Rechnung inkl. Steuernummer von mir - wie ich diese Einnahme für mich verbuche?
Reicht dafür eine Rechnung von Privat, weil ich insgesamt unter 750€ bleibe? Oder muss da ein Kleingewerbe her, weil ich eine "Gewinnerzielungsabsicht" habe und eine in gewisser Weise eine Regelmäßigkeit besteht?

Ich blick da leider nicht so ganz durch und wäre für jede Hilfe dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

mikman


Zuletzt bearbeitet von mikman am Di 08.12.2009 04:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nefliete

Dabei seit: 05.07.2007
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.12.2009 10:50
Titel

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stellst du denn nur eine rechnung aus oder jeweils eine pro zahlung.

10h/monat á 4 monate? ist doch etwas seltsam, oder nicht? mach doch die homepage in einem monat fertig und bei abschluss kassierst du die kohle. sicher dich nur ab, dass du auch an dein geld kommst. bei geld hört jede freundschaft auf.

ein kleingewerbe dafür anmelden wäre übertrieben. mach es auf eine rechnung 400 ocken und fertig.
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mikman
Threadersteller

Dabei seit: 08.12.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 08.12.2009 12:36
Titel

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Ja, stimmt schon. Ist ein wenig seltsam, das Ganze Lächel

Allerdings hätte ich gerne schon jetzt was von dem Geld und nicht erst in 4 Monaten (ich kann Momentan jeden Cent gebrauchen *zwinker*). Der Chef will aber nicht im Voraus zahlen - was ja durchaus verständlich ist - und ich keine 4 Monate arbeiten, ohne dafür was zu bekommen. Deswegen haben wir uns darauf geeinigt, dass ich ihm am Ende des Monats zeige, was ich gemacht habe und er mir dafür einen Teilbetrag zahlt.
Ich weiß, im Normalfall wird am Ende eine Rechnung gestellt. Die Sache ist halt etwas spezielles, da es über den Chef meiner Freundin läuft, den ich ja auch schon vorher kannte.

Deswegen noch mal zu meiner ursprünglichen Fragen.

Nehmen wir an, es werden jetzt 4 Rechnungen á 100€, in 4 aufeinander folgenden Monaten. Geht das dann noch als Rechnung von Privat oder brauche ich dafür einen (Klein-)Gewerbeschein?
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Nefliete

Dabei seit: 05.07.2007
Ort: fu**ing eifel
Alter: 32
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.12.2009 13:48
Titel

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bei einer regelmäßigen einnahme benötigst du ein kleingewerbe. der aufwand lohnt aber nicht für 400euro. es sei denn, du findest mehr aufträge und kunden. aber lass dir gesagt sein, dass es dich zeit und aufwand kosten wird, in der du eigentlich freizeit haben solltest.

wenn du quasi die rechnung erst am ende des projektes stellst (die kohle aber schon vorher kassierst in teilen) brauchst du keinen schein. du kannst auch mal beim FA nachfragen, ob es auch möglich ist eine rechnung zu schreiben mit mehreren zahlungszielen, quasi als teilrechnungen oder abschläge. es handelt sich ja immer um den gleichen auftrag.
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Liliana

Dabei seit: 24.02.2004
Ort: Hamburg
Alter: 33
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.12.2009 18:19
Titel

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und dran denken deinen ausbildungsbetrieb zu informieren. du trittst quasi als konkurrent auf und das kann dich deinen ausbildungslatz kosten...
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