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Thema: Kenntlichmachung von gewerblichen Anzeigen/Bannern im Netz vom 09.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kenntlichmachung von gewerblichen Anzeigen/Bannern im Netz
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beeviZ
Threadersteller

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Verfasst Mi 09.05.2007 15:42
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Kenntlichmachung von gewerblichen Anzeigen/Bannern im Netz

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Hi.

Ich suche mal gerade ne zuverlässige Quelle auf der beschrieben wird wann, ob, warum und wo und wozu und überhaupt man auf Internetseiten bzw. auch in Newslettern kommerzielle Banner als solche kennzeichnen muss.

In der Regel steht über den Dingern ja klein "Anzeige" oder "Werbung" drüber oder drunter. oder daneben. oder dadrauf oder sonstwo.

So, habt Ihr Quellen wann man das machen muss?

Bedanke mich.
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
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Verfasst Mi 09.05.2007 15:48
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maaaaaa - jetzt mach die verbraucherschützer doch nicht noch darauf aufmerksam Meine Güte!

Grins
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
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Verfasst Mi 09.05.2007 15:52
Titel

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sofort.

Im Verkehr (*scnr*) muss für den Besucher deutlich unterschieden werden können zwischen werbung und redaktionellem inhalt. Da geht's um Schleichwerbung, da verstehen Gerichte auf Antrag wohl wenig spass..

Meine Bookmarks: http://www.heise.de/newsticker/meldung/62260
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beeviZ
Threadersteller

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.05.2007 15:57
Titel

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haste auch noch was zu newslettern in deinen bookmarks? aber da wird vermutlich das gleiche gelten, richtig?
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.05.2007 16:06
Titel

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nope, newsletter interessieren mich mal so gar nicht - frag mal den stef Grins Grins
Ich denke aber das wird sich ähnlich verhalten, jupp. Die Gerichte unterscheiden ja mittlerweile kaum mehr... (impressumspflicht, etc.)
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