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easy-way-design
Threadersteller
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.11.2006 15:18
Titel Keine Kundenreaktion mehr ! Was nun ? |
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Hallo,
hab mal ne Frage wie Ihr in speziellem Fall vorgehen würdet:
Also hab nen Auftrag Entwurf einer Speisekarte für nen neuen Laden. Nach Vorgaben des Kunden einen ersten Entwurf zugeschickt. Gefiel ganz gut, es sollten aber einige kleinere Dinge geändert werden, was ich ebenso machte. Also gut zweiten Entwurf gemacht und ab an den Kunden...seit dem herscht Funkstille.
Nachdem er sich einige Tage nicht gemeldet hat, habe ich Ihm ne neue Mail mit dem Entwurf geschickt, aber ohne Erfolg. Dann ein paar Tage später nochmal das gleiche. Zwischendurch halt auch versucht ihn telefonisch zu erreichen. Aber auch kein Erfolg.
Wie würdet Ihr nun vorgehen ?
Dazu sei vielleicht gesagt (obwohl eigentlich wohl eher nebensächlich) der Entwurf betraf bisher erstmal einen Teil der Karte. Titelseite und eine Innenseite.
Danke für Eure Meinungen.
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 27
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Verfasst Mi 08.11.2006 15:21
Titel
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Wie definiert sich "Auftrag"? Vertrag oder nur mündliche Absprachen ohne jegliches Schriftstück?
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easy-way-design
Threadersteller
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.11.2006 15:29
Titel
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| Zeithase hat geschrieben: | | Wie definiert sich "Auftrag"? Vertrag oder nur mündliche Absprachen ohne jegliches Schriftstück? |
also man mag es kaum glauben, aber das ganze lief über eine Auktion. Hab nen Angebot abgegeben. Da es aber nicht das günstigste war hatte ich mir zuerst keine Chancen ausgerechnet. Aber dann doch ne Mail erhalten, ob ich noch interessiert wäre, was ich natürlich zusagte (auch per Mail und kurze Zeit später nochmal in einem Telefonat). Danach bekam er von mir eine AB (allerdings leider ohne Aufforderung einer Unterschrift oder so). Naja und daraufhin dann die Freigaben. Außerdem hat er mir Bilder per CD zugeschickt, allerdings ohne Schreiben. Ach ja und in der AB stand halt, das Zahlung nach Freigabe zu erfolgen hat.
Zuletzt bearbeitet von easy-way-design am Mi 08.11.2006 15:32, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.11.2006 15:47
Titel
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Mal mit Rufnummerunterdrückung anrufen. Und bei Gelegenheit mal im Laden die Speisekarten angucken gehen
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pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Nemmberch
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.11.2006 16:02
Titel
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vermutlich über so ne myhammer geschichte, dann hastes nicht anders verdient!1elf.
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easy-way-design
Threadersteller
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.11.2006 17:32
Titel
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| pRiMUS hat geschrieben: | | vermutlich über so ne myhammer geschichte, dann hastes nicht anders verdient!1elf. |
warum hab ich es nicht anders verdient ?? hatte geschrieben das ich nicht der günstigste war. war sogar ein ganz normaler preis. und schließlich gab es auch die ganze vorgeschichte (sie oben). von daher völlig egal ob my-hammer oder nicht.
und im laden vorbeischauen kann ich leider auch nicht, da er nicht grad um die ecke liegt. aber wie gesagt bisher hatte der kunde lediglich die titelseite und einen innenseite. und auch lediglich in einer präsentation.
Zuletzt bearbeitet von easy-way-design am Mi 08.11.2006 17:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: Schönste Stadt der Welt
Alter: 33
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.11.2006 17:42
Titel
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| easy-way-design hat geschrieben: | | aber wie gesagt bisher hatte der kunde lediglich die titelseite und einen innenseite. und auch lediglich in einer präsentation. |
Im schlimmsten Fall gibt der Kunde das dem, der es am billigsten macht und der baut den Rest eben nach. Naja, ich hoffe es natürlich nicht.
Das nächste mal das Angebot unterschreiben lassen und erst dann was machen.
Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Mi 08.11.2006 17:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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easy-way-design
Threadersteller
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.11.2006 18:17
Titel
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sicher richtig, aber bisher hatte ich damit nie probleme. gut in der zukunft sollte ich vielleicht mir auch eine auftragsbestätigung unterzeichnen lassen, aber bin halt immer davon ausgegangen, das ein mail mit jawohl auftrag erteilt nach einem angebot ausreicht. und schließlich kam ja dann noch eine AB.
lieg ich da so falsch, das die rechtslage aufgrund der genannten unterlagen dennoch eindeutig ist ??
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