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Thema: Kein Vertrag - Wie Geschäftsverhältnis beenden ? vom 20.07.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kein Vertrag - Wie Geschäftsverhältnis beenden ?
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skychef
Threadersteller

Dabei seit: 21.09.2002
Ort: Köln
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.07.2004 16:57
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Kein Vertrag - Wie Geschäftsverhältnis beenden ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Folgende Situation:

Ich hab für einen Bekannten eine Website entworfen, die in 2 Schritten (temporär getrennt // seperat abgerechnet) erstellt werden sollte.

Der erste Teil ist bereits von mir fertig erstellt worden und auch schon abgerechnet worden. Der Kunde war zufrieden.

Nun kann ich aus Zeitmangel den zweiten Teil nicht mehr bearbeiten. Kann ich jetzt - ohne rechtliche Folgen - das Geschäftsverhältnis abbrechen!?

Ein schriftlicher Vertrag ist nicht abgeschlossen worden.


Zuletzt bearbeitet von skychef am Di 20.07.2004 23:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Wayne2000

Dabei seit: 26.03.2003
Ort: Lüdenscheid
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.07.2004 17:01
Titel

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äähhh...

natürlich nicht. eine mündliche absprache ist für beide seiten bindend und gilt als vertrag!

was würdest du denn sagen, wenn du ein kunde wärst und die agentur dir sagt: ne, du, komm...wir haben irgendwie..also...och nö, mach ma selber!" Au weia!

mein vorschlag: solange ihr keine verbindlichen termine eingegangen seid, versuch doch das weitere vorgehen mit dem vertragspartner abzusprechen, ohne zu enge fristen zu setzen. wenn es auch noch ein bekannter ist, sollte das doch möglich sein.

gruß
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skychef
Threadersteller

Dabei seit: 21.09.2002
Ort: Köln
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.07.2004 23:45
Titel

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Wayne2000 hat geschrieben:
äähhh...

natürlich nicht. eine mündliche absprache ist für beide seiten bindend und gilt als vertrag!



mhh..das hab ich mir schon gedacht...trotzdem danke erstmal!


Wie komm ich denn da jetzt wieder heraus? Ich will und kann den Auftrag auf keinen Fall zu Ende ausführen. Welche "plausiblen" Gründe lassen den eine Auflösung des Geschäftsverhältnisses rechtfertigen?!

Hat jemand einen Tipp?
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myel

Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.07.2004 23:50
Titel

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wahnsinn lol....

wat machst du denn für dinger?

also du machst das entweder fertig, oder suchst dir jemanden der es für dich fertig macht..

(naja wenns nen bekannter ist, lässt ers vielleicht auch einfach sein ??)
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skychef
Threadersteller

Dabei seit: 21.09.2002
Ort: Köln
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.07.2004 23:53
Titel

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ein ganz "ferner" Bekannter *zwinker*


Gibts nicht irgendeinen Grund, bei dem einer der Vertragspartner (in diesem Fall ICH) von dem Vertrag zurücktreten kann?!
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morfkor
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 20.07.2004 23:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

skychef hat geschrieben:
ein ganz "ferner" Bekannter *zwinker*


Gibts nicht irgendeinen Grund, bei dem einer der Vertragspartner (in diesem Fall ICH) von dem Vertrag zurücktreten kann?!



einer von euch beiden stirbt
 
saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.07.2004 00:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

rechtlich läuft es wohl auf einen vergleich hinaus.
sozial schlichtweg auf ärger.
menschlich auf ein schlechtes gewissen.
persönlich.. öhm.. ja.. naja.. verdammt: rede mit ihm!
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ddrummer

Dabei seit: 05.03.2004
Ort: berlin
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.07.2004 00:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

rechtlich hast Du da glaub ich nichts zu befürchten; abgesehen von der Missgunst Deines Bekannten.
So wie ich das mal gelernt habe ist ein mündlicher Vertrag nur von Geschäftsmann zu Geschäftsmann bindend.
Dann aber auch nur, wenn dieser deren reguläres Geschäft betrifft.
z.B. ein Computerhändler bestellt Einzelteile beim Computergroßhandel.
Da das nur ein Bekannter von Dir ist und Du das nur nebenher gemacht hast kann der Vertrag angefechtet werden.


Zuletzt bearbeitet von ddrummer am Mi 21.07.2004 00:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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