Autor |
Nachricht |
Nanni
Threadersteller
Dabei seit: 06.12.2006
Ort: ZUHAUSE
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 16:20
Titel kein Geld vom ex-Arbeitgeber |
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hi, brauche mal hilfe zum thema kein geld vom ex-arbeitgeber!!!
bin neu hier und hoffe auch richtig hier:
bin ab 1.11 arbeitslos und habe immernoch kein geld von oktober vom mein ex-arbeitgeber, will ihn jetzt mahnen und eine frist setzen und weiß aber nicht wie ich es brieflich vormolieren muß bzw. kann
würden mich freuen wenn jemand helfen kann
lg nanni
danke in voraus
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 16:28
Titel
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Anwalt. Ende.
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Anzeige
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Nanni
Threadersteller
Dabei seit: 06.12.2006
Ort: ZUHAUSE
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 16:32
Titel
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hi,
die vom arbeitsamt meinte ich soll erst einen brief mit frist setzten das ich was in der hand habe,
das ich ihn gemahnt habe
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 16:35
Titel
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Nanni hat geschrieben: | hi,
die vom arbeitsamt meinte ich soll erst einen brief mit frist setzten das ich was in der hand habe,
das ich ihn gemahnt habe |
Zitat: | Ich bitte um die Zahlung meines noch ausstehenden Gehalts bis zum XX.XX.XXXX. Anderenfalls sehe ich mich gezwungen, den Rechtsweg zu bestreiten. |
So oder so ähnlich.
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sasa
Dabei seit: 03.11.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 16:38
Titel
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je früher du dir professionellen beistand holst, desto besser.
das steigert deine chancen auf einen "guten" ausgang in dieser problematik erheblich.
im umkehrschluss sinken deine chancen, wenn du erwartest das ein anonymes forum dir rechtsverbindliche auskünfte erteilt.
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 16:48
Titel
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Sehr geehrter Arbeitgeber,
ich habe bisher noch nicht den Arbeitslohn für den Monat Oktober bekommen. Überweisen Sie mir den ausstehenden Betrag bis zum xx.xx.xxxx.
Mfg
Arbeitnehmer
Das ganze dann per Einschreiben mit Rückschein. Wenn das nix bringt DANN kannste zum Anwalt gehen.
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koi-sh
Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 16:48
Titel
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Mahnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war bei Ihnen als ........................ beschäftigt. In dem Arbeitsvertrag vom ................. wurde eine monatliche Vergütung in Höhe von ............... € brutto vereinbart. Für den zeitraum vom ............ bis zum ............. konnte ich leider noch keine Lohnzahlung auf meinem Konto verbuchen. Ich fordere Sie daher auf, bis zum ................... den mir zustehenden Nettolohn in Höhe von ................ € auf mein Girokonto zu überweisen. Sollte bis zum genannten Termin keine Zahlung auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich Klage erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum und Unterschrift
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Nanni
Threadersteller
Dabei seit: 06.12.2006
Ort: ZUHAUSE
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 16:48
Titel
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DANKE EUCH UND DRÜCKT MIR DIE DAUMEN
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