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xx_stevee_xx
Threadersteller
Dabei seit: 04.03.2008
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 04.03.2008 14:02
Titel Kategorisierung: (Klein-) Gewerbe |
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hallo liebe medien-gemeinde,
ich möchte in den nächsten tagen ein kleingewerbe anmelden, aber bin wirklich am verzweifeln, wie ich das gewerbe kategorisieren könnte.
also ich biete fotoshootings (auf event, hochzeiten oder im privaten heimstudio) an, bastle aber auf wunsch auch websites, bearbeite videos etc.... visitenkarten ....
spontan bin ich auf MULTIMEDIA-Agentur gekommen... aber das klingt so abgedroschen!
hat vielleicht jemand eine zündende idee, damit ich keinen ärger mit BG Druck/Papier etc bekomme?!
vielen lieben dank im voraus.
stefan
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throw
Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Di 04.03.2008 14:26
Titel
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ich hab was ich mach als grafische dienstleistungen angegeben...
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xx_stevee_xx
Threadersteller
Dabei seit: 04.03.2008
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 04.03.2008 14:29
Titel
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@throw: das hört sich nicht schlecht an.
ich kann mir da drunter jetzt vorstellen, dass du sachen zeichnerisch entwickelst und diese dann umsetzt (drucken lässt).
bzw. was genau machst du, wenn ich fragen darf?!
gabs bisher schon probleme mit ihk oder einer BG ?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 04.03.2008 14:30
Titel
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joa wenn du keine post von der berufsgenossenschaft bekommen willst, solltest du tunlichst auch nix reinschreiben, das irgendwie mit print zu tun hat... von dem her is multimedia schon gar nich verkehrt. das kann im grunde alles oder nix sein... du musst die bezeichung multimedia deswegen ja nicht in deinem firmennamen führen...
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xx_stevee_xx
Threadersteller
Dabei seit: 04.03.2008
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 04.03.2008 14:49
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | du musst die bezeichung multimedia deswegen ja nicht in deinem firmennamen führen... |
ach okay. das war eine meiner fragen noch... wegen dem "firmennamen"...
das kann dann jeder x-beliebige phantasiename sein oder?
nur auf der rechnung muss dann stehen:
FIRMA XY
Mein Name
Adresse
St.-Nr.
oder?
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 04.03.2008 14:57
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also eine rechtliches verbot gibt es da glaube ich nicht, es kann nur sein, dass die ihk (je nach region) eine eigene richtlinie hat. idr gelten die fantasie namen nur für firmen die im handelsregister eingetragen sind und/oder eine niderlassung/ladenlokal haben.
pflicht ist auf jeden fall dein richtiger namen bei der anmeldung und auf der rechnung. letzt endlich kräht da kein hahn nach, wenn dein name immer vertreten ist im logo.
das ist mein halbwissen dazu.
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remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht:
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Verfasst Di 04.03.2008 16:48
Titel
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Kleingewerbe + AGENTUR im Namen = Einladung für Abmahner.
Zitat: | ach okay. das war eine meiner fragen noch... wegen dem "firmennamen"...
das kann dann jeder x-beliebige phantasiename sein oder?
nur auf der rechnung muss dann stehen:
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Auf Rechnungen und auf sämtlicher Korrespondenz.
Richtig ist, dass dies zu Werbezwecken nicht notwendig ist - darunter fallen auch die Visitenkarten.[/quote]
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