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Aktuelles Datum und Uhrzeit: So 07.09.2008 02:50 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: kann man bei eBay... vom 26.02.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> kann man bei eBay...
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ines
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Verfasst Fr 29.02.2008 13:12
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SL-Design hat geschrieben:
ines hat geschrieben:
So, ich hab hier aufgeräumt.

Wie immer unnötig...


Meine Güte! So wie deine Kommentare.
Wir sind hier nicht im Offtopic, sondern in einem Fachforum. Da geht es definitiv nicht um die o.g. Punkte. Wer seine persönliche Meinung über nanu kundtun will, tut das per PN aber nicht hier.
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SL-Design

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Verfasst Fr 29.02.2008 13:12
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nanu hat geschrieben:
Kann es angemahnt werden, wenn ein verkäufer gebrauchte Markenkleidung bei ebay verkauft?

Nein, warum sollte es?
Markenkleidung muss natürlich echt sein, dann darf man sie auch verkaufen.
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Zeithase

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Verfasst Fr 29.02.2008 13:15
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nanu hat geschrieben:
Wo ist überhaupt der Gerichtsstand von Ebay.


http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

Ich hoffe, Du bist in der Lage, Deine Augen zu bedienen. Auf den restlichen Bloedsinn gehe ich mal nicht mehr ein.
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nanu

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Verfasst Fr 29.02.2008 13:44
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Eine genaue adresse bez. des Gerichtsstand war unter dem Link aber nicht zu finden - oder habe ich das übersehen

habe mal etwas recherchiert.
http://www.beckmannundnorda.de/ebay_widerrufsbelehrung_ein_monat.html

Das mit den Markenklamotten habe ich nur wegen dem Link geschrieben.
http://www.xsized.de/ebay-und-die-anwaelte/
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SL-Design

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Verfasst Fr 29.02.2008 13:47
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nanu hat geschrieben:
Das mit den Markenklamotten habe ich nur wegen dem Link geschrieben.
http://www.xsized.de/ebay-und-die-anwaelte/


Da geht es darum, ob Du gewerblicher oder privater Verkäufer bist, wenn Du viel anbietest. Dieser Status ist wettbewerbsmässig nicht unwichtig hat aber null damit zu tun, ob Du Markenklamotten, Schraubenzieher oder Klodeckel verkaufst.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
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Verfasst Fr 29.02.2008 13:47
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nanu hat geschrieben:
Eine genaue adresse bez. des Gerichtsstand war unter dem Link aber nicht zu finden - oder habe ich das übersehen


Hä? Hä? Hä? Hä? Hä? Hä? Hä? Hä? Hä? Hä?

Was kannst Du an

Zitat:
Für Mitglieder, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Mitglieds. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Potsdam, für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich Wien und für Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz Bern.


nicht verstehen!? Was willst Du da bitte fuer eine "genaue Adresse"? Aber, damit Du auch verstehst, was ein Gerichtsstand ist: klickmich.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Fr 29.02.2008 13:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nanu

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Verfasst Fr 29.02.2008 14:00
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ok das mit dem Gerichtsstand sei geklärt

Ob es in Deutschland bei der eBay International AG, Niederlassung Deutschland bleibt, ist uns zur Zeit noch unklar
bin ja mal gespannt wie sich das entwickelt..wenn es ebay zu eng wird.

quelle
http://www.internetrecht-rostock.de/neue-agb-ebay.htm

wegen den markenklamotten
das Problem ist, dass die Grenzen zwischen, was gilt noch als Privatverkauf und was ist gewerblich. nicht immmer eindeutig sind.
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SL-Design

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Verfasst Fr 29.02.2008 14:27
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nanu hat geschrieben:
wegen den markenklamotten
das Problem ist, dass die Grenzen zwischen, was gilt noch als Privatverkauf und was ist gewerblich. nicht immmer eindeutig sind.

Richtig, das entscheid im Zweifelsfall ein Richter.
Aber das hat nichts mit Markenklamotten zu tun. Das gilt für einen Antiquitätenhändler wie für ein Auto-oder Handytaschendealer. Ob gewerblich oder privat ist doch nicht von der Art der Ware abhängig.
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