Autor |
Nachricht |
JimmyDean
Threadersteller
Dabei seit: 02.10.2007
Ort: WW
Alter: 35
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 08.04.2009 18:32
Titel Kann ich Bandfotos auf meiner Seite veröffentlichen? |
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Ich möchte auf meiner Homepage gerne Bandfotos etc. veröffentlichen. Natürlich werden diese verkleinert und ich werde auch die Quelle angeben, von der die Fotos stammen... Darf ich das überhaupt ?! Falls nicht, gibt es neben "Nachfragen" einen anderen Weg, solche Bilder hochzuladen?!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.04.2009 18:59
Titel
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nein.
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Anzeige
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.04.2009 19:48
Titel Re: Kann ich Bandfotos auf meiner Seite veröffentlichen? |
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JimmyDean hat geschrieben: | Ich möchte auf meiner Homepage gerne Bandfotos etc. veröffentlichen. Natürlich werden diese verkleinert und ich werde auch die Quelle angeben, von der die Fotos stammen... Darf ich das überhaupt ?! |
Nein, du darfst nicht ohne (möglichst schriftliche) Einverständniserklärung der Urheber und Rechteinhaber.
JimmyDean hat geschrieben: | Falls nicht, gibt es neben "Nachfragen" einen anderen Weg, solche Bilder hochzuladen?! |
Nein.
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traumgaertner
Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.04.2009 20:11
Titel
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Warum wird bei sowas eigentlich immer das "Billigungsgesetz" übergangen?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.04.2009 08:37
Titel
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traumgaertner hat geschrieben: | Warum wird bei sowas eigentlich immer das "Billigungsgesetz" übergangen? |
Was für'n Gesetz?
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koi-sh
Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.04.2009 08:41
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | traumgaertner hat geschrieben: | Warum wird bei sowas eigentlich immer das "Billigungsgesetz" übergangen? |
Was für'n Gesetz? |
er meint hoffentlich Billigung im Sinne der Einwilligung/Genehmigung ...
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RAfodera
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.04.2009 10:12
Titel
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Hallo,
Sämtliche Verwertungsrechte an Werken, wie z.B. Bildern und Abbildungen, gehören dem Urheber bzw. dem Inhaber der Rechte (etwa bei vertraglicher Übertragung). Diese Verwertungsrechte sind in den §§ 15-24 UrhG geregelt.
Die von Dir angesprochene Veröffentlichung berührt meines Erachtens das Verfielfältigungsrecht aus § 16 sowie das recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG.
Möglich wären (allerdings in engen Grenzen und am Besten nach vorheriger Einwilligung des Urhebers) Umgestaltungen (§ 23 UrhG) sowie eine freie Benutzung im Rahmen des § 24 UrhG.
Sollte die Seite nicht kommerziell genutzt werden, sehe ich aber die Wahrscheinlichkeit einer Gestattung durch den rechteinhaber bzw. die Erteilung einer Lizenz als relativ hoch an.
Am Besten kontakt mit dem Berechtigten aufnehmen und ihn darauf ansprechen.
Gruß
AF
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.04.2009 10:38
Titel
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Na so etwas lobe ich mir doch mal. Danke dir, RAfodera.
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