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Thema: kann gelöscht werden vom 24.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> kann gelöscht werden
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PJ1985
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2004
Ort: Bochum
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.10.2005 10:50
Titel

kann gelöscht werden

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...

Zuletzt bearbeitet von PJ1985 am Fr 12.12.2008 17:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.10.2005 10:56
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Re: Firma genehmigen lassen ??

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PJ1985 hat geschrieben:
Ich habe schiss das die mir das nicht genehmigen habt ihr da Tips zu ???

Das erfährst du am ehesten, indem du bei deinem Arbeitgeber einfach mal nachfragst und nicht hier... *zwinker*

Gewerbe abmelden ist übrigens überhaupt kein Problem.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.10.2005 11:02
Titel

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Ich kann ihn schon verstehen, weswegen er das vermeiden möchte: Mit dem Wissen, das Gewerbe bedarf keiner Zustimmung, liegt der Zugzwang beim Arbeitgeber. Es besteht ja keinerlei Bedarf, ihm das quasi nochmal zu sagen. Er kann da ganz offen und vor allem beruhigt mit umgehen. Wenn es allerdings doch der Zustimmung bedarf, dann müsste er sich auf einen Streit einlassen unter Umständen, bei dem der Arbeitgeber die besseren Karten hätte.
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PJ1985
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2004
Ort: Bochum
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.10.2005 11:02
Titel

Re: Firma genehmigen lassen ??

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Lazy-GoD hat geschrieben:
PJ1985 hat geschrieben:
Ich habe schiss das die mir das nicht genehmigen habt ihr da Tips zu ???

Das erfährst du am ehesten, indem du bei deinem Arbeitgeber einfach mal nachfragst und nicht hier... *zwinker*

Gewerbe abmelden ist übrigens überhaupt kein Problem.


ja das das abmelden geht ist mir klar, aber das möchte ich ja eben nicht !!! Ich wollte hier ja nur wissen ob der Arbeitgeber mir das überhaupt verbieten darf, weil es ja mit dem was das Landesamt für Straßenbau macht nichts zu tun hat und auch in keiner Konkurrenz zueinander steht ...
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tomaschek
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 24.10.2005 11:02
Titel

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Frage ihn auf jeden fall, auch wenn dir irgendjemand sagt das du es nicht musst. kommt einfach besser als wenn dein arbeitgeber das nicht weiss und es spaeter erfaehrt. der weiss naemlich vielleicht auch nicht wirklich bescheid und pisst dich deshalb erstmal an... auch wenn er dann vielleicht im unrecht sein sollte ist der aerger da.
 
PJ1985
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2004
Ort: Bochum
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.10.2005 11:04
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Ich kann ihn schon verstehen, weswegen er das vermeiden möchte: Mit dem Wissen, das Gewerbe bedarf keiner Zustimmung, liegt der Zugzwang beim Arbeitgeber. Es besteht ja keinerlei Bedarf, ihm das quasi nochmal zu sagen. Er kann da ganz offen und vor allem beruhigt mit umgehen. Wenn es allerdings doch der Zustimmung bedarf, dann müsste er sich auf einen Streit einlassen unter Umständen, bei dem der Arbeitgeber die besseren Karten hätte.


jop zumal ich noch bis 30.11. probezeit hab und die mich ohne angaben von gründen schmeißen können, deswegen möchte ich es zumindest bis dahin verhindern nur wenn ich mich damit strafbar mache, weil ich es nicht habe genehmigen lassen oder so, muss ich halt vorher schon irgendwas machen (falls ich da überhaupt was machen muss)
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.10.2005 11:20
Titel

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So, dann erstmal ruhig der Reihe nach. So schnell wird zwar niemand gekündigt, deswegen jetzt nicht gleich die Panik kriegen, aber die Regeln sollten schon eingehalten werden.

Der problematische Hintergrund von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ist, daß manche dienstliches mit ihren privaten Interessen vermischen.
Wenn Du im IT-Bereich einer Behörde beschäftigt bist, nebenberuflich Computer verkaufst und dann deine eigene Behörde belieferst - ohne daß Du eine Nebentätigkeitsgenehmigung hast - dann würde so was haarig...

Grundsatz hier ist:

- Eine Nebentätigkeit muss immer ausdrücklich genehmigt werden. Es gibt keine stillschweigende Genehmigung.
Also: Wenn Du bereits bei Deiner Einstellung/Bewerbung auf ein bestehendes (Neben-)Gewerbe hingewiesen hast, dann muss es daraufhin nicht nur eine mündliche, sondern auch eine schriftliche Reaktion gegeben haben. Bitte in den Einstellungszusagen nachlesen.

- Für Dich gilt folgende Rechtsgrundlage:
Als Azubi gelten alle sonstigen Regeln, die auch für Angestellte gelten.
Für die Angestellten gelten die Nebentätigkeitsvorschriften aus dem jeweiligen Landesbeamtengesetz.

Eine Nebentätigkeit wird ganz allgemein dann genehmigt, wenn gewährleistet ist, daß der Hauptberuf weiterhin Deine Ausbildung ist. (Wenn Du angibst, daß Du mit Deiner Neben-Firma jeden Tag noch 10 Stunden beschäftigt bist, dann ginge das nicht.)
Also: Zeitliche Grenze: 1/5 der Wochenarbeitszeit: 7 bis 8 Stunden Zeitaufwand pro Woche maximal für die Nebentätigkeit.

Zusätzlich gibt es noch eine finanzielle Grenze: Das Einkommen aus dem Nebenjob darf nicht den Hauptjob übersteigen. Wenn es doch höher liegt, gibt es Abführungsgrenzen, die je nach Bundesland unterschiedlich sind. (Bitte in Deinem Landesbeamtengesetz nachlesen.) Das wird aber in der Praxis nach meinem Wissen nicht strikt angewendet. Es sei denn du bekommst für ein Gutachten einen Millionenbetrag, was z.B. in Hessen schon einmal vorgekommen ist...

Praktischer Rat:
Wenn Du einen guten Draht zur Personalabteilung hast, einfach mal nachfragen, wie dort die Stimmung ist.
Solange Dein Nebengewerbe mit Deinem Beruf/Ausbildung nix zu tun hat, ist es kein Problem (z.B. Aushilfe im Sonnenstudio). Je stärker Dein Nebengewerbe mit Deinem Beruf zu tun hat, umso eher würde ich an Deiner Stelle eine Genehmigung einholen.
Anonsten: Erstmal die Probezeit ablaufen lassen und dann nachfragen.

Gruß, Rick

Nachsatz: "Strafbarkeit" trifft hier nicht zu. Also keine Panik, daß Du verhaftet wirst... *ha ha*
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PJ1985
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2004
Ort: Bochum
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.10.2005 12:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

RickMKK hat geschrieben:
So, dann erstmal ruhig der Reihe nach. So schnell wird zwar niemand gekündigt, deswegen jetzt nicht gleich die Panik kriegen, aber die Regeln sollten schon eingehalten werden.

Der problematische Hintergrund von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ist, daß manche dienstliches mit ihren privaten Interessen vermischen.
Wenn Du im IT-Bereich einer Behörde beschäftigt bist, nebenberuflich Computer verkaufst und dann deine eigene Behörde belieferst - ohne daß Du eine Nebentätigkeitsgenehmigung hast - dann würde so was haarig...

Grundsatz hier ist:

- Eine Nebentätigkeit muss immer ausdrücklich genehmigt werden. Es gibt keine stillschweigende Genehmigung.
Also: Wenn Du bereits bei Deiner Einstellung/Bewerbung auf ein bestehendes (Neben-)Gewerbe hingewiesen hast, dann muss es daraufhin nicht nur eine mündliche, sondern auch eine schriftliche Reaktion gegeben haben. Bitte in den Einstellungszusagen nachlesen.

- Für Dich gilt folgende Rechtsgrundlage:
Als Azubi gelten alle sonstigen Regeln, die auch für Angestellte gelten.
Für die Angestellten gelten die Nebentätigkeitsvorschriften aus dem jeweiligen Landesbeamtengesetz.

Eine Nebentätigkeit wird ganz allgemein dann genehmigt, wenn gewährleistet ist, daß der Hauptberuf weiterhin Deine Ausbildung ist. (Wenn Du angibst, daß Du mit Deiner Neben-Firma jeden Tag noch 10 Stunden beschäftigt bist, dann ginge das nicht.)
Also: Zeitliche Grenze: 1/5 der Wochenarbeitszeit: 7 bis 8 Stunden Zeitaufwand pro Woche maximal für die Nebentätigkeit.

Zusätzlich gibt es noch eine finanzielle Grenze: Das Einkommen aus dem Nebenjob darf nicht den Hauptjob übersteigen. Wenn es doch höher liegt, gibt es Abführungsgrenzen, die je nach Bundesland unterschiedlich sind. (Bitte in Deinem Landesbeamtengesetz nachlesen.) Das wird aber in der Praxis nach meinem Wissen nicht strikt angewendet. Es sei denn du bekommst für ein Gutachten einen Millionenbetrag, was z.B. in Hessen schon einmal vorgekommen ist...

Praktischer Rat:
Wenn Du einen guten Draht zur Personalabteilung hast, einfach mal nachfragen, wie dort die Stimmung ist.
Solange Dein Nebengewerbe mit Deinem Beruf/Ausbildung nix zu tun hat, ist es kein Problem (z.B. Aushilfe im Sonnenstudio). Je stärker Dein Nebengewerbe mit Deinem Beruf zu tun hat, umso eher würde ich an Deiner Stelle eine Genehmigung einholen.
Anonsten: Erstmal die Probezeit ablaufen lassen und dann nachfragen.

Gruß, Rick

Nachsatz: "Strafbarkeit" trifft hier nicht zu. Also keine Panik, daß Du verhaftet wirst... *ha ha*


erst einmal vielen dank für die ausführlichen Informationen

Also schriftlich habe ich nichts bekommen oder so die wissen halt das ich das gewerbe habe (weil es im lebenslauf und so stand), aber eine Antwort habe ich nicht bekommen

Wir verkaufen nichts an das Amt oder arbeiten auch nciht mit ihm zusammen also vorteile dadurch das ich da arbeite habe ich nicht (das wär strafbar *zwinker* )

und joah den tip mit der Probezeit werd ich mir auf jedenfall zu Herzen nehmen und folgen *zwinker*
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