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Thema: Internetrecht, Nutzung von fremden Eigentum vom 24.12.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Internetrecht, Nutzung von fremden Eigentum
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timderbub
Threadersteller

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Verfasst Sa 24.12.2011 12:38
Titel

Internetrecht, Nutzung von fremden Eigentum

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Hallo

Ich möchte hier keinen Roman niederschreiben, mein Fachwissen in Sachen Internetrecht ist eines Laien gleich. Kommen wir zum Punkt

Vor gut 2 Jahren startete ich mit einer anderen Person einen Internet Blog, ich investierte recht viel Energie in das Projekt. Mit der Zeit stellten sich auch schnell die ersten Erfolge ein. Nach gut einem Jahr nahm mich mein Studium doch mehr in Anspruch als zuerst gedacht. Ich agierte mehr und mehr im Hintergrund solange bis es Zeitlich nichtmehr möglich war den Blog für mich weitzuführen.

Zu den Fakten der komplette Blog wurde von mir in Wordpress erstellt, das heißt Code, Layout wie die Unterseiten.

Ich bot der Person die Übernahme der Domain an, da diese ja nach einem Jahr auslief.
Somit war der Käse für mich gegessen, unsere Wege trennten sich.

Einige Monate wollte ich das Wordpress Theme zum Verkauf anbieten da es sich ja um mein Eigentum handelt, ich erhielt einige Anfragen dabei auch ein Fingierter Angebot von einem Bekannten dieser Person (was ich zu diesen Zeitpunkt nicht wusste)

Gute 2 Monate später erhielt ich eine E-Mail von einem Anwalt das ich Artikel ( Als Zeuge wurde die Person genannt die mir das Angebot gemacht hat, was ja an sich schon mal eine sehr Linke Nummer ist ) der Person an dritte weitergeben hätte, gefordert wurden gute 6.000€ nach Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung würde ich nur noch 1.200 zahlen müssen.

Nach rechtlichen nachfragen eines Rechtlichen Beistands, mit dem Hinweis nicht darauf zu reagieren unternahm ich auch keine weiteren Schritte da ich ja Rechtlich gesehen keinerlei Fehler gemacht habe, damit hatte sich sie Sache auch.


Um nochmal auf den Punkt zu kommen

Die Person startete einen neuen Internetblog wobei ich durch Zufall auf diesen gestoßen bin, bei dem Layout und Code handelt es sich um das von mir erstelle Wordpress Theme es wurden lediglich kleine Änderungen vorgenommen (Header , Icons)

Was würdet ihr mir raten? Nach Erhalt der damaligen Abmahnung möchte ich das ganze so nicht hinnehmen da es sich ja um mein Eigentum handelt


Danke
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Verfasst Sa 24.12.2011 12:54
Titel

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Wenn du damals doch schon einen anwaltlichen rat eingeholt hast, dann würde ich das jetzt auch machen. Wobei ich irgendwie finde, das das jetzt die gleiche Kiste nur umgekehrt ist. Diesmla würdest du halt die Abmahnung zustellen lassen und dein Ex-kumpel dagegen angehen. Outcome? Ungewiss.
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timderbub
Threadersteller

Dabei seit: 24.12.2011
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Verfasst Sa 24.12.2011 14:06
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Die Sache ist ja auch die das es sich um mein Eigentum handelt, ich wußte nichtmal das die Person im Besitz des Themes ist da ich es ja auch nie freigeben habe die Person hat es einfach genutzt ohne Anfragen oder sonstiges.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.12.2011 14:09
Titel

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Nochmal: Welche Antworten hälts du für möglich außer "Geh zu nem Anwalt"? Eigentum und Besitz sind Begriffe, welche sich auf Sachen beziehen. Es ist also erst mal zu klären, ob ein Theme eine Sache im Sinne des gesetzgebers ist.
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Richie71

Dabei seit: 22.09.2009
Ort: Burgenland/Österreich
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.12.2011 18:39
Titel

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Hallo,

Ohne Anwalt wirdst du hier nicht mehr weiterkommen.

Hier gabs mehrere hin-und-hers *zwinker* wobei das, was du erstellt hast immer dir gehört.
Er darf es auf seiner Seite nicht nutzen. Das ist 100% sicher und klar.

Dreundliche Grüße,
Richard
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 25.12.2011 22:57
Titel

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Richie71 hat geschrieben:
Das ist 100% sicher und klar.


Vielleicht in Österreich, so klar ist das in Deutschland nicht. Ob das Layout urheberrechtlichen Schutz genießt, entscheidet im Streitfall ein Richter.
 
phok

Dabei seit: 06.08.2011
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.12.2011 23:16
Titel

Re: Internetrecht, Nutzung von fremden Eigentum

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Die Anforderungen an die sog. Schöpfungshöhe, sind sehr gering. Ein eigenen Wordpress-Layout wird diese Schöpfungshöhe mit hoher Wahrscheinlichkeit erreichen.

timderbub hat geschrieben:

Zu den Fakten der komplette Blog wurde von mir in Wordpress erstellt, das heißt Code, Layout wie die Unterseiten.
Ich bot der Person die Übernahme der Domain an, da diese ja nach einem Jahr auslief.
Somit war der Käse für mich gegessen, unsere Wege trennten sich.


Wenn Du nun gegen den Betreiber vorgehen willst, ist die Frage, was ihr damals vereinbart habt. Wenn mit der Domainübernahme auch die Übernahme des Layouts vereinbart war (ggfl. auch stillschweigend), dann kannst Du ihm die Nutzung nachträglich natürlich nicht ohne weiteres verbieten. Das müsste man dann im Einzelfall prüfen.

Wenn er das Layout aber außerhalb des vereinbarten nutzt, kannst Du dagegen vorgehen. Dann hast Du ggf. Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 26.12.2011 14:25
Titel

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und weil die schöpfungshöhe auch so schnell erreicht ist, sind in deutschland auch soviele logos usw. urheberrechtlich geschützt... laut bundesgerichtshof so gut wie keins...

also wäre ich mit so einer aussagen mal vorsichtig.

@to: wenn du auf so eine kinderkasperei bock hast, dann such doch lieber einen anwalt auf, der dir konkret was sagen kann. und nicht so halbgare aussagen wie in diesem forum. wir sind keine rechtsanwälte und können gar nicht beraten. und da sowas individuell betrachtet werden muss, bringe dir unsere erfahrung rein gar nichts...

mein tipp: die zeit für was sinnvolles nutzen.
 
 
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