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Gedankenmacher
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
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Verfasst Di 06.04.2010 12:04
Titel Inhaberangabe im Absender auf Briefumschlag? |
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Hallo,
es geht um die Beschriftung von Briefumschlägen.
Gibt es Rechtsvorschriften in denen folgendes geregelt ist:
1
Muss ein Einzelunternehmen einen Absender auf den Briefumschlag angeben? (Ob es sinnvoll ist den Absender wegzulassen, z.B. für Rücksendungen, soll hier nicht betrachtet werden)
2
Wenn ja, welche Angaben müssen mindestens enthalten sein?
3
Konkrete Frage:
Muss bei einem Geschäftsbrief eines Einzelunternehmers auf dem Briefpapier der Name des Inhabers angegeben werden? Oder reicht der Name des Unternehmens?
fragt
Markus
Zuletzt bearbeitet von Gedankenmacher am Di 06.04.2010 12:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Eistee
Administrator
Dabei seit: 31.10.2001
Ort: Grimma
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.04.2010 12:26
Titel Re: Inhaberangabe im Absender auf Briefumschlag? |
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Gedankenmacher hat geschrieben: |
3
Konkrete Frage:
Muss bei einem Geschäftsbrief eines Einzelunternehmers auf dem Briefpapier der Name des Inhabers angegeben werden? Oder reicht der Name des Unternehmens? |
Ja, der Inhaber muss angegeben werden - da das Einzelunternehmen keine Person im juristischen Sinne ist muss im Geschäftsverkehr klar sein wer der Inhaber ist.
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Gedankenmacher
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 06.04.2010 13:15
Titel Re: Inhaberangabe im Absender auf Briefumschlag? |
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Eistee hat geschrieben: | Gedankenmacher hat geschrieben: |
3
Konkrete Frage:
Muss bei einem Geschäftsbrief eines Einzelunternehmers auf dem Briefpapier der Name des Inhabers angegeben werden? Oder reicht der Name des Unternehmens? |
Ja, der Inhaber muss angegeben werden - da das Einzelunternehmen keine Person im juristischen Sinne ist muss im Geschäftsverkehr klar sein wer der Inhaber ist. |
Danke,
genau deshalb meine Frage!
Es ist also nicht hinreichend, den Inhaber auf dem Briefbogen zu nennen?
Er muss auch auf dem Briefumschlag stehen?
Man könnte ja meinen, dass es klar ist, wenn man den Brief öffnet.
fragt
Markus
Zuletzt bearbeitet von Gedankenmacher am Di 06.04.2010 13:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.04.2010 13:20
Titel
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Wenn dir Eistee antwortet, dass auf dem Briefbogen der Name des Inhabers stehen muss, wieso schließt du dann daraus, dass das auch auf dem Briefumschlag so sein muss?
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Gedankenmacher
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.04.2010 13:29
Titel
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Ohhh
In der Überschrift habe ich es richtig geschrieben.
In der dritten Fragestellung habe ich, ohne es zu merken Briefumschlag mit Briefpapier vertauscht.
Das der Inhaber auf dem Briefbogen stehen muss ist mir bewusst.
Ich bin mir aber unsicher ob der Name auch auf den Briefumschlag stehen muss.
Gibt es dazu eine Rechtsvorschrift?
Hier noch mal die dritte Frage in korrekter Form:
Muss bei einem Geschäftsbrief eines Einzelunternehmers auf dem Briefumschlag der Name des Inhabers angegeben werden? Oder reicht der Name des Unternehmens?
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.04.2010 13:36
Titel
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Schreib ne sinnvolle Absender-Adresse auf den Briefumschlag, damit man WEISS, woher dass Zeug kommt.
Es gibt keinerlei rechtliche Vorgabe dafür.
Es könnte aber sein, dass die Post gern ne Absenderadresse hätte,
um das, was nicht zustellbar ist, zu retournieren.
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Gedankenmacher
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.04.2010 13:43
Titel
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Danke,
aus Gestaltungsgründen ist es für mich wichtig zu wissen ob ich zwei Wörter (den Namen) mehr unterbringen muss oder nicht.
Ich denke es ist unproblematisch für die Post, an den Absender zurückzusenden, wenn die Adresse mit Unternehmensbezeichnung draufgedruckt ist. Der Post ist es egal ob noch zusätzlich der Inhaber im Absender steht oder nicht.
Zuletzt bearbeitet von Gedankenmacher am Di 06.04.2010 13:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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