mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 22:19 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Inhaberangabe im Absender auf Briefumschlag? vom 06.04.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Inhaberangabe im Absender auf Briefumschlag?
Autor Nachricht
Gedankenmacher
Threadersteller

Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.04.2010 12:04
Titel

Inhaberangabe im Absender auf Briefumschlag?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

es geht um die Beschriftung von Briefumschlägen.
Gibt es Rechtsvorschriften in denen folgendes geregelt ist:

1
Muss ein Einzelunternehmen einen Absender auf den Briefumschlag angeben? (Ob es sinnvoll ist den Absender wegzulassen, z.B. für Rücksendungen, soll hier nicht betrachtet werden)

2
Wenn ja, welche Angaben müssen mindestens enthalten sein?

3
Konkrete Frage:
Muss bei einem Geschäftsbrief eines Einzelunternehmers auf dem Briefpapier der Name des Inhabers angegeben werden? Oder reicht der Name des Unternehmens?


fragt
Markus


Zuletzt bearbeitet von Gedankenmacher am Di 06.04.2010 12:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Eistee
Administrator

Dabei seit: 31.10.2001
Ort: Grimma
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.04.2010 12:26
Titel

Re: Inhaberangabe im Absender auf Briefumschlag?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Gedankenmacher hat geschrieben:

3
Konkrete Frage:
Muss bei einem Geschäftsbrief eines Einzelunternehmers auf dem Briefpapier der Name des Inhabers angegeben werden? Oder reicht der Name des Unternehmens?


Ja, der Inhaber muss angegeben werden - da das Einzelunternehmen keine Person im juristischen Sinne ist muss im Geschäftsverkehr klar sein wer der Inhaber ist.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Gedankenmacher
Threadersteller

Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.04.2010 13:15
Titel

Re: Inhaberangabe im Absender auf Briefumschlag?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Eistee hat geschrieben:
Gedankenmacher hat geschrieben:

3
Konkrete Frage:
Muss bei einem Geschäftsbrief eines Einzelunternehmers auf dem Briefpapier der Name des Inhabers angegeben werden? Oder reicht der Name des Unternehmens?


Ja, der Inhaber muss angegeben werden - da das Einzelunternehmen keine Person im juristischen Sinne ist muss im Geschäftsverkehr klar sein wer der Inhaber ist.


Danke,

genau deshalb meine Frage!

Es ist also nicht hinreichend, den Inhaber auf dem Briefbogen zu nennen?
Er muss auch auf dem Briefumschlag stehen?

Man könnte ja meinen, dass es klar ist, wenn man den Brief öffnet.

fragt
Markus


Zuletzt bearbeitet von Gedankenmacher am Di 06.04.2010 13:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.04.2010 13:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn dir Eistee antwortet, dass auf dem Briefbogen der Name des Inhabers stehen muss, wieso schließt du dann daraus, dass das auch auf dem Briefumschlag so sein muss?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gedankenmacher
Threadersteller

Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.04.2010 13:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ohhh Menno!

In der Überschrift habe ich es richtig geschrieben.

In der dritten Fragestellung habe ich, ohne es zu merken Briefumschlag mit Briefpapier vertauscht.


Das der Inhaber auf dem Briefbogen stehen muss ist mir bewusst.

Ich bin mir aber unsicher ob der Name auch auf den Briefumschlag stehen muss.
Gibt es dazu eine Rechtsvorschrift?


Hier noch mal die dritte Frage in korrekter Form:

Muss bei einem Geschäftsbrief eines Einzelunternehmers auf dem Briefumschlag der Name des Inhabers angegeben werden? Oder reicht der Name des Unternehmens?
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.04.2010 13:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Schreib ne sinnvolle Absender-Adresse auf den Briefumschlag, damit man WEISS, woher dass Zeug kommt.
Es gibt keinerlei rechtliche Vorgabe dafür.

Es könnte aber sein, dass die Post gern ne Absenderadresse hätte,
um das, was nicht zustellbar ist, zu retournieren.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gedankenmacher
Threadersteller

Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.04.2010 13:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Danke,

aus Gestaltungsgründen ist es für mich wichtig zu wissen ob ich zwei Wörter (den Namen) mehr unterbringen muss oder nicht.

Ich denke es ist unproblematisch für die Post, an den Absender zurückzusenden, wenn die Adresse mit Unternehmensbezeichnung draufgedruckt ist. Der Post ist es egal ob noch zusätzlich der Inhaber im Absender steht oder nicht.


Zuletzt bearbeitet von Gedankenmacher am Di 06.04.2010 13:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Spam im Kundenforum - Absender bekannt. Was tun?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.