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Thema: Inhaber auf Drucksachen anführen? vom 05.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Inhaber auf Drucksachen anführen?
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Jakob07
Threadersteller

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Verfasst Mi 05.03.2008 11:50
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Inhaber auf Drucksachen anführen?

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Hallo,
konnte nichts finden, daher:

Muss ich auf generell ALLEN Drucksachen einen verantwortlichen Inhaber anführen?

Habe vor einigen Tagen an eine Kundin die ein Cafe besitzt gewünschte Flyer (Veranstaltungskalender) übergeben. Heute hat mir ein Jurist angeraten mich über die Pflicht einen Inhaber aufzuführen zu informieren.
Die 2000 Flyer haben auf der Rückseite Namen und Anschrift des Cafes + Telefonnummer aber keinen Inhaber.
Werden soweit ich weiss im Cafe Gästen mitgegeben.

Druckkosten 180€, werden die nächsten paar Monate lang verteilt, gelten für 6 Monate.

Wie siehts aus, was ist eure Meinung? Neu Drucken, hoffen dass keine Abmahnung kommt? (Was wären das in etwa für Kosten / reicht bei Abmahnung die Flyer nicht weiter zu verteilen?)

Danke im voraus,

Jakob


Zuletzt bearbeitet von Jakob07 am Fr 07.03.2008 12:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design

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Verfasst Do 06.03.2008 11:56
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Nur weil ein Kneipenwirt seinen Namen an die Tür pappen muss, heisst das noch lange nicht, dass das auch für einem Flyer gilt.
Ist aber nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsauskunft.
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Jakob07
Threadersteller

Dabei seit: 05.03.2008
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Verfasst Mo 10.03.2008 12:11
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Hm,

bisschen genauer weiss da keiner bescheid oder?
Google seit Mittwoch und hab immer noch nix gefunden.

Gruß
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
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Verfasst Mo 10.03.2008 12:33
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Bei Einzelunternehmungen ist immer Name des Inhabers in Verbindung mit dem Firmennamen zu nennen!

Also z.B. Elektrowaren Max Mustermann

oder

Elektrowaren Mustermann, Inhaber Manfred Mustermann.

Wikipedia sagt dazu:

Zitat:
Wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann ist, muss seine Firma (der Name des Unternehmens) die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" oder "e. K." oder "e. Kfm" oder "e. Kfr" enthalten. Andernfalls kann der Inhaber den Namen seines Unternehmens — nach den Vorschriften der Gewerbeordnung (§15 ff.) — frei wählen.

Durchaus üblich wird in Deutschland der (vollständige) Name des Inhabers zumeist mit Gewerk als Firmenname gewählt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inhaber Manfred Mustermann. Dem Unternehmer ist es erlaubt, einen beliebigen Namen auszuwählen, wie dies beispielsweise im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inhaber Manfred Mustermann) üblich ist.


Konkrete Auskunft erteilt dir auf jeden Fall dein zuständiges Gewerbeamt! Aber wenn ich es richtig in Erinnerung habe ist es folgendender Maßen: Wird ein Firmenname frei gewählt so muss immer in Verbindung mit dem Firmenname auch der Inhaber mit vollständigem Vor- und Zunamen genannt werden. Siehe oben.


Zuletzt bearbeitet von netnite am Mo 10.03.2008 12:41, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
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Verfasst Mo 10.03.2008 12:41
Titel

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netnite hat geschrieben:
Bei Einzelunternehmungen ist immer Name des Inhabers in Verbindung mit dem Firmennamen zu nennen!


Dann lies aber mal ein bisschen weiter, wo es ueberhaupt einen "Inhaber" gibt. Das ist naemlich nicht automatisch der Fall und kann teuer enden. *zwinker*
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.03.2008 12:42
Titel

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Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man Inhaber.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.03.2008 12:45
Titel

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netnite hat geschrieben:
Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man Inhaber.


Meeeeeeep. Du hast noch einen Versuch.

http://www.ihk-nordwestfalen.de/rechtsthemen/firecht-geschaeftsbezeichnungenkgt.php (insbd. Punkt 3)
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Schriftsetzer

Dabei seit: 06.01.2008
Ort: Leipzig
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.03.2008 12:46
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Soviel ich weiß, sind die Flyer unbedenklich. Der Kneiper muß an der Tür den Inhaber stehen haben und auf seinen Briefköpfen, also überall dort, wo ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommen könnte. Wenn diese Pflicht auch jede Werbung beträfe, müßte Deutschland anders aussehen. Dann müßten auch auf jeder Zeitungsanzeige und jedem Plakat Inhaber, Rechtsformen, Gesellschafter usw. stehen. Das wäre absurd. In dem Moment freilich, wo in dem Laden jemand einen Kaffee trinkt, muß er wissen, wen er verklagen kann, wenn er sich die Zunge verbrüht, da dann ein Vertragsverhältnis zustandegekommen ist. Deshalb: Unbedingt Schild an die Tür.
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