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Thema: Impressum ohne Ende / Spezialfall vom 22.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Impressum ohne Ende / Spezialfall
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maxstahl
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2006
Ort: Jena
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.11.2006 10:33
Titel

Impressum ohne Ende / Spezialfall

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Hallo liebe Gemeinde!

Ich habe einem Massagesalon eine kleine Homepage gebastelt.
Inhalte in Wort und Bild sind meines Erachtens jugendfrei.

Die Seite läuft bei der denic auf meinen Namen und enthält also meine Angaben (Steuernummer meines "Werbebetriebs", e-mail-Adresse etc.) im Impressum, mit dem Hinweis, dass diese Präsenz eine Dienstleistung meiner Werbebuzze ist. (Habe neben meinem Praktikum nen Gewerbeschein auf Werbung und Gestaltung)

Muß nun doch ein Jugendschutzbeauftragter im Impressum benannt werden?
Welche Angaben über den Massagesalon müssen noch in das Impressum, da ja seine Dienstleistung beworben wird oder ist das unnötig?
Es gibt doch gewisse portale, wo derartige masseure und masseurinnen ihre dienste bewerben. da steht doch nicht jede(r) einzelne im impressum?!
oder anders gesagt:

gibt es nen juristischen winkelzug aus sorge vor stalkern , belästigung und dergleichen die nennung des betreibers des salons zu umgehen?


Zuletzt bearbeitet von maxstahl am Mi 22.11.2006 11:02, insgesamt 3-mal bearbeitet
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mrphcr

Dabei seit: 13.07.2006
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.11.2006 10:40
Titel

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http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendmedienschutz
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.11.2006 10:44
Titel

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was beim denic eintegr5agen ist, ist mW nicht relevant.

Im Impressum muss der Gewerbetreibende (der Masseur/die Masseurin) mit Namen, Adresse etc stehen.

Das die Domain auf deinen Namen läuft, ist wurscht.
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maxstahl
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2006
Ort: Jena
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.11.2006 10:48
Titel

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okay, aha, soso. vielen dank!
aber es gibt doch gewisse portale, wo derartige masseure und masseurinnen ihre dienste bewerben. da steht doch nicht jede(r) einzelne im impressum?!
oder anders gesagt:

gibt es nen juristischen winkelzug aus sorge vor stalkern , belästigung und dergleichen die nennung des betreibers des salons zu umgehen?


Zuletzt bearbeitet von maxstahl am Mi 22.11.2006 11:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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RedZac

Dabei seit: 02.08.2005
Ort: Amberg
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.11.2006 11:00
Titel

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mrphcr hat geschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendmedienschutz


*balla balla* <-- Schuld!

mrphcr hat geschrieben:
darf ich kurz noch einwerfen dass, auch wenn es gang und gäbe ist bei vielen fragen einfach dorthin zu verlinken, vor allem wikipedia keine zuverlässige informationsquelle für rechtsfragen oder rechtsberatung ist. im falle eines falles und auch schon davor ist die kontaktierung eines anwaltes des spezifischen fachgebietes anzuraten.


* Applaus, Applaus * *ha ha*
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.11.2006 11:03
Titel

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du betreibst aber kein Portal mit vielen Einträgen.
Du bewirbst hier eine Dienstleistung direkt, darum auch der Name des Verursachers.

Du könntest natürlich dich als Herausgeber und als verantwortlich im Sinne des Presserechts eintragen.
Ob das allerdings so korrekt ist, weiß ich jetzt auch nicht 100pro.
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maxstahl
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2006
Ort: Jena
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.11.2006 11:05
Titel

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Aha, vielen Dank!
Das ist ein interessanter Tipp.
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.11.2006 11:12
Titel

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Ich versteh das Problem nicht.
Will der massagesalon nicht, dass seine Angaben im Impressum erscheinen? Aber die bieten das doch als Dienstleistung an, dann solte man die doch auch anrufen können, um einen Termin zu vereinbaren bzw. wissen, wo die sind? * Keine Ahnung... *
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