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Nachricht |
new001
Threadersteller
Dabei seit: 16.02.2006
Ort: Sundern
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.10.2006 07:21
Titel Impressum oder nicht? |
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Hey MG-User,
also ich in da gerade in einer kleinen zwickmühle und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wir is das nun mit der Impressumspflicht? Muss der Menüpunkt "Impressum" heißen oder kann der auch unter Kontakt stehen ?
Laut TDG weiß ich zwar das dieser von jeder Seite aus erreichbar sein muss aber ob der nun so heißen muss?
Hatte eine auseinandersetzung mit nem Lehrer der meinte es müsse so heißen.
lg
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.10.2006 07:32
Titel
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Laut neustem Urteil vom BGH muss das Impressum nicht direkt erreichbar sein, da der User weiß wo das im Impressum ist, wenn er es finden will
Zitat: | Um den Anforderungen an eine klare und verständliche Anbieterkennzeichnung im Internet zu genügen, ist es nach Ansicht der Richter nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen. Vielmehr sei es für eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit im Sinne des Paragrafen 6 des Teledienstegesetzes (TDG) ausreichend, wenn das Impressum eines Internet-Auftritts über zwei Links erreichbar ist. Der BGH folgte damit der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München als Vorinstanz. |
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=%2Fnewsticker%2Fmeldung%2F79621
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Sarky
Dabei seit: 29.06.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.10.2006 08:08
Titel
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# Thread verschoben nach Recht
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.10.2006 08:13
Titel
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Verbalinjurie hat geschrieben: | Laut neustem Urteil vom BGH muss das Impressum nicht direkt erreichbar sein, da der User weiß wo das im Impressum ist, wenn er es finden will
Zitat: | Um den Anforderungen an eine klare und verständliche Anbieterkennzeichnung im Internet zu genügen, ist es nach Ansicht der Richter nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen. Vielmehr sei es für eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit im Sinne des Paragrafen 6 des Teledienstegesetzes (TDG) ausreichend, wenn das Impressum eines Internet-Auftritts über zwei Links erreichbar ist. Der BGH folgte damit der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München als Vorinstanz. |
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=%2Fnewsticker%2Fmeldung%2F79621 |
jo und die nächsten richter entscheiden dann wieder anders. irgendwie wissen die echt nich was se wollen. ma so ma so rum.
wenn du auf nummer sicher gehen willst nenn das ding impressum und bring es so an, das man es auf jeder seite mit einem klick erreichen kann.
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.10.2006 08:17
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: |
jo und die nächsten richter entscheiden dann wieder anders. irgendwie wissen die echt nich was se wollen. ma so ma so rum.
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öhm, das urteil ist vom BGH.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.10.2006 08:19
Titel
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oh das habsch überlesen. dann habsch nix gesagt
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eKin
Dabei seit: 26.10.2006
Ort: Frankfurt
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.10.2006 15:51
Titel
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hii zusammen
wollte jetzt nicht extra dafür nen thread erstellen
ma so ne frage
muss auf jeder page ein impresumm vorliegen???
www.enlife.de meine seite bzw. portfolio, is PFLICHT oder dann doch nur bei eingetragenen bzw. größeren Betrieben?
LG Ekin
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Pixelpole
Dabei seit: 25.10.2004
Ort: Trier
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.10.2006 16:00
Titel
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siehe oben
echt jetzt.
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