mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 19.03.2024 04:18 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Impressum bei Privatseiten vom 10.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Impressum bei Privatseiten
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
radal
Threadersteller

Dabei seit: 11.09.2003
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.03.2004 14:48
Titel

Impressum bei Privatseiten

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hi,

nur mal so: wenn ich eine private seite habe (z. B. für bewerbungen), muss ich dann folgende Angaben machen: impressum, hinweise nach Telekommunikationsg.?

wenn ja und ich die angaben nicht machen möchte (meine angaben sind den firmen bei denen ich mich bewerbe eh bekannt, und habe keine lust, dass meine mailadresse von crawlern aufgespürt wird), was passiert dann? wird´s teuer?

Danke,

alex
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.03.2004 15:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wenn´s nur bewerbungsseiten sind, dann pack die doch in ein passwortgeschütztes verzeichnis. mail-adressen kann man auch gegen crawler schützen indem man z.b. die mail-addi so schreibt mail|at|schubidu.de - das is jetzt die ganz billige methode. es gehht auch wenn du die zeichen mit nem javascript codierst. sollte sich relativ leicht im netz finden lassen sowas. für dreamweaver gibts z.b. auch extensions dazu.

ein impressum sollte meines erachtens auch auf einer privaten seite stehen - sicher ist sicher. wer weiß ob ein findiger anwalt nicht inhalte deiner seite als z.b. redaktionellen beitrag ansieht. da würd ich lieber kein risiko eingehen!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
JB

Dabei seit: 09.03.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 10.03.2004 15:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hier mal die Dich betreffenden §§ des Teledingsda Gesetzes...ich glaub Teledienstgestez heißt es Grins

§6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr.L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

§12 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.




Geschäftsmäßig (hat nix mit gewerbsmäßig zu tun) is jeder, der nachhaltig tätig wird...sprich die Seite nicht nur zu Testzwecken hochläd. Also ja, du müsstest ein Impressum haben, selbst wenn die Seite "privat" ist. Ob Du wirklich willst musst Du nach genauem Studium des § 12 TDG selbst entscheiden muahaha


Zuletzt bearbeitet von JB am Mi 10.03.2004 15:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.03.2004 15:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

JB hat geschrieben:
[...] Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste [...]


sonst noch was?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
JB

Dabei seit: 09.03.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 10.03.2004 15:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

reicht das etwa nicht Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
Eistee
Administrator

Dabei seit: 31.10.2001
Ort: Grimma
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.03.2004 15:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

JB hat geschrieben:
reicht das etwa nicht Lächel


Depp, greisliger (<- Ich darf das, ich kenn' den JB *hehe* )

Er fragte nach dem privaten Impressum, wie war des mit dem "immer nur den ersten Satz lesen" Grins
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Waschbequen
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 10.03.2004 15:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php
 
JB

Dabei seit: 09.03.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 10.03.2004 15:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Depp, greisliger (<- Ich darf das, ich kenn' den JB )

Er fragte nach dem privaten Impressum, wie war des mit dem "immer nur den ersten Satz lesen"



Also *räusper*

1. ich kanns leider nicht leugnen Dich zu kennen Menno!
2. das mit dem Depp hatten wir gestern schon
3. ich hab mich ja zu privaten Impressums und sogar zum Einzelfall geäußert

Zitat:
Geschäftsmäßig (hat nix mit gewerbsmäßig zu tun) is jeder, der nachhaltig tätig wird...sprich die Seite nicht nur zu Testzwecken hochläd. Also ja, du müsstest ein Impressum haben, selbst wenn die Seite "privat" ist. Ob Du wirklich willst musst Du nach genauem Studium des § 12 TDG selbst entscheiden muahaha


4. Hat der Herr Eistee denn nur den ersten Satz gelesen??? *bäh*


Zuletzt bearbeitet von JB am Mi 10.03.2004 15:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Impressum
Impressum
Impressum
Impressum?
Impressum
Rechtssichers Impressum
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.