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Thema: Impressum auf Handzetteln vom 23.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Impressum auf Handzetteln
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Domino2
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Verfasst Mo 23.02.2009 20:00
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Impressum auf Handzetteln

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Bei Handzetteln, die ich für eine Bürgerinitiative von Haus zu Haus verteilen will, ergibt sich die Frage, ob zwingend ein Impressum enthalten sein muss. Die Meinungen gehen sehr auseinander. Selbst die örtlichen Behörden sind sich nicht einig. Die einen sagen, aufgrund des privaten Charakters (keine Verkaufsabsicht) deshalb kein Impressum. Andere sagen, dann würde das Pressegesetz greifen, und die Angabe von V.i.S.d.P. wäre erforderlich. Vorgesehen habe ich als Kontaktmöglichkeit eine E-Mail-Adresse und eine Website, aber keinen Namen und keine ladungsfähige Postanschrift. Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Vielen Dank.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Mo 23.02.2009 20:28
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Eine Web-Site hat immer (oder sollte doch zumindest) eine - wie du schön schreibst - ladfähige Postanschrift haben (Impressum). Der wäre dann im Zweifelsfalle das juristische "Opfer".
Ich habe allerdings immer einen persönlichen Ansprechpartner vorgezogen. Gerade bei einer Bürgerinitiative gehts ja auch um einen persönlichen Kontakt. Darum stand auf allen meinen Handzetteln "V.i.S.d.P. Name, Anschrift" ...
Bis auf die, wo das aus vorstellbaren Gründen nicht sein durfte/konnte/sollte ... Da stand dann z.B. "Anna Nym, An der runden Ecke 14 ..." Lächel
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Domino2
Threadersteller

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Verfasst Di 24.02.2009 15:15
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Also, um die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme sollte man sich keine Sorgen machen, da ja eine E-Mail-Adresse und eine Website genannt werden. Die Frage ist nur, ob ein Impressum vorgeschrieben ist. Das Thema, das in dem Handzettel abgehandelt wird, wird sehr kontrovers diskutiert, indem die Unterstützer sich moderater verhalten als die Gegner, die sich sehr aggressiv äußern. Deshalb möchte auch niemand mit Namen und Adresse genannt werden. Gibt es dazu noch gute Ratschläge? Danke.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Di 24.02.2009 15:36
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Vorgeschrieben ists ... aber ich kann ja die Anna fragen, wo sie bei euch als Impressum herhalten möchte .. Lächel
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Domino2
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Verfasst Mi 25.02.2009 16:51
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Hallo Frank,
ich weiß noch nicht, wie wir da aus der Affäre kommen. Die Anna ist kein guter Platzhalter. Dazu ist die Sache zu überschaubar. Ich möchte nicht riskieren, mit einem solchen Winkelzug erst recht angefeindet zu werden. Oder gibt es da einschlägige Erfahrungen nach dem Prinzip: Hauptsache da steht was, und es wird schon keiner nachhaken? Kann ich mir nicht vorstellen, weil das ja auch als Kontaktangebot verstanden wird.
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Domino2
Threadersteller

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Verfasst Do 05.03.2009 17:19
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Ich möchte da noch eine Frage nachschieben. Wie gesagt, ich habe ja versucht, bei den örtlichen Ämtern die Frage des Impressums zu klären. So richtig kannte sich keiner damit aus. Gibt es Erfahrungen, welche Behörde dafür zuständig ist? Irgendein Amt muss doch Wächter über diese Dinge sein. Oder muss man sogar einen Rechtsanwalt damit beschäftigen? Das Pressegesetz kann man meiner Meinung nach so oder so auslegen.
Sorry, ich suche nach einem Ausweg.
Danke für die Hilfe.
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Fr 06.03.2009 07:49
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Frag doch mal beim Ordnungsamt ... die interessiert so ein Impressum zum Beispiel auch, wenn die jemanden finden wollen/müssen, der die "Reinigung des öffentlichen Raums" vornimmt, wenn die Sachen verteilt und ... sofort/schnell wieder auf den Boden geworfen wurden ...
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Domino2
Threadersteller

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Verfasst Fr 06.03.2009 17:40
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Beim Ordnungsamt war ich ja. Die sind zuständig für eine Verteilung auf öffentlichen Plätzen ("Umnutzung des öffentlichen Raumes"), und die ist genehmigungspflichtig. Aber weder in diesem Fall noch bei der Verteilung "von Haus zu Haus", wie ich sie machen will, können die mir etwas zum Impressum sagen. Da greift evtl. das Pressegesetz, das ich mir zu meinen Gunsten auslegen will. Die Frage ist nur, was passiert, wenn sich jemand darüber aufregt und welche Behörde tritt dann auf den Plan. Ich will nicht glauben, dass sich erst dann die Zuständigkeit herausstellt.
Es wiehert der Amtsschimmel.
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