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Thema: Illustration oder Bild nachbauen vom 03.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Illustration oder Bild nachbauen
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oesterreich1
Threadersteller

Dabei seit: 19.08.2008
Ort: St. Martin i.M.
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.05.2010 20:11
Titel

Illustration oder Bild nachbauen

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Hey Kollegen!

Das ist vielleicht eine etwas ungewöhnliche Frage:

Darf ich eine Illustration oder Bild-Compositing nachzeichnen bzw. nachbauen?

Kurz zur Erklärung – auf einem bekannten Stock-Portal (GI) habe ich ein tolles Bild gefunden. Für meinen Kunden kommen leider die Lizenzgebühren nicht in Frage *Schnief* Es wäre jedoch nicht allzu schwer das Bild anhand eigener Fotos nach zu bauen bzw. Teile daraus im Photoshop entsprechend nach zu zeichnen.
Nun frage ich mich ob dies legal wäre. Obwohl ich nicht vor habe, Bildteile zu stehlen, würde das Bild wahrscheinlich zum verwechseln ähnlich aussehen. Zugegeben, die Bildidee wäre also geklaut.

Wie denkt ihr darüber? Wer weiß genaue Fakten? Ich habe natürlich auch Respekt vor dem geistigen Eigentum.

Freue mich auf eure Antworten.

LG
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.05.2010 21:25
Titel

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nachbauen kannste wie du willst.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 04.05.2010 07:58
Titel

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flavio hat geschrieben:
nachbauen kannste wie du willst.


Was erzählst du denn da?? * Keine Ahnung... *

Da wäre ich mal ganz vorsichtig. Dann würde es sich nämlich um eine Vervielfältigung handeln und das kannst du nur, wenn du das Recht dazu besitzt. Siehe UrhG §16. Außerdem würdest du dann die Kopie auch noch verbreiten, auch nicht gut (§17 UrhG). Es gilt bis zu einem gewissen Prozentsatz der Veränderung immer noch als Kopie. Wo dieser Prozentsatz erreicht ist, entscheidet der Richter.

Ich habe gerade einen Vortrag von nem Anwalt über Plagiate gehört, da würde ich die Lizenzgebühren vorziehen. Und wenn du meinst, du machst das ja nur für deinen Kunden, der verbreitet das ja und hätt es ja nicht nutzen müssen, dann bist du auch falsch gewickelt. Vervielfältigt hast du es, der Kunde hat es verbreitet. Also im Zweifel wärt ihr beide dran, die Verbreitung wiegt vermutlich schwerer, aber wie gesagt, im Zweifel entscheidet der Richter individuell.

Ob das jetzt alles in deinem Fall relevant ist, weil das eh nur die Dorfbäckerei ist, die ne schwarze Silhouette von der Kuchen essenden Frau haben will, sei dahingestellt, aber erlaubt isses dennoch nicht. Und wenns wer drauf anlegt kanns teuer werden.


Zuletzt bearbeitet von am Di 04.05.2010 08:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Vektorpate

Dabei seit: 05.09.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.05.2010 08:17
Titel

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Mal ganz abgesehen davon..
ich weiß ja nicht welches Ausmaß deine Composingarbeit nimmt,
aber das diese Arbeit billiger wird als ein (!) Stockfoto zu erwerben
will mir nur schwer in den Kopf gehen *Huch*
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