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Diazepam
Threadersteller
Dabei seit: 03.12.2008
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.12.2008 03:49
Titel HTML-Template - Kunde zahlt nicht, weil sein Kunde weg ist. |
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Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe für einen Kunden ein HTML-Template (also ein HTML-Vorlage, bestehend aus Grafik und xHTML) für eine Webseite erstellt. Dies sollte als Basis für eine Webseite dienen, die er für einen Dritten (mit dem ich keine Geschäftsbeziehung habe) erstellen sollte. Er hat lediglich 50% meiner Auftragssumme bezahlt, der Rest steht noch aus. Meine Arbeit wurde damals von ihm mit voller Zufriedenheit abgenommen (und von seinem Kunden auch bestätigt).
Er hat den Auftrag nun durch eigenes Verschulden verschleppt und dieser wurde ihm von besagtem Dritten entzogen. Er weigert sich jetzt - vermutlich aus Stolz und Trotz, es vor sich selbst zuzugeben, seinen Auftrag aus Faulheit verloren zu haben - mir die restlichen 50% zu überweisen. Groteskerweise äußerte er jetzt auch (jetzt, wo er es aus eigener Tasche bezahlen muss - damals musste alles aus seiner Sicht ganz schnell gehen) dass es ihm eigentlich zu teuer gewesen ist, obwohl Auftrag und Preis telefonisch und per e-Mail und PDF vereinbart wurden.
Sämtlicher Schriftverkehr ist elektronisch und existiert noch. Kredible Zeugen des Vorfalls, wie beispielsweise einen Geschäftspartner und Freund des Zahlungsunwilligen, gibt es auch.
Hat jemand eine Ahnung, wie hier die Rechtslage ist? Vielleicht einen Anwaltstipp? Mein nächster Schritt wäre das amtsgerichtliche Mahnverfahren.
Liebe Grüße
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.12.2008 05:57
Titel
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Zitat: | Mein nächster Schritt wäre das amtsgerichtliche Mahnverfahren. |
Richtig. Und dafür brauchst du keinen Anwalt, sondern lediglich einen gut sortierten Schreibwarenhandel.
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Diazepam
Threadersteller
Dabei seit: 03.12.2008
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.12.2008 09:53
Titel
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danke für die antwort
hast du nen tip zur strategie - inkassobüro oder amtsgericht?
lg
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Cream
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: .at
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.12.2008 09:58
Titel
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ich würde das normale mahnverfahren (3 Mahnungen; Rechnungspreis zzgl. Mahnspesen) durchziehen und wenn er dann noch nicht bezahlt, den fall an das inkassobüro weitergeben!
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.12.2008 10:15
Titel
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Cream hat geschrieben: | ich würde das normale mahnverfahren (3 Mahnungen; Rechnungspreis zzgl. Mahnspesen) durchziehen und wenn er dann noch nicht bezahlt, den fall an das inkassobüro weitergeben! |
Wenn auf der Rechnung ein festes Zahlungsziel (also ein konkretes Datum) angegeben ist, benötigt man keine Mahnungen.
Dann ist der Schuldner automatisch in Verzug, sobald das Datum überschritten ist. Ansonsten ist er auch nach dem 31. Tag nach Rechnungsstellung in Verzug, sofern kein anderes Zahlungsziel (3 Monate o.ä.) vereinbart worden ist.
Unter www.online-mahnantrag.de kann man übrigens direkt einen Mahnbescheid erwirken, ohne über einen Anwalt oder ein Inkassobüro gehen zu müssen.
Verzugszinsen im Geschäftsverkehr betragen übrigens 8% über dem Basiszinssatz (derzeit 3,19%), man kann dem Kunden also Verzugszinsen von 11,19% berechnen.
Zuletzt bearbeitet von burnout am Mi 03.12.2008 10:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Cream
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: .at
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.12.2008 10:23
Titel
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burnout hat geschrieben: | Cream hat geschrieben: | ich würde das normale mahnverfahren (3 Mahnungen; Rechnungspreis zzgl. Mahnspesen) durchziehen und wenn er dann noch nicht bezahlt, den fall an das inkassobüro weitergeben! |
Wenn auf der Rechnung ein festes Zahlungsziel (also ein konkretes Datum) angegeben ist, benötigt man keine Mahnungen.
Dann ist der Schuldner automatisch in Verzug, sobald das Datum überschritten ist. Ansonsten ist er auch nach dem 31. Tag nach Rechnungsstellung in Verzug, sofern kein anderes Zahlungsziel (3 Monate o.ä.) vereinbart worden ist.
Unter www.online-mahnantrag.de kann man übrigens direkt einen Mahnbescheid erwirken, ohne über einen Anwalt oder ein Inkassobüro gehen zu müssen.
Verzugszinsen im Geschäftsverkehr betragen übrigens 8% über dem Basiszinssatz (derzeit 3,19%), man kann dem Kunden also Verzugszinsen von 11,19% berechnen. |
das hatte ich nicht gewusst, danke!!!
wobei, ich denke dass es, sofern man den kunden nicht komplett abschreiben möchte, empfehlenswert wäre, vorher ne mahnung zu schicken, als gleich das inkassobüro zu verständigen! ich fänds netter, so fern man in dieser hinsicht überhaupt nett sein kann! weißt wie ich mein!?
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.12.2008 10:48
Titel
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Auf so einen Kunden ist gepfiffen. Sieh einfach zu, dass du dein Geld bekommst und dann schiess den in den Wind. Solche Kunden braucht kein Mensch. Mahnbescheid und hart bleiben!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.12.2008 11:12
Titel
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netnite hat geschrieben: | Auf so einen Kunden ist gepfiffen. Sieh einfach zu, dass du dein Geld bekommst und dann schiess den in den Wind. Solche Kunden braucht kein Mensch. Mahnbescheid und hart bleiben! |
So siehts aus.
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