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Thema: Homepage-Gestaltung/Nutzungsrecht vom 11.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Homepage-Gestaltung/Nutzungsrecht
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Ralf-Peter
Threadersteller

Dabei seit: 11.10.2006
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Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.10.2006 14:03
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Homepage-Gestaltung/Nutzungsrecht

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Hallo

Ich habe für einen Kunden eine Homepagegestaltung erstellt. Diese wird nun von einer Internet-Agentur für das Internet technisch umgesetzt.
Was mich nun ärgert ist, daß diese Internet-Agentur auf ihrer Homepage wiederrum damit wirbt, für "meinen" Kunden auch das Design zu erstellen bzw. erstellt zu haben. Gezeigt wird hier "nur" ein Ausschnitt meiner Gestaltung.
Ich bin selbstständig tätig und bezüglich Nutzungsrechte habe ich meinem Kunden und auch der Internet-Agentur zu keiner Zeit eine Erlaubnis für eine derartige Veröffentlichung gegeben.
Zu meinere Schande muß ich gestehen, daß ich es in der Vergangenheit versäumt hatte, meinem Kunden AGB's zu übermitteln.

Meine Fragen nun:
1. Ist das O.K.?
2. Wenn nicht, was kann ich dagegen tun?
3. Läßt sich da vielleicht "Kohle" 'rausziehen?

Danke für eventuelle Antworten.

Ralf-Peter
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.10.2006 14:09
Titel

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Wenn du keine AGB hast, hast du doch sicher einen Vertrag mit deinem Kunden geschlossen, in dem das mit den Nutzungsrechten geregelt ist? AGB sind in der Regel sowieso nicht so empfehlenswert wie ein individueller Vertrag oder eben ein Angebot, in dem auf die Rechte hingewiesen wird.
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Ralf-Peter
Threadersteller

Dabei seit: 11.10.2006
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.10.2006 14:27
Titel

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Lazy-GoD hat geschrieben:
Wenn du keine AGB hast, hast du doch sicher einen Vertrag mit deinem Kunden geschlossen, in dem das mit den Nutzungsrechten geregelt ist? AGB sind in der Regel sowieso nicht so empfehlenswert wie ein individueller Vertrag oder eben ein Angebot, in dem auf die Rechte hingewiesen wird.


Hallo Lazy-GoD

Nein, bei diesem Stammkunden habe ich noch nie Verträge in typischer Form abgeschlossen. Bislang habe ich auf Anfrage nur Kostenvoranschläge erstellt und daraufhin bekomme ich dann die Auftragsbewilligung.

Gruß
Ralf-Peter
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.10.2006 14:37
Titel

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Du kannst natürlich der Internetagentur schreiben, dass du die Veröffentlichung deines "Werks" ausschließlich auf der Seite deines Kunden duldest.

Jetzt stellt sich allerdings die Frage, ob du mit dem Webseiten-Design überhaupt in den Genuss des Urheberrechts kommst - das Design also die notwendige Gestaltungshöhe erreicht hat, um im Sinne des Urheberrechts schutzfähig zu sein. Das kann hier aber niemand entscheiden - da gibt es keine eindeutigen Kriterien, die erfüllt sein müssen.

Wenn sich die Internetagentur dagegen sträubt und der Fall vor Gericht geht, dann entscheidet das der Richter.

Für "Kohle aus der Sache rausholen" sehe ich schlechte Karten.
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Ralf-Peter
Threadersteller

Dabei seit: 11.10.2006
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 13.10.2006 16:09
Titel

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Lazy-GoD hat geschrieben:
Du kannst natürlich der Internetagentur schreiben, dass du die Veröffentlichung deines "Werks" ausschließlich auf der Seite deines Kunden duldest.

Jetzt stellt sich allerdings die Frage, ob du mit dem Webseiten-Design überhaupt in den Genuss des Urheberrechts kommst - das Design also die notwendige Gestaltungshöhe erreicht hat, um im Sinne des Urheberrechts schutzfähig zu sein. Das kann hier aber niemand entscheiden - da gibt es keine eindeutigen Kriterien, die erfüllt sein müssen.

Wenn sich die Internetagentur dagegen sträubt und der Fall vor Gericht geht, dann entscheidet das der Richter.

Für "Kohle aus der Sache rausholen" sehe ich schlechte Karten.


Hallo Lazy-GoD

Entschuldige bitte; ich hatte leider ganz vergessen, mich für deine Info's zu bedanken. So viel Zeit sollte sein. Vielen Dank.

Gruß
Ralf-Peter
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