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Thema: [Hochzeitsfotografie] Verdienstausfall, Schadenersatz? vom 28.05.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Hochzeitsfotografie] Verdienstausfall, Schadenersatz?
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Tormentor667
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Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.05.2015 20:41
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[Hochzeitsfotografie] Verdienstausfall, Schadenersatz?

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Liebe Mediengestalter und angehende,

ich arbeite als Hochzeitsfotograf, das Geschäft läuft generell seit 2 Jahren sehr zufriedenstellend, wodurch es mir auch schon passiert ist, dass ich Anfragen absagen musste, weil Termine bereits vergeben waren. Generell ergänze ich meine Angebote und Auftragsbestätigungen deshalb immer mit folgendem Zusatz:
Zitat:
Bei einer Stornierung nach Auftragserteilung fällt eine Ausfallentschädigung von 20% des Auftragswertes an.

Das hat den Hintergrund, dass wenn ich nachher 2 andere Hochzeiten absage und am Ende die gebuchte Hochzeit nicht stattfindet, ich deshalb nicht verhungern muss (ganz salopp formuliert), zumal im Vorfeld nun schon einiges an Arbeitszeit für Planung, Beratung und Sichtung der Location stattgefunden hat.

Eine AB mit dem oben genannten Zusatz habe ich von der Kundin übrigens bestätigt bekommen:
Zitat:
Hiermit bestätige ich den Auftrag.


Vielen Dank schonmal,
viele Grüße,
Tormi


Zuletzt bearbeitet von Tormentor667 am Do 28.05.2015 20:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 109
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.05.2015 20:50
Titel

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1. Rechnung für Ausfallhonorar stellen.
2. Rechnung anmahnen.
3. Mahnbescheid erwirken.
4. Rechtliche Auseinandersetzung erwägen.
5. Rechtsberatung in Anspruch nehmen (dies hier ist keine).

... und in Zukunft lässt Du dir dein Ausfallhonorar einfach als Anzahlung überweisen.
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.05.2015 10:30
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Recht herzlichen Dank für die Info Lächel
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vorauso

Dabei seit: 28.05.2015
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 12.06.2015 18:03
Titel

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remote hat geschrieben:
... und in Zukunft lässt Du dir dein Ausfallhonorar einfach als Anzahlung überweisen.


das ist eine gute Idee, aber du solltest auch vermerken das die Anzahlung als Ausfallhonorar gilt. Lass dir am besten von einen Anwalt helfen
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 22.06.2015 09:41
Titel

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Rechnung gestellt, bezahlt bekommen, alles im grünen Bereich - danke für die Beratung an alle!
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