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Nachricht |
dwanborgir
Dabei seit: 28.01.2003
Ort: Augsburg
Alter: 25
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.04.2008 16:31
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Es gibt auch in AGB oft Formen die nicht gesetzestreu sind - nur weil sowas in deren AGB steht muss es lange nicht stimmen. Würde mich da bei nem Fachman erkundigen ob das rechtens ist.
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 99
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.04.2008 16:35
Titel
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| designzicke hat geschrieben: | Das hast du wohl überlesen...
| Zitat: | 19. Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
PHOTOCASE behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen oder die neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden dem registrierten Nutzer bei seinem Login auf einer gesonderten Internetseite mitgeteilt. Der registrierte Nutzer erhält 14 Tage Bedenkzeit, ob er der Geltung der Änderungen oder der neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen zustimmt. Während dieser Zeit kann er PHOTOCASE unter Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unverändert nutzen. Für den Fall, dass sich der Nutzer gegen die Geltung der Änderungen oder neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen entscheidet, behält sich PHOTOCASE vor, von seinem Recht zur ordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. PHOTOCASE wird den registrierten Nutzer auf der Internetseite auf die Bedenkzeit, die Frist und den Vorbehalt der ordentlichen Kündigung gesondert hinweisen. |
Somit gelten auch für dich die neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen... |
Das ist natürlich grober Unfug, was du hier schreibst! Es kann mich ja z.B. auch niemand zwingen überhaupt E-mails abzuholen oder online zu bleiben und meinen Computer nicht zu verschrotten.
Selbstverständlich gelten für die Bilder immer und unwiderruflich die AGB die z.Z. Ihrer ursprünglichen Verwendung aktuell waren.
Geänderte AGB können immer nur für die Bilder Wirkung erlangen, die erstmalig nach deren Änderung verwendung finden.
Theoretisch betrifft das aber auch dasselbe Bild.
Wenn ich zu den alten AGB ein Bild ziehe und in Präsenz A verwende, dann die AGB geändert werden und ich verwende das Bild nochmal für Präsenz B, dann gelten für dasselbe Bild in A die alten und in B die neuen AGB.
So im üpbrigen auch die Auskunft unseres Justitiars, der in ähnlicher Angelegenheit hier gestern durch mein Zimmer schwebte.
Diese Info natürlich wie immer rechtsunverbindlich!
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Nimroy
Moderator
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 30
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.04.2008 16:38
Titel
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Man stelle sich mal vor, dass würde woanders auch gemacht. Mietwagen gemietet für eine Woche, während der zeit ändert der Vermieter die AGb und plötzlich muss ich nach der Woche noch mal 2% Listenpreis an den fahrzeughersteller zahlen.
Erschreckend, mit was für einer Rechts-Blauäugigkeit manche durch die Welt laufen.
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nickno
Threadersteller
Dabei seit: 15.11.2005
Ort: Bielefeld
Alter: 23
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.04.2008 20:37
Titel
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Danke erstmal für das Feedback. Dann sieht es jetzt ja gut für mich aus. Was aber, wenn der Fotograf behauptet, dass ich das Bild erst später runtergeladen habe? In der Bildbescheibung steht ja, dass es vor gut einem Jahr eingestellt wurde. Demnach gelten die neuen AGBs.
Das Bild habe ich aber schon vor Ewigkeiten (!!) runtergeladen. Muss ich das jetzt nachweisen können? Theoretisch ja schon, aber das ist ja unmöglich..!
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daniel.ocean
Dabei seit: 04.03.2003
Ort: -
Alter: 22
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.04.2008 20:54
Titel
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| nickno hat geschrieben: |
Das Bild habe ich aber schon vor Ewigkeiten (!!) runtergeladen. Muss ich das jetzt nachweisen können? Theoretisch ja schon, aber das ist ja unmöglich..! |
ist die seite denn auch vor ewigkeiten hochgeladen worden? mein ftp sagt mir wann die dateien verändert / hochgeladen wurden..
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Nimroy
Moderator
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 30
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.04.2008 21:03
Titel
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Das lässt sich alle manipulieren und würde sowieso wenig Bestand haben. Da steht dann halt Aussage gegen Aussage. Wäre es ein denkbarer Kompromiss, das Bild zu ersetzen?
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nickno
Threadersteller
Dabei seit: 15.11.2005
Ort: Bielefeld
Alter: 23
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.04.2008 21:11
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| Nimroy hat geschrieben: | | Das lässt sich alle manipulieren und würde sowieso wenig Bestand haben. Da steht dann halt Aussage gegen Aussage. Wäre es ein denkbarer Kompromiss, das Bild zu ersetzen? |
Ich habe die Seite ohnehin sofort offline geschaltet. War eine einmalige Werbeaktion, die Anfang 2007 auslief, und die Seite hatte zuletzt keine 10 Hits im Monat.
Nichtsdestotrotz find ich es hart, dass er jetzt 150€ Grundhonorar und 150€ wg "unterlassener Bildquellennachweis (100% Aufschlag)" berechnet. Letzteres ist übrigens rechtens:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Urheberrechtsverletzung-wegen-Verwendung-von-Bildern__f37531.html
Wenn er schon so anfängt, will er sicher Blut sehen..
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 99
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.04.2008 21:14
Titel
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| Nimroy hat geschrieben: | | Das lässt sich alle manipulieren und würde sowieso wenig Bestand haben. Da steht dann halt Aussage gegen Aussage. Wäre es ein denkbarer Kompromiss, das Bild zu ersetzen? |
Kann man aber auch erstmal ganz locker bleiben. Hier hat der Anspruchsteller zunächst mal seinen Anspruch zu beweisen. Damit dürfte er im Zweifel die größeren Probleme haben...
Wenn ich morgen zur Schmiere laufe und sage "Der Nimroy hat mir's Auto zerbeult", dann laufen die auch nicht bei Dir auf und verlangen von Dir den Beweis, das Du's nicht wars, sondern zunächst mal von mir einen Beleg, der es wahrscheinlich erscheinen läßt, das Du es tatsächlich warst.
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