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tobey
Threadersteller
Dabei seit: 17.01.2006
Ort: Wien
Alter: 14
Geschlecht:
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Verfasst Fr 07.11.2014 20:32
Titel Haftung Korrektheit von Daten nach Angestelltenverhältnis |
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Hey!
Weiß jemand evtl. wie die rechtliche Situation bzgl. der Haftung der Korrektheit von Daten nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aussieht?
Beispiel:
1. Grafik erstellt offene InDesign-Dateien im Zuge des Dienstverhältnisses mit Firma Y
2. Angestellter X löst das Dienstverhältnisses mit Firma Y und offene Dateien bleiben im Besitz der Firma Y
3. Neuer, dritter Freelancer verarbeitet für Firma Y die offenen InDesign-Dateien die Angestellter X im Zuge des Dienstverhältnisses mit Firma Y erstellt hat für neue Layouts o.Ä.
4. Finaler Druck wird verhunzt o.Ä. weil Angestellter X zuvor, einfaches Beispiel, Passermarkenfarbe statt Schwarz auf Text angewendet hat o.Ä.
==> Ist Angestellter X haftbar für seinen Fehler nach Weiterverarbeitung von drittem Freelancer?
Ist mir nicht passiert, aber ich habe mir Gedanken darüber gemacht, sollte mal etwas passieren.
Danke
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Fr 07.11.2014 20:41
Titel
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Reinzeichnung und Preflight sind Sache des Druckdatenerstellers ...
Der konkrete Fehler sollte (!!) bei jedem Datenannahme-Workflow eines Dienstleisters auffallen ...
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tobey
Threadersteller
Dabei seit: 17.01.2006
Ort: Wien
Alter: 14
Geschlecht:
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Verfasst Fr 07.11.2014 21:02
Titel
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Hey!
Danke für deinen Tipp. Ich dachte aber eher an generelle Haftung. Das Szenario war eher nur als Beispiel gedacht.
Könnte auch ein anderes Szenario sein, das nichts mit Druck zu tun hätte.
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KingCoconut
Dabei seit: 05.01.2014
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 07.11.2014 21:13
Titel
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Ich würde behaupten, dass man nur für die Projekte haftbar ist, die man auch selbst bearbeitet hat. Sobald du raus bist aus der Firma und die Daten von Dritten angefasst werden, ist die Beweislage, dass Angestellter X die Daten verhunzt hat, recht schwierig. Wie will man denn, nachdem an den Daten nachträglich rumhantiert wurde, beweisen, dass Kollege X ursprünglich falsche Daten erstellt hat? Meiner Meinung nach wäre es nahezu unmöglich den Fehler Kollege X nachzuweisen. Ich bin aber ausdrücklich kein Anwalt, sondern gehe von meinem persönlichen Rechtsverständnis aus.
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Mialet
Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 08.11.2014 23:06
Titel
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KingCoconut hat geschrieben: | Ich würde behaupten, dass man nur für die Projekte haftbar ist, die man auch selbst bearbeitet hat. Sobald du raus bist aus der Firma und die Daten von Dritten angefasst werden, ist die Beweislage, dass Angestellter X die Daten verhunzt hat, recht schwierig. Wie will man denn, nachdem an den Daten nachträglich rumhantiert wurde, beweisen, dass Kollege X ursprünglich falsche Daten erstellt hat? Meiner Meinung nach wäre es nahezu unmöglich den Fehler Kollege X nachzuweisen. Ich bin aber ausdrücklich kein Anwalt, sondern gehe von meinem persönlichen Rechtsverständnis aus. |
Wenn Y die Datei von X überarbeitet, tut er gut daran, sie unter neuem Namen abzuspeichern. Ausserdem sollten Backups noch die alte Fassung von X beinhalten.
Wenn jetzt bei der Analyse des verpatzten Drucks der Fehlerquelle nachgespürt wird, sollte es ein Leichtes sein, festzustellen, dass bereits in der unbearbeiteten Datei, wie sie X hinterlassen hat, der Bock drin war.
Beim ersten Druck wurde evtl. einfach ein besseres Preflight angewandt, und der Fehler wurde (evtl. stillschweigend) vom Druckdienstleister behoben.
Ansonsten: Die Firma haftet für Ihren Angestellten. Wenn der viel bei seiner Arbeit anstellen kann, gibt es in der Regel Versicherungen, die dieses Risiko abfangen können – muss halt eingepreist werden, sowas.
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remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht:
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 09.11.2014 11:44
Titel
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Mialet hat geschrieben: |
Ansonsten: Die Firma haftet für Ihren Angestellten. Wenn der viel bei seiner Arbeit anstellen kann, gibt es in der Regel Versicherungen, die dieses Risiko abfangen können – muss halt eingepreist werden, sowas. |
Das ist ganz wichtig! Der vom Unternehen dafür bestellte Rechtsvertreter (in der Regel der Geschäftsführer) ist zunächst mal in der Aussenhaftung derjenige, der den Kopf (fürs Unternehmen) hinhalten muss. In einem gänzlich losgelösten und eigenständigem Verfahren kann der versuchen, einem Mitarbeiter grobe (!) Fahlässigkeit nachzuweisen und sich dann was von dort wiederholen.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am So 09.11.2014 17:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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tobey
Threadersteller
Dabei seit: 17.01.2006
Ort: Wien
Alter: 14
Geschlecht:
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Verfasst So 09.11.2014 16:34
Titel
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Vielen Dank für die Antworten!!
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