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Diluvian
Threadersteller
Dabei seit: 28.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Sa 27.09.2014 17:44
Titel Gilt das als Online-Shop oder nicht? |
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Hallo zusammen,
Ich soll im Auftrag meines Kundens (Kleinunternehmen) eine Rubrik einrichten, in der er ab und zu ein paar Restposten anbieten möchte. Dabei wird zwar der Preis online genannt, aber es gibt keine online "kaufen" Funktion sondern man kann das Unternehmen per Formular / E-Mail anschreiben und den Artikel dann vor Ort kaufen.
Gilt das schon als Online-Shop? Ich kenne mich rechtlich nicht in Bezug auf Online-Shops aus und weiß demnach auch noch nicht, was ich beachten muss.
Danke euch schonmal
Zuletzt bearbeitet von Diluvian am Sa 27.09.2014 17:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Sa 27.09.2014 18:05
Titel
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Die einzige Möglichkeit, eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, ist es, solche Fragen an einen Rechtsanwalt zu stellen. Antworten in einem Forum wie dem unseren sind Hörensagen ohne rechtsverbindliche Aussage-Kraft und auch ohne Regressmöglichkeit bei einer Falschauskunft ...
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Sa 27.09.2014 18:11
Titel
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Mal eine Meinung: Der Gesetzgeber wird wahrscheinlich nirgendwo die Begrifflichkeit "Online-Shop" verwenden. Die Fragestellung ist daher schon falsch - es muss eher heißen: "Wann falle ich unter das Fernabsatzgesetz?". Und unter das fällt man meiner Meinung (!) nach, wenn man ein Warenangebot präsentiert, mittels Preisangabe zur Abgabe eines Angebotes auffordert und Möglichkeiten der Kontaktaufnahme hierfür nennt. Da alles im gegebenen Fall möglich ist, würde ich sagen: Das fällt unter das Fernabsatzgesetz, ja.
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RA Peter Kraus
Dabei seit: 12.07.2009
Ort: Berlin
Alter: -
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Verfasst Mi 08.10.2014 20:54
Titel
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Fernabsatz und eCommerce (vulgo: Online-Shop) ist dann aber immer noch ein Unterschied. Für eCommerce gelten noch mehr Sonderregeln als für Fernabsatz.
Aber es stimmt: schon beim Fernabsatz (worunter z.B. Katalogversender fallen) steigen die Anforderungen. Zum Beispiel gilt das Widerrufsrecht und man muss eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung einbauen, sonst drohen Abmahnungen von der lieben Konkurrenz.
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