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Bastiwelt
Threadersteller
Dabei seit: 21.02.2004
Ort: Wiesbaden
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.08.2006 17:31
Titel Gewinnausschüttung - und dann die Steuern? |
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Hello,
angenommen Agentur A zahlt ihren Mitarbeitern mit dem Dezembergehalt
als Gewinnbonus mal eben ... weiß der Geier ... 6000 Euro aus. Was passiert
dann mit der Steuerklasse? Jemand, der sonst 1800 brutto hat und auf einmal
7800 Brutto ist doch plötzlich Schwerstverdiener.
Ergo: Andere Steuerklasse oder so? Mehr Steuern zahlen als sonst? Nur für
den Monat?
Kann da mal jemand die Diskussion auflösen?
Gruß
Basti
[edit]
Verschoben von Beruf und Karriere nach Recht
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 07.08.2006 09:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mode93
Dabei seit: 17.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.08.2006 19:20
Titel
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nun,
die steuerklasse ändert sich dadurch auf keinen fall. allerdings wird glaube mehr Einkommensteuer in diesem Minat fällig. Ich weiß jetzt nicht ganz genau, wie deine FA dieses Geld deklariert. Prämie oder so..
Aber die Steuerklasse ändert sich definitv nicht.
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Bastiwelt
Threadersteller
Dabei seit: 21.02.2004
Ort: Wiesbaden
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst So 06.08.2006 19:58
Titel
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Für uns ist eben die Frage: Müsste der Glückliche, der diesen Bonus bekommt, in dem Monat mehr als sonst z.B. 35% abdrücken, weil er dann einen Monat Schwerverdiener war?
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 07.08.2006 00:53
Titel
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Bastiwelt hat geschrieben: | Für uns ist eben die Frage: Müsste der Glückliche, der diesen Bonus bekommt, in dem Monat mehr als sonst z.B. 35% abdrücken, weil er dann einen Monat Schwerverdiener war? |
Im Zweifelsfall ja. Das lässt sich aber nur im Einzelfall sagen, weil es davon abhängt, ob sich im Einzelfall der Steuersatz ändert. In der Regel tut er das, deshalb ist es ja so wenig lukrativ, sich Überstunden auszahlen zu lassen ...
c_writer
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Nachtfalter
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 07.08.2006 09:07
Titel
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Es geht um Angestellte, richtig?
Am Ende wird die Steuer für das gesamte Jahreseinkommen festgesetzt. Selbst wenn der Arbeitgeber für diesen Monat höhere Abgaben abführt, bekommt der Arbeitnehmer das beim folgenden Lohnsteuerjahresausgleich teilweise wieder, wenn er ihn beantragt. Darum immer eine Steuererklärung abgeben. Die Steuerklasse ändert sich auf keine Fall.
Was man nicht wieder bekommt, ist der Krankenkassenbeitrag. Der wird nämlich monatlich berechnet. Und die anderen Sozialabgaben sind auch weg, glaube ich.
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