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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Mi 24.01.2007 12:14
Titel
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pejot hat geschrieben: |
Bei beiden deiner Beispiele ist aber kein Gewerbe vorhanden. |
Stimmt. Hier schrieb eine Grafik-Designerin und die ist dann eher Freiberufler.
Das ist kein Gewerbe, das stimmt, aber worauf zielt deine Frage ab?
Gruß Diesel
Zuletzt bearbeitet von Diesel am Mi 24.01.2007 12:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
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Verfasst Mi 24.01.2007 12:17
Titel
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Diesel hat geschrieben: | pejot hat geschrieben: |
Bei beiden deiner Beispiele ist aber kein Gewerbe vorhanden. |
Nein, ist es nicht. Hier schrieb eine Grafik-Designerin und die ist dann eher Freiberufler.
Das ist kein Gewerbe.
Gruß Diesel |
Dann sollte der Threadtitel geändert werden.
Threadtitel hat geschrieben: | Gewerbliche Nutzung eines Zimmers |
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.01.2007 12:18
Titel
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Oh, nun werd mal nicht gleich kleinkariert.
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
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Verfasst Mi 24.01.2007 12:19
Titel
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in dem Beruf sollte man das sein
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anikey
Threadersteller
Dabei seit: 05.01.2007
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.01.2007 12:27
Titel
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Danke dir Venus das hat mir sehr geholfen
Ja auf die Idee mit dem Stellplatz und so haben mich andere gebracht...m an hört ja an allen ec ken schockierendes...schrecklichst.
Herzlichen Dank nochmal =)
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Nachtfalter
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 24.01.2007 12:42
Titel
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Das ganze kommt mir ein bischen vor wie das mit den Kanonen und den Spatzen. Willst Du ein Gewerbe anmelden oder freiberuflich arbeiten? Das ist ein Unterschied! Wenn freiberuflich, mach eins nach dem anderen:
1. mach Dich erst mal selbstständig
2. Du kannst zu Hause soviele Zimmer zu Arbeitszimmern erklären, wie Du willst, das geht den Vermieter erst mal nix an.
3. Mit dem Vermieter sprechen, sagen, dass Du ein kleines Schildchen ins Fenster hängen möchtest. Sag ihm, dass Du kein Gewerbe betreibst, sondern nur ein bischen Werbung für Dich machen möchtest.
4. Dann gucken, wieviel Kunden Du wirklich pro Woche/Monat zu besuch hast. Wenn Du hin und wieder einen Kunden empfängst, wird das keinen stören.
Wie und wo Du Dich mit deinen Kunden triffst ist den Ämtern egal, solange Du z.B. keine Gastronomie o.ä. anbietest. Du kannst Dich auch im Wald mit denen treffen.
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venus_phosphora
Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.01.2007 14:04
Titel
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Nachtfalter hat geschrieben: | Das ganze kommt mir ein bischen vor wie das mit den Kanonen und den Spatzen. Willst Du ein Gewerbe anmelden oder freiberuflich arbeiten? |
freiberufler und gewerbetreibende unterscheiden
sich zwar in einigen punkten, aber in vielen auch nicht,
wie zb. bei der sache arbeitszimmer.
Zitat: | 2. Du kannst zu Hause soviele Zimmer zu Arbeitszimmern erklären, wie Du willst, das geht den Vermieter erst mal nix an. |
tschuldigung, aber was ist denn das für eine aussage?
dem vermieter erstmal nichts sagen?
natürlich muss man es ihm sagen, denn auch er muss zb. seine
hausversicherungen daran anpassen, es ist diesbezüglich ein
unterschied ob er nur räume privat oder auch gewerblich
vermietet. passt er seine versicherungskriterien nicht an,
verliert er seinen versicherungsschutz, denn die nutzung
seiner räume ist ein kriterium zur versicherungsvertragserstellung.
das, um nur einen punkt anzusprechen...
Zitat: | 3. Mit dem Vermieter sprechen, sagen, dass Du ein kleines Schildchen ins Fenster hängen möchtest. Sag ihm, dass Du kein Gewerbe betreibst, sondern nur ein bischen Werbung für Dich machen möchtest. |
ne is klar, wird er dir auch sicher abnehmen "ich bin privatperson
und hänge jetzt einfach mal ein schild auf, um für mich zu werben, einfach so.. "
klasse, direkt mit solchen mauscheleien anzufangen..
wir sind hier in deutschland! und "ein wenig" kontrolle
haben die behörden ja wohl über dich und die vorgänge,
die sich im rahmen deines unternehmens abspielen
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.01.2007 14:14
Titel
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genaues kann ich nicht sagen, aber meines Wissens ist es so: Solange Du nichts im Rotlichtbereich (also irgendwas anrüchiges betreibst) oder ein Ladengeschäft in Deiner Wohnung erlöffnest, muss der Vermieter nix wissen bzw. nicht zustimmen. Ist mein Kenntnisstand, den ich aber leider nicht belegen kann
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