mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 17:17 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Gewerbliche Nebentätigkeit während Ausbildung?! vom 17.06.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Gewerbliche Nebentätigkeit während Ausbildung?!
Seite: Zurück  1, 2, 3
Autor Nachricht
Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 29.06.2004 12:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

aUDIOfREAK hat geschrieben:

aber es könnte z.b. zu einem triftigen grund einer kündigung werden, wenn dadurch das ausbildungsverhältnis wirklich leidet oder sich der azubi z.b. kunden aus dem geschäft krallt. ich wäre da auf jeden fall vorsichtig!




Hier sind wir dann bei dem Thema ordentliche Kündigung. Ob nun Nebentätigkeit oder andere Laster:
Wer am Arbeitsplatz einpennt oder ähnliches, darf natürlich gekündigt werden.
Da es dem Gericht egal ist woher die Defizite kommen, ist eine solche Kündigung dann halt auch meist wirksam.
Wer aber in der Woche normal arbeitet, kann durchaus 10 Std. abends oder am Wochende arbeiten, ohne dass man dadurch auffälig werden muß - wo ist das Problem??
Und wer mehr arbeitet, muß es ja niemanden auf die Nase binden. Wer zuuuuu viel arbeitet, sollte es dann auch selbst merken...


Zuletzt bearbeitet von am Di 29.06.2004 13:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.06.2004 12:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

system hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:

aber es könnte z.b. zu einem triftigen grund einer kündigung werden, wenn dadurch das ausbildungsverhältnis wirklich leidet oder sich der azubi z.b. kunden aus dem geschäft krallt. ich wäre da auf jeden fall vorsichtig!




Hier sind wir dann bei dem Thema ordentliche Kündigung. Ob nun Nebentätigkeit oder andere Laster:
Wer am Arbeitsplatz einpennt oder ähnliches, darf natürlich gekündigt werden.
Da es dem Gericht egal ist woher die defizite kommen, ist eine solche Kündigung dann halt auch meist wirksam.
Wer aber in der Woche normal arbeitet, kann durchaus 10 Std. abends oder am Wochende arbeiten, ohne dass man dadurch auffälig werden muß - wo ist das Problem??
Und wer mehr arbeitet, muß es ja niemanden auf die Nase binden. Wer zuuuuu viel arbeitet, sollte es dann auch selbst merken...


ich bin mir jetzt nicht ganz sicher aber gibt es nicht irgendwo eine gesetzliche bestimmung vieviel ein azubi maximal arbeiten darf (oder gilt das nur für minderjährige?)?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Di 29.06.2004 12:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Beitrag gelöscht.
 
 
Ähnliche Themen Software für gewerbliche Nutzung
Gewerbliche Nutzung eines Zimmers
[Recht] quasi Nebentätigkeit
Nebengewerbe in der Ausbildung?
Nach der Ausbildung...
Lohnerhöhung in der Ausbildung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.