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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 06.09.2008 20:34 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Gewerblich tätig ohne Abschluss - darf ich das? vom 18.05.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Gewerblich tätig ohne Abschluss - darf ich das?
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Agathos88
Threadersteller

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.05.2007 00:51
Titel

Gewerblich tätig ohne Abschluss - darf ich das?

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Hallo,

ich habe keine Ausbildung/Studium (Mediengestalter/Grafiker) gemacht.
Darf ich für Lokale Speisekarten,Flyer,Websites erstellen? und dabei Geld verdienen??
Oder eine Interseite erstellen mit Auftrags-formular damit die "kunden" mit einen Auftrag schicken können.

Darf ich es machen? oder brauche ich eine Ausbildung/ Genehmigung dafür.

danke

[edit by Nimroy]
Titel geändert.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Fr 18.05.2007 10:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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marcelwilke

Dabei seit: 03.05.2007
Ort: Köln
Alter: 17
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.05.2007 00:55
Titel

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Hallo,

Leider musst du für eine Tätigkeit ein Gewerbe Anmelden, selbst wenn du keine Ausbildung hast.
Das Gewerbe kannst du je nach Ort, beim Rathaus - Ordnungsamt - Fianzamt anmelden. Bitte Informier dich über die Folgen und was du dafür aufbringen musst.

Tipp: Benutz doch die Suchfunktion.

Hier Klicken

mw
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snyda

Dabei seit: 04.02.2005
Ort: Münster
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.05.2007 00:56
Titel

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Lächel
Natürlich darfst Du das. Das einzige, was geschützt ist, sind die akademischen Titel Diplom-Designer und bald Designer BA/MA. Das darfste Dir nicht auf die Visitenkarte schreiben.

Aber Grafiker, Designer, Wurstbrotzusammensteller sind nicht geschützt und Du darfst sie auch einsetzen, um Professionalität zu vermitteln.

Edit: Und ein Gewerbe musst Du prinzipiell nicht anmelden. Informiere Dich da entsprechend. Du kannst auch dei Forensuche benutzen, aber es weiß eh jeder besser. Deshalb such Dir eine zuverlässige Quelle, zB ein Steuerberater oder einen vom Arbeitsamt. Wobei Letztere manchmal witzigerweise auch Scheiße erzählen.

Edit2: Nein, man MUSS kein Gewerbe anmelden. Stichwort Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG. Dass es sinnvoll sein KANN, steht auf einem anderen Blatt Papier.


Zuletzt bearbeitet von snyda am Fr 18.05.2007 01:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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PixelSchubser

Dabei seit: 19.08.2004
Ort: LDK
Alter: 28
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.05.2007 00:56
Titel

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Wenn dun Gewerbe o. ä. angemeldet hast, tüllich.
Dann kannste Geld für deine Dienstleistungen nehmen,
egal was oder wofür. Dafür brauchste keine Lehre.

Alles andere wäre Schwarzarbeit.
Is doch logisch, oder?! * Keine Ahnung... *
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 18.05.2007 01:55
Titel

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snyda hat geschrieben:
Lächel

Edit2: Nein, man MUSS kein Gewerbe anmelden. Stichwort Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG.


Sorry, aber Du schreibst Quatsch. § 19 UStG hat ausschließlich steuerrechtliche Bewandnis, der "Kleinunternehmer" weist halt keine Umsatzsteuer aus und ist natürlich auch nicht berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen.

Aber natürlich MUSS jeder Kleinunternehmer, der gewerblich tätig ist, eine Gewerbeanmeldung vornehmen, vulgo sich einen Gewerbeschein holen. Zur Kleinunternehmerregelung _kann_ er überhaupt erst dann optieren, wenn er _nach_ der Anmeldung den Bogen vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung bekommt ...

Steht aber alles da

http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

und auch da

http://www.traum-projekt.com/forum/94-steuer-recht-and-co/48395-faq-kleinunternehmer.html

Nur Freiberufler müssen natürlich kein Gewerbe anmelden, dürfen aber natürlich auch keine gewerblichen Leistungen anbieten.

Zitat:

Deshalb such Dir eine zuverlässige Quelle, zB ein Steuerberater oder einen vom Arbeitsamt. Wobei Letztere manchmal witzigerweise auch Scheiße erzählen.


Da sind sie ja nicht die Einzigen ... "witzigerweise" sind die Leute von der Agentur für Arbeit nämlich _ausschließlich_ dann zuständig, wenn eine Gründung aus Arbeitslosigkeit erfolgt, es um die Weiterzahlung von Leistungen oder Gründerzuschüsse aus den Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit geht. Ansonsten sind die der völlig falsche Ansprechpartner. In Frage kommen die IHKs, die Handwerkskammern, freie Gründerinitiativen, das Finanzamt, Steuerberater, ...

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Fr 18.05.2007 02:13, insgesamt 3-mal bearbeitet
 
snyda

Dabei seit: 04.02.2005
Ort: Münster
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.05.2007 10:57
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Hm. Ich werde mich nochmal informieren.

Ich selber habe die Information von einem Steuerberater. Einem rennomierten. Du meinst, ich brauche einen Gewerbeschein, sobald ich Kunden die Dienstleistung direkt anbiete, anstatt als Freelancer in einer Agentur?
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guitaraddict

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: Kassel
Alter: 21
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.05.2007 12:56
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also steuerlich und so weiter kommt erst was auf einen zu wenn man den freibetrag von 7000€ etwas üerschritten hat.
erst wenn man darüber hinaus verdient muss man steuerabgaben zahlen usw.

vorher solltest du das finanzamt in kenntnis davon setzetn und selbst wenn die geld haben wollen bekommst du es am jarhes ende wieder zurück... wie gesagt wenn du unter 7000€ bleibst.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 18.05.2007 13:36
Titel

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snyda hat geschrieben:
Hm. Ich werde mich nochmal informieren.

Ich selber habe die Information von einem Steuerberater. Einem rennomierten. Du meinst, ich brauche einen Gewerbeschein, sobald ich Kunden die Dienstleistung direkt anbiete, anstatt als Freelancer in einer Agentur?


Nein, Du brauchst einen Gewerbeschein, sobald Du gewerbliche Leistungen anbietest. Egal wem.
Gewerbliche Leistung -> Gewerbeschein. Ganz einfach.

Genauso einfach: Freier Beruf, Katalogberuf oder gleichgestellt -> kein Gewerbeschein.

Dann musst Du die Steuernummer selbst beim Finanzamt beantragen; wenn Du bei der Stadt Dein Gewerbe anmeldest, informiert die das FA ...

c_writer
 
 
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