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Windhauch
Threadersteller
Dabei seit: 01.08.2008
Ort: Saarland
Alter: 33
Geschlecht:
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Verfasst Sa 12.04.2014 11:19
Titel Gewerbeanmeldung bei einmaliger Geldzahlung |
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Hallo!
ich habe mal eine Frage, blicke nämlich grade so garnicht durch...
Ich bin Studentin, habe aber vorher MG gelernt, nun möchte ich einmalig für jemanden eine kleine Webseite machen, maximal 450 Euro wird das ganze kosten. Muss ich dafür dann schon ein Gewerbe anmelden?
ich hatte mal etwas von einem Freibetrag um die 700-800 Euro/Jahr gehört, stimmt das denn?
Ganz liebe Grüße
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 12.04.2014 11:53
Titel Re: Gewerbeanmeldung bei einmaliger Geldzahlung |
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Windhauch hat geschrieben: |
Ich bin Studentin, habe aber vorher MG gelernt, nun möchte ich einmalig für jemanden eine kleine Webseite machen, maximal 450 Euro wird das ganze kosten. Muss ich dafür dann schon ein Gewerbe anmelden?
ich hatte mal etwas von einem Freibetrag um die 700-800 Euro/Jahr gehört, stimmt das denn? |
In der FAQ steht 720 Euro, eine rechtliche Grundlage ist aber nicht angegeben. In § 22 (3) des EStgG finden sich 256 Euro, ob der hier einschlägig ist, müsste aber ein Steuerberater sagen.
Wenn das wirklich einen einmalige Sache ist, würde ich es einfach in der Einkommensteuererklärung mit angeben. Und keine Rechnung ausstellen, klar - eine Steuernummer hast du ja sowieso nicht. Derjenige, für den die Leistung ist, kann sie dann halt auch nicht als Betriebsausgabe geltend machen.
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Windhauch
Threadersteller
Dabei seit: 01.08.2008
Ort: Saarland
Alter: 33
Geschlecht:
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Verfasst So 13.04.2014 10:25
Titel
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Muss ich dann extra dafür eine Steuererklärung machen? Ich gehe ja nur Minijobs nach, dafür muss ich ja keine machen.
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 13.04.2014 16:50
Titel
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Windhauch hat geschrieben: | Muss ich dann extra dafür eine Steuererklärung machen? Ich gehe ja nur Minijobs nach, dafür muss ich ja keine machen. |
Ja, das müsstest du dann - da du dann auch Einkünfte hast, die nicht aus abhängiger Beschäftigung kommen, musst du die erklären. Auch wenn du dann keine Steuern zahlen musst.
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