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Thema: Gewerbe anmelden als Azubi / Einnahmen aus Adsense vom 16.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Gewerbe anmelden als Azubi / Einnahmen aus Adsense
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usp
Threadersteller

Dabei seit: 16.08.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.08.2007 22:37
Titel

Gewerbe anmelden als Azubi / Einnahmen aus Adsense

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Ja, erstmal hallo an alle!

Ich hab mir schon einige Threads über die rechtlichen Grundlagen zur Gewerbeanmeldung durchgelesen.
Dort sollte das Geld jedoch immer durch Kundenaufträge verdient werden.

Meine Frage ist jedoch, wie das bei Gewinnen aus Online-Werbung aussieht? Muss ich dafür auch ein Gewerbe anmelden? Gibt es einen Freibetrag? Wie sieht es mit dem Betrieb aus? Muss ich da eine Erlaubnis einholen? Ich mache ihm ja im Prinzip keine Konkurenz, da ich ja keine Aufträge annehme.
EDIT: Ach ja: gibt es da dann auch eine Möglichkeit, entsprechende Unkosten (anteilig) abzuschreiben? (Hosting, Software, PC,...)

Hat da vielleicht jemand schon Erfahrung gesammelt?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!


Zuletzt bearbeitet von usp am Do 16.08.2007 22:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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fmmusic

Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.08.2007 22:40
Titel

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natürlich musst du ein gewerbe anmelden. je nach einnahmen könnte die kleinunternehmerregel treffen.
solche einnahmen sind auch gelder, die du dem FA angeben musst. Ist ähnlich wie bei tatiemen (GEMA).
und dein arbeitgeber muss einem nebenjob trotz allem zustimmen. er wird dies auch tun, solange du keine konkurenz machst.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.08.2007 07:11
Titel

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eine selbständige tätigkeit liegt immer dann vor wenn eine gewinnabsicht verfolgt wird. da isses ganz unerheblich ob das geld nun von kunden, adsense oder irgendwelchen tantiemen kommt. einnahme is einnahme und muss versteuert werden. ob dann auf die einnahme tatsächlich steuern gezahlt werden, hängt schlussendlich davon ab, ob man schon über dem freibetrag liegt usw.
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