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Thema: Gesetzl. Grundlage: Chef muss Software stellen vom 23.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Gesetzl. Grundlage: Chef muss Software stellen
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Moosegirl
Threadersteller

Dabei seit: 19.06.2008
Ort: Stade
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.03.2009 15:58
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Gesetzl. Grundlage: Chef muss Software stellen

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Folgende Situation: Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit, werde aber im Sommer wieder in meinen Job als IT-Trainerin zurückkehren. Jetzt hat mein Chef mir vor einer Woche mitgeteilt, dass er selbstverständlich erwartet, dass ich auch in den neusten Versionen der von uns geschulten Programme fit zu sein habe.

Meine Mail, dass er mir dann bitte eine bootfähige externe Festplatte mit den gewünschten Programmen und Betriebssystemen zur Verfügung stellen soll, hat er bisher nicht beantwortet. Er hatte im letzten Sommer auch schonmal versucht, mich dazu zu bringen, dass ich mir für solche Zwecke eine Virtual Machine installieren soll mit den entsprechenden Programmen. Ich sehe es aber nicht ein, dass er anordnet, was auf meiner privaten (!) Hardware zum Einsatz kommt. Egal ob er die Lizenzen bezahlt oder nicht.

Wie ist die gesetzliche Grundlage dafür? Ich bin mir ziemlich sicher, dass es festgelegt ist, dass er solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss. Aber wo? Ich habe dazu bisher weder hier im Forum noch im Internet die entsprechenden Paragrafen finden können.

Falls mir jemand von euch weiterhelfen kann, würde ich mich sehr freuen.
Dankeschön.
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
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Verfasst Mo 23.03.2009 16:48
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Würde sowas nicht eher im Arbeitsvertrag geregelt werden?
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ExMD

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Verfasst Mo 23.03.2009 17:06
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maily hat geschrieben:
Würde sowas nicht eher im Arbeitsvertrag geregelt werden?


wohl eher nicht *zwinker*
ich glaube kaum, dass man für jede absurde idee, auf die ein mensch kommen kann, eine entsprechende grundlage im voraus schaffen kann.
allerdings sollte es im gesetzbuch schon was in dieser richtung geben.

ihk fragen, was besseres fällt mir auf die schnelle auch nicht ein.
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.03.2009 17:19
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ExMD hat geschrieben:
maily hat geschrieben:
Würde sowas nicht eher im Arbeitsvertrag geregelt werden?


wohl eher nicht *zwinker*


Na ja... als IT-Trainer(in) ist ja Software die Vorraussetzung zur Arbeit. Klar sollte/müsste der Dozent - der ja fit in dem Programm ist - die Software im Grunde schon haben aber der Chef ja auch, von daher könnte es im Vertrag geregelt sein wer die Software stellt.

Nur mal so mein Gedankengang.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.03.2009 17:28
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http://www.vertikal.net/de/pdf/kb_36_p40.pdf
http://www.ratgeber-recht24.de/Telearbeit_Teil_2/Arbeitsmittel.html
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Moosegirl
Threadersteller

Dabei seit: 19.06.2008
Ort: Stade
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.03.2009 17:59
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maily hat geschrieben:
Würde sowas nicht eher im Arbeitsvertrag geregelt werden?


Im Arbeitsvertrag ist nichts dergleichen geregelt. Einzig in der zum Arbeitsvertrag gehörenden Stellenbeschreibung steht, dass ich mich durch "Eigeninitiative und Teilnahme an Herstellerveranstaltungen" auf dem Laufenden halten soll. Über die anfallenden Kosten ist nichts geregelt. Allerdings war noch nie einer der Trainer bei einer sog. Herstellerveranstaltung, uns wird dafür auch keine Zeit eingeräumt.

@Nimroy: Dankeschön. Leider ist darin noch nicht die Antwort zu finden, denn die für den Telearbeitsplatz geforderte "individuelle oder betriebliche Regelung" gibt es bei uns nicht. *Schnief*
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Vogue

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Ort: Düren
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.03.2009 18:38
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So einen lustigen Arbeitgeber hatte ich auch. Er wollte weder den Rechner stellen, noch die Software. (Kommentar dazu: „Da koop isch den janzen Mist für 10.000 € und dann kütt der näxte Jgrafikker und braucht watt anderes!“)
Leider ist er nicht einsichtig gewesen und ich musste kündigen. Eine andere Lösung gab es leider nicht. (Ging dann auch in die Richtung "Benutz Bilder von der Konkurrenz und bearbeite die ein bisschen!")

Glaube aber kaum dass das die einzige richtige Lösung ist… *zwinker*
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Moosegirl
Threadersteller

Dabei seit: 19.06.2008
Ort: Stade
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.03.2009 18:51
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Noch versuche ich, eine Kündigung meinerseits zu umgehen. Der Job an sich macht mir jede Menge Spaß, nur der Chef hat ziemlich absurde Vorstellungen. Wenn er mir nicht die nötigen Lizenzen zur Verfügung stellt (was bei den im Unternehmen vorhanden Volumenlizenzen nichtmal mit Mehrkosten verbunden sein dürfte), dann kann ich die Programme halt nicht gut genug. Spätestens wenn die Teilnehmer dann auf den Bewertungsbogen schreiben, dass der Trainer keine Ahnung hat, sollte er das ja merken. Aber den Stress unwissend vor Schulungsteilnehmern zu stehen würd ich mir gerne ersparen.
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