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C H W O N S
Threadersteller
Dabei seit: 03.05.2004
Ort: -
Alter: 31
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Verfasst Mo 27.11.2006 14:04
Titel gerichtsstand auf rechnung? |
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Hab da mal ne Frage: muss eigentlich der Zusatz "Gerichtsstand ist für beide Teile Musterhausen" auf eine Rechnung drauf oder nicht? Normalerweise steht das ja auf dem Briefpapier, bei uns leider nicht. Jetzt ist die Frage ob man es als Zusatz mit unter die Rechnung nehmen soll bzw. MUSS??
Also uns ist klar, was alles auf einer Rechnung drauf muss, aber in dem Fall sind wir hier alle ein bischen planlos ...
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benjo
Dabei seit: 06.05.2003
Ort: hamburg
Alter: -
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Verfasst Mo 27.11.2006 14:06
Titel
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nein, muss nicht auf eine rechnung.
gerichtsstand ergibt sich aus BGB bzw. HGB und wird nur in verträgen usw. verwendet.
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C H W O N S
Threadersteller
Dabei seit: 03.05.2004
Ort: -
Alter: 31
Geschlecht:
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Verfasst Mo 27.11.2006 14:13
Titel
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gut, vielen dank!
hat mich auch schon gewundert, ich kenns auch nur von AGB / Lieferbedingunen etc. Und da stehts bei uns ja drin.
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