mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 15:16 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [GEMA] und Internet - Wann kriegt man welchen Ärger?! vom 18.07.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [GEMA] und Internet - Wann kriegt man welchen Ärger?!
Seite: Zurück  1, 2, 3
Autor Nachricht
Ballroom Schmitz

Dabei seit: 18.03.2004
Ort: -
Alter: 50
Geschlecht: -
Verfasst So 18.07.2004 17:10
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Waschbequen hat geschrieben:
Ein Großteil der Einnahmen geht bei der Gema für die Verwaltung drauf, und eben diese kleinen Künstler kriegen da meist so gut wie nix raus - kenne da selbst Beispiele. D.h. für die lohnt sich das überhaupt nicht mehr, allein die größeren kriegen viell. noch was vom Kuchen ab.


Nicht ganz korrekt, die Verwaltungskosten halten sich prozentual im Rahmen. Dem Gegenüber stehen dann aber auch Einnahmen, die nicht ausgeschüttet werden können, da der/die Urheber nicht GEMA-Mitglied sind (Konzertveranstalter muss aber trotzdem GEMA abführen) oder auch solchen, die in der GEMA sind, aber keine Musikfolgen einreichen, was ich selber oft genug erlebt habe.
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 3558
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mo 19.07.2004 00:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

aUDIOfREAK hat geschrieben:
anhand eines bogens (den es auf der gema seite gibt) wird festgestellt in welchem umfang diese leistung zu erbringen ist (dort wird festgestellt, wie lange das lied zu hören ist, bzw. wie oft, und geschätzt wieviele dieses lied wohl hören werden - ist zwar eigentlich eher für veranstaltungen gedacht aber das wird sicherlich in diesem fall hier auch angewandt).

>

hast du den link zu diesem bogen grad parat?
hab auf anhieb nichts auf der seite gefunden...

* Ich will nix hören... *
 
Anzeige
Anzeige
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.07.2004 07:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

dp hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
anhand eines bogens (den es auf der gema seite gibt) wird festgestellt in welchem umfang diese leistung zu erbringen ist (dort wird festgestellt, wie lange das lied zu hören ist, bzw. wie oft, und geschätzt wieviele dieses lied wohl hören werden - ist zwar eigentlich eher für veranstaltungen gedacht aber das wird sicherlich in diesem fall hier auch angewandt).

>

hast du den link zu diesem bogen grad parat?
hab auf anhieb nichts auf der seite gefunden...

* Ich will nix hören... *


musst du gucken richtig auf webseite von gema Lächel
mittlerweile hamse sogar spezielle dokumente für die intetrnetnutzung... da sollte eigentlich alles drinstehen Lächel
http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/index.shtml#1
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.12.2009 15:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich weiß, ist schon ein uralter Thread. Aber der folgende Link ist brandaktuell und passt dazu:
BGH-Urteil könnte GEMA in Bedrängnis bringen
Zitat:
Das bedeutet, dass Werbung im Allgemeinen nach Auffassung des Bundesgerichtshofes nicht zu jenen Gebieten zählt, auf denen die GEMA ihre Mitglieder vertreten darf.


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Fr 04.12.2009 15:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
naturalshirts

Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 04.12.2009 23:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

aUDIOfREAK hat geschrieben:


ob die gema jungs jemanden mit ner privaten webseite wegen unerlaubter nutzung eines musikstückes an den eiern packen wage ich allerdings mal zu bezweifeln. ich denke so lange mit der seite kein geld verdient wird wird das ja wenige leute jucken

Klar, genausowenig wie gewisse Bildagenturen bei privaten oder nichtkommerziellen Webseiten beide Augen zudrücken, wenn dort deren Bildmaterial verwendet wird. Ist ja nur privat! Juckt ja keinen! Ne Leute! Musik lässt sich genauso leicht identifizieren wie Bilder und unterliegt ebenfalls den Urhebrrecht.

Kurioserweise müssen sogar Musiker, die Mitglied in der GEMA sind, und auf einem Konzert ihre eigenen selbstgeschriebenen Stücke spielen, dafür GEMA-Gebühren zahlen. Ich habe mehrere Musiker als Kunden und auch Freunde, das ist bei allen so. Die haben ja auch Vorteile, wenn sie in der GEMA sind. Hier könnt ihr das nachlesen: http://www.gema.de/page/faq/
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 05.12.2009 02:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

GreenMan hat geschrieben:
Ich weiß, ist schon ein uralter Thread. Aber der folgende Link ist brandaktuell und passt dazu:
BGH-Urteil könnte GEMA in Bedrängnis bringen
Zitat:
Das bedeutet, dass Werbung im Allgemeinen nach Auffassung des Bundesgerichtshofes nicht zu jenen Gebieten zählt, auf denen die GEMA ihre Mitglieder vertreten darf.


Ich kann nur hoffen, dass die fehlenden Vorsilben »Eigen« noch irgendwann auftauchen …
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Wann kriegt man Berufsausbildungsbe.(bab) o. gibt es wohngel
GEMA und Internetvideo
GEMA Gebühren für Mixtape Competition?
Private Sportvideos auf HP veröffentlichen GEMA?
youtube: mein video mit gema lied?
Event Video Musik im Hintergrund GEMA?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.