Autor |
Nachricht |
ad1704
Threadersteller
Dabei seit: 15.01.2009
Ort: Langenfeld
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2010 10:29
Titel Gefällt nicht? Zahl ich nicht! |
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Moin Moin,
über die Suche habe ich leider nix genaues gefunden und deswegen frag ich hier mal an.
Für einen Kunden, von dem relativ viel kam, haben wir immer gut gearbeitet und es
gefiel auch immer soweit gut. Einige Projekte wurden gestaltet, aber immer nach hinten verschoben.
Jetzt hat der Kunde anscheinend, eine neue Agentur. Da einige Sachen schon einige Monate zurück liegen, welche angefangen wurden, würden wir diese gerne abrechnen, weil halt auch nix neues mehr kam. (Auch als Zwischenabrechnung möglich)
Kunde sagt jetzt: Wieso soll ich die bezahlen? Wurde ja nie fertig gemacht und haben ja auch nicht gefallen. Und das er noch NIE für nicht genommene Entwürfe, was zahlen musste. ( ??? )
Wie würdet Ihr verfahren? Auf einen Rechtstreit habe ich ehrlich gesagt keine große Lust.
Danke
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2010 10:32
Titel
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Zumindest ein paar INfos zu Vertrag und AGB wären noch hilfreich!
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Peter Lustig
Dabei seit: 10.03.2010
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2010 10:39
Titel Aufwandsentschädigung |
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*rechtsanwalt ick hör dir trapsen*
Kommunikation ist alles, daher würd ich von vornherein auch vom Rechtsstreit absehen.
Du musst den Kunden überzeugen, daß du Arbeit mit den Projekten hattest - wie auch schon mit den erfolgreichen Projekten zuvor.
Hör auf dein Bauchgefühl und geb nicht zu schnell nach, wenn du ihm z. B. 50% Nachlass anbietest.
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ad1704
Threadersteller
Dabei seit: 15.01.2009
Ort: Langenfeld
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2010 10:40
Titel
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radschlaeger hat geschrieben: | Zumindest ein paar INfos zu Vertrag und AGB wären noch hilfreich! |
Auszug aus unseren AGBs:
Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von der Werbeagentur
“XXX” für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt,
zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Und nix anderes wurde vereinbart. Entwürfe sind somit als einzelne Leistung zu sehen.
Ich hoffe das hilft weiter.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2010 12:19
Titel
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ad1704 hat geschrieben: | Auszug aus unseren AGBs: |
AGB ist schon Mehrzahl.
ad1704 hat geschrieben: | Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von der Werbeagentur
“XXX” für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt,
zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. |
Das würde ich in einem Anschreiben an deinen Ex-Kunden höflich aber bestimmt zitieren.
Selbstverständlich sind auch Entwürfe eine volbrachte Leistung - unabhängig davon, ob sie deinem Kunden gefallen.
Wennn Du es vertreten kannst, kommen eine kleine Reduzierung der Restschulden als Angebot an den Kunden auch gut an.
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ad1704
Threadersteller
Dabei seit: 15.01.2009
Ort: Langenfeld
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Fr 17.09.2010 12:41
Titel
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Danke für eure Rückmeldungen. Haben dem Kunden soeben eine freundliche Email mit Hinweiß auf AGB geschrieben und das wir sogar noch auf Ihn zu gehen und ihm die Daten zur Verfügung stellen. Naja mal abwarten Kann euch ja auf dem laufenden halten
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ad1704
Threadersteller
Dabei seit: 15.01.2009
Ort: Langenfeld
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Fr 01.10.2010 10:25
Titel juhu |
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Alles gut... der Kunde hat bezahlt... warten wir nur noch darauf, dass der andere
Kunde auch noch zahlt... auch wenn ich es nicht glaube. Naja Mahnung #1
wird dann mal bald erstellt
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