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Thema: Frühzeitig aus O2 Vertrag aussteigen (Auslandsaufenthalt) vom 25.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frühzeitig aus O2 Vertrag aussteigen (Auslandsaufenthalt)
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ghost-media
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Ort: -

Verfasst Sa 25.08.2007 10:51
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Frühzeitig aus O2 Vertrag aussteigen (Auslandsaufenthalt)

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Guten Tag zusammen.

Ich bin für die nächsten 2 Jahre im Ausland (Spanien).
Da ich den O2- Vertrag dort nicht nutzen kann (Roamingkosten, usw), möchte ich den Vertrag vorzeitig kündigen.

Und jeden Monat 30 Euro zu bezahlen, obwohl ich den vertrag nicht nutze, find ich schwachsinn.

Wie kann ich das am besten anstellen, dass O2 mich frühzeitig aus dem vertrag lässt.

Ich bin für jede antowrt sehr dankbar.

MfG
marco
 
airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 25.08.2007 10:59
Titel

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Ui. Ich glaube sowas ist nur bedingt möglich, zumindest musst du auf jeden Fall dafür bezahlen, mehr für das Handy als für den Vertrag. Sprich einfach mit dem o2-Laden in deiner Nähe, vielleicht kannste den Vertrag ja auch an einen Freund übertragen oder so.
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Ganscha

Dabei seit: 19.06.2007
Ort: -easteregg-nest
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 25.08.2007 11:00
Titel

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Hi


Ich habe vor einiger Zeit wegen dem selben Problem mal bei Vodafone nachgefragt,
und die haben mir dort gesagt, das wenn man aus beruflichen Gründen für längere Zeit ins Ausland geht
(und ich denke das es bei dir auch beruflich sein wird, warum du ins Ausland ziehst),
sie den Vertrag nach vorlegen der Bestätigungen (Arbeitgeber, Flugticket, Visum usw.) kündigen.

Aber warum rufst du nicht einfach die Servicenummer von O2 an?
Die wissen mit Sicherheit die Kritierien wie man aus dem Vertrag raus kommt.

Gruß, Ganscha
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teufelchen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 25.08.2007 11:32
Titel

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O2 Original oder über einen Anbieter Debitel Talkline etc.?

Seit wann läuft der Vertrag, bzw. wie lange noch?

Was für ein Handy? (hochwertiges Gerät?)



Also bei O2 Original geht das nicht!!!

Du kannst vorzeitig kündigen, musst aber die Grunggebühren der restlichen monatlichen Laufzeit vorstrecken!!
30 € GG ist heftig, du hast noch die Opption in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Das Wechseln kostet dich aber auch zwischen 25 - 50 € (jenachdem wie hoch die Abstufung ist)
Der niedrigste Tarif denn es bei O2 gerade gibt geht aber dennoch nicht unter 10 € GG!!

Der Grund warum du nicht aus dem Vertrag raus kommt ligt daran das du dich beim Kauf daran gebunden hast,
du kommst zwar frühzeitig raus, musst aber die GG bezahlen.
Denn die Grundgebühren sind ja im Prinziep nichts anderes als eine Rate für das Handy das zu zum Vertrag bekommen hast.
Wenn du dann den Vetrag kündigst musst du das Handy auf jeden Fall bezahlen, somit die Grundgebühren die noch offen sind!
Das Handy nehmen Sie nicht zurück da es ja schon in Gebrauch ist und an Wert verliert!

Wenn du Glück hast kannst du aus einem Triftigen Grund auf kullanz rauskommen.
Dazu musst du kündigen und es prüfen lassen. Wie gesagt kommt aber auch immer auf den Einzelfall an.
Vielleicht hast du schon so lange Grundgebühren bezahlt das das Handy bereits bezahlt ist.

Wenn du bei O2 bist kannste dich an die Kundenhotline wenden,
die steht auf deiner Rechnung drauf.

Wenn du aber bei einem andren Anbieter wie Talkline oder Debitel bist sieht es anderst aus.
Und das war alles unverbindlich und ist keine Rechtsauskunft!

Viel Erfolg

Lächel
 
ghost-media
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 25.08.2007 14:04
Titel

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Also, ich hab bei O2 angerufen, und denen das geschildert, und die haben zu mir gesagt, dass ich den vertrag solange "Einfrieren" kann. Aber die Zeit, wo ich den vertrag stilllege, kommt im nachhinein, zur vertragslaufzeit dazu. (Im klartext eigentlich schwachsinnig).

Nun hab ich mir überlegt, wenn ich die karte sperren lasse, und das handy als gestohlen angebe, müssten die mir doch eigentlich rauslassen, ich zahl ja nicht, für etwas, das ich gar nicht mehr habe.

Ich habe hier vom einwohnermeldeamt, eine bestätigung, dass ich jetzt hier wohne.
Normalerweiße kann ich denen das doch vorlegen, und den vertrag kündigen.
 
teufelchen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 25.08.2007 14:13
Titel

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Das Sperren der Karte ist nur eine Sicherheitsmaßnahme also vorrübergehend,
solange bis du von denen wieder eine neue Karte bekommst.

Danach ist der Vertrag seitens O2 aufrechterhalten!
Du kannst den Diebstahl des Handy bei der Polizei anzeigen.
Aber das interessiert die dann nicht mehr was du mit deinem Handy anstellst.

Wenn du es kaputt machst kannst du auch nicht sagen
"ich zahl ja nicht, für etwas, das ich gar nicht mehr habe"
Das ist dein Risiko!

Lächel


ghost-media hat geschrieben:
Ich habe hier vom einwohnermeldeamt, eine bestätigung, dass ich jetzt hier wohne.
Normalerweiße kann ich denen das doch vorlegen, und den vertrag kündigen.


Hast du ein Wort gelesen, von dem das ich geschrieben habe?! * Ich bin ja schon still... *

Du kannst das denen vorlegen und kommt aus dem Vertrag raus,
aber du kommst wahrscheinlich nicht umhin die Grundgebühren der noch offenen mtl.-Laufzeit zu bezahlen.

Hast angerufen aber doch nicht angerufen,
frag doch da nochmal genau nach!

Viel Erfolg!

Lächel


Zuletzt bearbeitet von am Sa 25.08.2007 14:22, insgesamt 3-mal bearbeitet
 
Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst So 26.08.2007 10:21
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ghost-media hat geschrieben:
Also, ich hab bei O2 angerufen, und denen das geschildert, und die haben zu mir gesagt, dass ich den vertrag solange "Einfrieren" kann. Aber die Zeit, wo ich den vertrag stilllege, kommt im nachhinein, zur vertragslaufzeit dazu. (Im klartext eigentlich schwachsinnig).

Wieso ist das schwachsinnig? Das ist doch genau das, was du willst. Nach zwei Jahren (oder wann auch immer) kannst du den Vertrag wieder aufnehmen und zahlst bis dahin keine Gebühren.
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nod74

Dabei seit: 30.08.2007
Ort: MZ
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.08.2007 11:59
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Ist kein Problem,

selben Fall Hatte ich auch! Bin nach Spanien gezogen und konnte meinen Vertrag mit dem Außerordentlichen Kündigungsgrund kündigen.

Habe folgendes geschrieben:

Kündigung des Vertrags xxxxx zum 1. November 2006
Kundennummer: xxxxxxx



Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich aus beruflichen Gründen ab dem 1. November 2006 für unbestimmte Zeit nach Spanien ziehen werde, mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und kündige hiermit
den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag mit der Vertragsnummer xxxxx sowie alle darin enthaltenen Leistungen die da wären:

xxxxx

zum 1. November 2006.

Zum Beweis meines Sonderkündigungsrechtes habe ich Ihnen meinen Arbeitsvertrag meines spanischen Arbeitgebers hinzugefügt. (oder Aufenthaltsbescheinigung od. ähnliches)


Ich bitte um eine kurze schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

xy

Wichtig:

Das ganze dann noch als Einschreiben mit Empfangsbestätigung abschicken.

Fertig
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