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Thema: Fristsetzung - wie richtig? vom 10.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fristsetzung - wie richtig?
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Parabol
Threadersteller

Dabei seit: 09.08.2009
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Verfasst Mo 10.08.2009 08:53
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Fristsetzung - wie richtig?

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Hi,

ich habe eine Frage zur Fristsetzung. Wie viel Zeit gibt man einem Unternehmen das bereits 2 Monate über der eigentlichen Frist steht?
Teilt man die Arbeitschritte auf? Wenn ja wie?

Ich bin mir übrigens bewusst, dass ungültige Fristen durch die richtigen ersetzt werden. Ist trotzdem interessehalber.
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naturalshirts

Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 10.08.2009 09:22
Titel

Re: Fristsetzung - wie richtig?

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Parabol hat geschrieben:
Hi,

ich habe eine Frage zur Fristsetzung. Wie viel Zeit gibt man einem Unternehmen das bereits 2 Monate über der eigentlichen Frist steht?
Teilt man die Arbeitschritte auf? Wenn ja wie?

Ich bin mir übrigens bewusst, dass ungültige Fristen durch die richtigen ersetzt werden. Ist trotzdem interessehalber.


Hey parabol, hat deine Frage mit deinem anderen T zu tun? Gehört ja dann inhaltlich eigentlich zusammen oder?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mo 10.08.2009 09:26
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welche frist meinst du konkret? zahlungsfrist? fertigstellungsfrist?

wenn letzteres kommt es auf das projekt an (und vor allem dessen größe) und was schon fertig ist bzw. noch aussteht. das lässt sich so pauschal wohl nicht beantworten.
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Parabol
Threadersteller

Dabei seit: 09.08.2009
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Verfasst Mo 10.08.2009 10:07
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Ja, sie haben miteinander zu tun. Aber die Frage kann ebenfalls allgemein betrachtet werden, daher ein neuer Thread.

Es geht um die Fertigstellung von:

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Wie viel Zeit räumt man da noch ein?
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 10.08.2009 10:41
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als zahlungsziel oder zur leistungserbringung?

zahlungsziel kannst du dir ja aussuchen, gängig ist "ab sofort" oder "zwei wochen nach re-eingang".
leistungserbringung, keine ahnung, da gibt es kein gesetz.

bei frist überschreitung des zahlungsziels, vlt ne mahnung mit ner woche verlängerung, danach einklagen.
bei nicht erbrachte leistung ähnlich. neuen termin setzten je nach aufwand.
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.08.2009 11:58
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Das richtet sich nach dem zumutbaren Aufwand. Wenn es einen Projektplan mit Meilensteinen gibt, ist das Maximum der Frist der vorgesehene Zeitraum noch mal hinten dran. Übich würde ich eher was um die 50% des Zeitraums sehen, denn eigentlich (!) sollte ja schon was passiert sein, also nicht mehr der ganze Zeitrum nötig sein.

Wenn es keinen Projektplan gibt, dann müsste man nochmal konkreter werden, was denn in der Auftragsbestätigung an Leistungen aufgeführt wurde und welche Meilensteine man daraus ableiten könnte.
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Parabol
Threadersteller

Dabei seit: 09.08.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 10.08.2009 12:24
Titel

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Also hier die einzelnen Projekte.


1. Homepage / Forum / CMS Pflegemodul
2. Suchmaschienenoptimierung
3. Pressearbeit
4. Flyerdesign
5. 4Seitige-Firmenbroschüre
6. Logodesign
7. Briefbogendesign / Foliendesign
8. (Alle Eigentums & Nutzungsrechte)

Wie genau verhät es sich hierbei? Wie gesagt ein paar Monate sind bereits vergangen. Die zuletzt von mir gesetzte Frist betrug 4 Wochen. Jedoch ohne bisherige Resonanz endet sie im Laufe der nächsten Woche.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 10.08.2009 12:41
Titel

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wenn sie die frist nicht einhalten, wird der vertrag eben storniert. wenn gar nichts geleistet wurde, verlangst du auch alle vorabzahlungen zurück. wie lange man dafür braucht spielt doch dabei keine rolle, weil das einfach individuell zu sehen ist.
wenn sie dem vertrag nich nach kommen, wird denen der auftrag entzogen und punkt.
 
 
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