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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 09.07.2008 08:40 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Freigaben per E-Mail vom 09.11.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Freigaben per E-Mail
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Michael Triggaman


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Verfasst Fr 09.11.2007 16:03
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Freigaben per E-Mail

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Hallo zusammen,

ich meine hier mal einen Link zur rechtlichen Relevanz von E-Mail Freigaben gesehen zu haben, finde diesen aber leider nicht mehr.
Es geht um die Gültigkeit der Freigabe des Kunden per Mail nachdem er einen Korrkturabzug als PDF bekommen hat.

Vielen Dank.


Zuletzt bearbeitet von Michael Triggaman am Fr 09.11.2007 16:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK


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Verfasst Fr 09.11.2007 21:14
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vor gericht wird ne mail nicht wirklich anerkannt, weil man die zu leicht fälschen kann. gültig sind hier im grunde nur fax oder brief mit unterschrift des kunden... so zumndest mein wissensstand.
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Smooth-Graphics


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Verfasst Fr 09.11.2007 21:19
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Das stimmt nicht. E-Mail gehen auch, die müssen aber irgendwie ganz kompliziert toll digital signiert werden, was erstens ziemlich aufwändig ist und zweitens auch noch nen Haufen Geld kostet. Da darfst du dann aber auch Rechnungen schreiben.
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aUDIOfREAK


Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 28
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 09.11.2007 21:21
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Smooth-Graphics hat geschrieben:
Das stimmt nicht. E-Mail gehen auch, die müssen aber irgendwie ganz kompliziert toll digital signiert werden, was erstens ziemlich aufwändig ist und zweitens auch noch nen Haufen Geld kostet. Da darfst du dann aber auch Rechnungen schreiben.


hm ok wenn die digitale signatur dabei hast und der kunde auch, dann ja... aber wer hat das schon * Keine Ahnung... * dann lieber n fax schicken lassen. is ja auch kein beinbruch *zwinker*
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Smooth-Graphics


Dabei seit: 22.05.2006
Ort: Kaufbeuren
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Verfasst Fr 09.11.2007 21:22
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
Smooth-Graphics hat geschrieben:
Das stimmt nicht. E-Mail gehen auch, die müssen aber irgendwie ganz kompliziert toll digital signiert werden, was erstens ziemlich aufwändig ist und zweitens auch noch nen Haufen Geld kostet. Da darfst du dann aber auch Rechnungen schreiben.


hm ok wenn die digitale signatur dabei hast und der kunde auch, dann ja... aber wer hat das schon * Keine Ahnung... * dann lieber n fax schicken lassen. is ja auch kein beinbruch *zwinker*


eben *zwinker*
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Michael Triggaman


Dabei seit: 21.12.2005
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Alter: 31
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Verfasst Mo 12.11.2007 11:40
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Hmmm OK,

ich dachte man könnte sich das gefaxe sparen da der ein oder andere Kunde ab und an greitzt auf die Aufforderung die Freigabe doch bitte zu faxen reagiert.

Na ja, da müssen se dann wohl durch. Ist ja auch im Interesse des Kunden.


Danke euch.
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