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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 08.10.2008 04:45 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [Freiberufler] Wie verfasse ich meine AGB? vom 04.05.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Freiberufler] Wie verfasse ich meine AGB?
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Nimroy
Moderator

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Sa 12.05.2007 13:35
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nanu hat geschrieben:
mischpult hat geschrieben:

nanu hat geschrieben:

Zitat:
Für Mediengestaltung ist kein AGB erforderlich.
Beim Forum - bin mir nicht sicher, aber ich denke es geht auch ohne, aber Forenrichtinen sind sicher kein Luxus.
(wenn die Community über eine handvoll bekannter user hinausgeht)

Wie kommst Du bitte zu dieser Aussage?!


Bei einem onlineshop sind einige Angaben Pflicht (z. B. ein Link muss neben den Artikel zu den Versandkosten stehen)
Unverfängliche Angaben zu den Versandtkosten, Widerrufsrecht etc. sind bei einem onlineshop Pflicht.

Letztendlich wird ja online ein Kaufvertrag abgeschlossen, daher ist das mit einer Forencommunity oder einem Webdesignangebot nicht vergleichbar!! Beim Webdesignangebot (Internetpräsenz) ist ein AGB nicht Pflicht, da verlasse ich mich schon auf die Aussage eines Anwaltes u. einem Vertreter der IHK.

mischpult hat geschrieben:
Zitat:
nanu hat geschrieben:
Zitat:
Wenn du die AGBS, wirklich selbst machen willst, hast du sicher viel mehr Arbeit wie der Anwalt.
Es ist halt nicht so einfach mit dem Durchblick - im Dschungel der Paragraphen.

http://agb-giftkueche.de/
Hast Du auch deine AGB selbst zusammen gestrickt?! Kennst Du professionell arbeitende Leute, die das machen?


Ich habe selbst kein AGB geschrieben, welches ich auch anwende!!
Ob ich Leute kenne die das professionell machen?? Ja, Anwälte *zwinker*

Tipp am Rande, sich niemals (ohne Jurastudium) darauf einlassen für Kunden ein AGB für einen Onlineshop zu schreiben.


Das verwechselst du glaub ich mit der Veröffentlichungspflicht!
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 12.05.2007 13:43
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Nimroy hat geschrieben:
Das verwechselst du glaub ich mit der Veröffentlichungspflicht!


Gut, nennen wir es einfach Informationspflicht.

Ein AGB ist in keinem der genannten Fälle prinzipell pflicht!

Zitat:
Informiert werden muss über die einzelnen zum Vertragsschluss führenden technischen Schritte, die Speicherung des Vertragstextes durch den Anbieter und den Zugang des Verbrauchers zu dem gespeicherten Vertragstext.

Zitat:
Sofern der Anbieter AGB verwendet, ist auf Folgendes zu achten. AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam in den Vertrag mit einbezogen werden.


Quelle:
http://www.123recht.net/Leitfaden-Informationspflichten-Online-Shop__a21881.html
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 14.05.2007 10:39
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nanu hat geschrieben:
Ein AGB ist in keinem der genannten Fälle prinzipell pflicht!


Warum hat das fast jede Agentur welche? Hmm...?!

Hab gerade mal hier AGB von einer (Nonprint)Agentur vorliegen.
Hier les ich allein schon 2-3 Dinge, die ich wichtig finde und wahrscheinlich nicht im HGB oder BGB festgeschrieben sind.

....
3. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

6. Technisch bedingte Farb, Ton- oder Konturenabweichungen vom Auftrag sind vorbehalten und rechtfertigen keinen Preisnachlass. Das gilt insbesondere bei der Darstellung durch verschiedene Grafikkarten, Monitore.

13. Die Einspeisung von Daten durch den Kunden erfolgt unter Beachtung aller gesetzlicher Bestimmungen (...)

Ist es nicht einfacher einmal die AGB schreiben zu lassen und jemanden zu haben, der dafuer gerade steht, als in jedem Fall dann einen Rechtsanwalt zu bemuehen oder die richtigen Sachen im HGB u. BGB zu suchen?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 14.05.2007 10:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 31
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.05.2007 13:36
Titel

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Mischpult hat geschrieben:
Warum hat das fast jede Agentur welche? Hmm...?!


Ist in etwa ähnlich zu behandeln wie die Frage wozu wir Anwälte an sich brauchen ,da doch eh alles im Gesetz steht.

Mischpult hat geschrieben:
Ist es nicht einfacher einmal die AGB schreiben zu lassen und jemanden zu haben, der dafuer gerade steht, als in jedem Fall dann einen Rechtsanwalt zu bemuehen oder die richtigen Sachen im HGB u. BGB zu suchen?


Ist meines Erachtens auch die Grundaussage hier. Natürlich ist es gut welche zu haben.!
ABER besser keine als falsche und unprofessionelle und grundsätzlich sind sie nunmal keine Pflicht.
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