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Thema: Freiberufler und der Vertrieb von Waren vom 20.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Freiberufler und der Vertrieb von Waren
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AntiGen
Threadersteller

Dabei seit: 20.10.2008
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.05.2010 09:54
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Freiberufler und der Vertrieb von Waren

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Hallo, ich hoffe, ich bin hier im richtigen Bereich für meine Frage. Leider konnte ich im Internet nichts dazu finden und auch die SuFu hat nichts brauchbares ausgespuckt (zugegebener Maßen wusste ich auch nicht wirklich, wie ich danach suchen sollte...).

Mein Problem ist folgendes:
Ich bin freiberuflich als Grafiker und Illustrator tätig. Als ich mich vor kurzem bei einem Unternehmen in meiner Nähe als Freelancer vorgestellt habe, fand der Inhaber sofort Gefallen an einer Reihe kleiner Illustrationen, die ich mal in eigener Sache gemacht habe und somit bisher noch nicht genutz werden. Er hat dann sein Interesse geäußert, aus diesen Darstellungen eine Marke mit daraus resultierenden Produkten herstellen zu wollen (das übliche: Klamotten, Postkarten, Tassen, Plüschtiere, ...). Gemeinsam haben wir jetzt schon einiges geplant und das Projekt könnte rein theoretisch anlaufen.
Da er jedoch möchte, dass es unser gemeinsames Produkt sein soll, war es sein Vorschlag mit mir eine GbR zu gründen, wir gemeinsam sämtliche Kosten teilen und auch sämtliche Einnahmen fair teilen. Klingt ja soweit ok, nur wäre ich in dem Fall genauso für den Vertrieb verantwortlich, wie auch er. Und da kommt das Problemm: Als Freiberufler darf ich ja eigentlich nicht mit Produkten handeln (sofern es sich nicht um reine Kunstgegenstände handelt). Außerdem möchte ich keine GbR gründen, da ich finanziell noch nicht sehr fest im Sattel sitze und im Falle eines Nach-hinten-losgehens des Projektes mit allem haften müsste, was ich besitze. Da ich mir eine Wohung mit meiner Freundin teile, würde ich diese (also meine Freundin) ja ebenso in Mitleidenschaft ziehen und das Risiko ist mir dann doch zu groß.

Meine Fragen sind also folgende:

Welche Möglichkeit gibt es, das Ganze so zu regeln, dass ich trotz allem freiberuflich bleiben kann (ich möchte kein Gewerbe anmelden müssen)? Meine Vorstellung dazu wäre diese: Mein Geschäftspartner vertreibt alles als SEIN Produkt und ich liefere lediglich die dafür nötigen Designs und Grafiken (wie in jedem normalen Produktdesign). Dafür wird als Honorierung eine prozentuale Gewinnbeteilung festgelegt. Geht das so einfach?

In dem Fall, letztgenanntes würde funktionieren, wie verhält es sich dann mit dem Geld, dass ich zur Produktion bereitstellen würde? Ist das als gewöhnliche Geschäftsausgabe beim FA meldbar?

Wie komme ich um die GbR rum?

Und weiß jemand, wie es zwischen Verlagen und Autoren geregelt wird? Das scheint mir immerhin ein ähnlicher Fall zu sein. Autoren sind in der Regel ja auch freiberuflich und manchmal müssen auch diese einen Teil der anfänglichen Produktionskosten tragen (wenn auch selten) um dann anschließend am Gewinn beteiligt zu werden. Allerdings würde das Risiko des eventuellen Verlustgeschäftes hier hauptsächlich beim Verlag liegen. Wie wäre das zu regeln, dass beide ein ähnliches Risiko eingehen, ohne eine GbR gründen zu müssen.


Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen und habe alles einigermaßen verständlich erklären können.
Vielen Dank schonmal an alle, die sich das hier zumindest durchlesen... * Ich bin unwürdig *


Gruß,
Das AntiGen
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Do 20.05.2010 11:19
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Ich würde als Illustrator (respektive Autor) keine Kosten und Risiken an den Projekten meiner Auftraggeber tragen wollen. Und eine Gewinnbeteiligung ist trotzdem machbar, wenn auch nicht alle das wollen. Das ist aber wieder ne andere Geschichte.

Wenn der Kunde deine Arbeiten gut findet und im Kopf schon auf Tassen, Shirts und Mousepads druckt, dann ist das doch SEINE Aufgabe, das auch umzusetzen. Wieso auf einmal anders? Du lieferst das Design, bekommst dafür ein Honorar und wenn möglich eine prozentuale Beteiligung. Ob der Kunde dann Tassen oder doch Unterwäsche bedruckt, kann dir ja erstmal egal sein, so lange geregelt ist, dass er nicht auf einmal auch Bücher damit herstellt, die Figuren als Sympathieträger nutzt oder die Rechte an Dritte weiterverkauft, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Dafür macht ihr einen Vertrag. Da stehen die Nutzungsrechte drin, die Zahlungsziele, Preise, Abgabefristen etc. Und was passiert, wenn sich an irgendwas davon nicht gehalten wird.

Ich würde nicht deswegen eine GbR gründen wollen, wozu? Damit der Kunde das Risiko nicht alleine tragen muß, für nix anderes. Aber er will Gewinn mit deinen Sachen machen, also muß er schon ein wenig riskieren. Das ist sein Job. Genau wie der Verlag riskiert, dass das Buch ein Flopp wird. Aber dann zu sagen, wenn das Ding nicht läuft (weil der Verlag vielleicht nicht genug Werbung gemacht hat, wer weiß das schon?) zahlt der Illustrator die Hälfte des Honorares zurück oder so geht mal gar nicht. Wieder nur ein Beispiel.

Nur meine Meinung zu dem Thema...
 
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AntiGen
Threadersteller

Dabei seit: 20.10.2008
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Verfasst Do 20.05.2010 11:50
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Dankeschön für die schnelle Antwort. (btw: Ich bin übrigens ein großer Fan deiner Arbeiten * Ja, ja, ja... * )

Und ganz ähnliche Gedanken hatte ich natürlich auch. Da der Kunde aber nicht als einziger die Risiken des "Floppens" tragen möchte, haben wir eben überlegt, wie sich die Verantwortung gerecht verteilen ließe. Die Person ist bisher auch kein Produzent von irgendwelchen Produkten sondern Inhaber eines recht großen Firmenportals. Daher hat er eben entsprechende Kontakte zu Leuten, mit denen Zusammengearbeitet werden kann (zwecks Herstellung). Meine Grafiken brachten ihn dann auf die Idee, eine Art "Merchandise" zu produzieren. Da dies für ihn genauso neu ist, wie für mich, möchte er nicht, dass alles an ihm hängen bleibt. So eine Produktlinie ist ja auch in meinem Interesse.

Das wäre auch eine riesen Chance für mich, aber ich möchte mich eben auch nicht in etwas verstricken, dass mich nachher genauso gut richtig reinreißen kann. Wenn ich nun sage, ich würde wollen, dass er das alleinige Risiko tragen solle, wird er das vermutlich nciht mitmachen. Und das wäre auch schlecht für mich... Also momentan fehlt mir ein bisschen der Durchblick, was am besten zu tun wäre * Keine Ahnung... *
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Do 20.05.2010 12:01
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Dann ab zum Anwalt würde ich sagen.

PS: Danke Lächel
 
AntiGen
Threadersteller

Dabei seit: 20.10.2008
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.05.2010 14:22
Titel

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Anwalt ist in meiner momentanen finanziellen Lage auch so eine Sache... Menno!
Aber du hast mir auf jeden fall schonmal weitergeholfen.

Ich werde mich noch mal mit ihm unterhalten und wenn es dann nicht klappt, dann klappt es halt nicht. Unabhängig von dieser Sache hat er mir noch einige Freelancer-Arbeiten in Aussicht gestellt und das ist doch auch schonmal was feines Lächel

Also vielen Dank nochmal
-hier bitte blumen-überreichenden Smilie einfügen-
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.05.2010 14:41
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AntiGen hat geschrieben:
-hier bitte blumen-überreichenden Smilie einfügen-

büdde:

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