julyCIOUS
Threadersteller
Dabei seit: 05.02.2009
Ort: Esslingen a. N.
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.08.2009 09:21
Titel Fragen zu den AGB'S "wettbewerbs- und kennzeichenrechtl |
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Hallo Leute,
ich habe eine Frage zu einem Absatz in den AGB's; zu finden in den veröffentlichten AGB's von Werbeagenturen. Mich würde mal interessieren, was das genau bedeutet:
Zitat: | Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Werbeagentur XY nicht. |
oder auch
Zitat: | Alle Leistungen von XY (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Screendesigns, Farbausdrucke, HTML-Seiten, Internet-Module, Flash-Animationen, etc) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche, insbesondere die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen zu lassen. XY veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
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Danke schon mal vorab !
Zuletzt bearbeitet von julyCIOUS am Do 27.08.2009 09:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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