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fmmusic
Threadersteller
Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.04.2007 07:51
Titel frage zur MWST, dummerweise ausgewiesen |
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hallo leute,
mal ne steuerliche frage.
ich habe dummerweise letztes jahr an 2 kunden MWST ausgewiesen. wobei die beträge relativ gering waren.beim meine jahresausgleich sind die kopien ans FA irgendwie durchgegangen und der ausgleich 2006 ist erledigt.
jetzt die frage, was könnte im dümmsten fall passieren, wenn diese kunden ihr jahresende machen?
oder soll ich da was beim FA melden? will ja nicht als steuerhinterzieher dastehen...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.04.2007 08:15
Titel
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du solltest dich auf jeden fall beim finanzamt melden. auch wenn's geringe beträge sind - steuerhinterziehung bleibt steuerhinterziehung. im schlimmsten fall kommt ne betriebsprüfung und stellt fest, das du nicht umsatzsteuerpflichtig bist, aber trotzdem welche ausgewiesen hast. bei sowas kann das finanzamt ziemlich ungemühtlich werden und das kann für dich auch schnell teuer werden.
wie gesagt - melde dich beim FA. im grunde dürfte es ausreichen, wenn du ne nachträgliche umsatzsteuererklärung abgibst und den mwst-betrag aus deinen einnahmen ans finanzamt zahlst.
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fmmusic
Threadersteller
Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.04.2007 09:08
Titel
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dankeschön. aber wie soll ich eine umsatzsteuererklärung machen, wenn ich kein gewerbe habe?
ich habe die geringen beträge als privatrechnung geschrieben.
vielleicht ist es besser mit den kinden zu reden und die rechnung umzuschreiben. ohne MWST.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.04.2007 09:10
Titel
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fmmusic hat geschrieben: | dankeschön. aber wie soll ich eine umsatzsteuererklärung machen, wenn ich kein gewerbe habe?
ich habe die geringen beträge als privatrechnung geschrieben.
vielleicht ist es besser mit den kinden zu reden und die rechnung umzuschreiben. ohne MWST. |
am besten ist, du rufst direkt beim finanzamt an und erklärst deine situation. ohne gewerbe is das natürlich kokolores. im schlimmsten fall musst du den mwst-anteil aus eigener tasche nachzahlen würd ich mal behaupten. aber genau kann dir das nur wer vom finanzamt sagen...
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fmmusic
Threadersteller
Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.04.2007 09:16
Titel
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werde ich mal tun. vorher frage ich mal die kunden ob sie ihrer rechnungen schon beim FA eingereicht haben. wenn nicht, schreibe ich die rechnungen um und überweise die Steuer zurück.
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