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Thema: Frage zum Urheberrecht; Visitenkarten Farben für Internet vom 26.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage zum Urheberrecht; Visitenkarten Farben für Internet
Autor Nachricht
masterfes
Threadersteller

Dabei seit: 07.07.2008
Ort: -
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Verfasst Do 26.03.2009 22:50
Titel

Frage zum Urheberrecht; Visitenkarten Farben für Internet

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Hallo zusammen!

Ich habe mich bereits durch Google und durch das Forum FAQ gehangelt, aber keine richtige Antwort gefunden.

Folgendes:

Ein Arbeitskollege hat sich bei einer Agentur eine Visitenkarte für seine Firma entwerfen und drucken lassen.

Jetzt wollte er eine Internetseite haben und hat mir den Auftrag gegeben.

Sein Wunsch ist, dass die Webseite der Visitenkarte möglichst ähnlich sieht.

Jetzt meine Frage: Darf ich das genutzte Farbschema + die gleiche Schrift (in der sein Firmenname geschrieben ist, keine Standardschrift) einfach übernehmen, oder ist hier bereits eine Schöpfungshöhe erreicht?

Das einzige was ich dazu gefunden habe, *klick* gibt nur Aufschluss über den Schutz von Text und Bild.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank schon mal

masterfes
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EHST
Gesperrt

Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 27.03.2009 04:36
Titel

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Wo kämen wir denn hin, wenn Du das nicht dürftest? Natürlich darfst Du das, Du solltest sogar. *hehe* Es sei denn, dein Kumpel hat keine Nutzungsrechte für sein Logo.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 27.03.2009 09:49
Titel

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dafür hat er sich das logo ja gestalten lassen, für sein werbung. manche designer sind aber so kleinkarriert, das sie einem ihre nutzungsrechte aufzwingen die da besagen, dass dieses logo auschließlich für die vk ist und eine andere benutztung weiter vergütet werden muss. solche leute gehören in den knast und de bestraft, die so einen quatsch unterschreiben.

wenn keine rechte gesondert vereinbart wurden, gelten die "dem vertrag zweckdienlichen nutzungsrechte". er hat das logo für seinen werbeauftritt bestellt und will es auch so nutzen. also solltest du das logo und das farbschema für die gestaltung seiner homepage nutzen dürfen.
 
 
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