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ghostface
Threadersteller
Dabei seit: 01.07.2008
Ort: -
Alter: 112
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.03.2009 15:05
Titel Frage zum Urheberrecht |
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hallo,
ich hab folgenden fall, und bin mir nicht sicher wie das rechtlich aussieht;
drei freunde erstellen eine zusammen eine internetseite, einer bastelt die grafiken, einer den text und der dritte programmiert und ist projektleiter.
nun verkauft der projektleiter aber kurze zeit später das gesamte projekt (die internetseite) an einen vierten. wie siehts denn da mit den rechten von den andren beiden aus? darf der das ohne ihre zustimmung und beteiligung verkaufen?
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.03.2009 15:12
Titel Re: Frage zum Urheberrecht |
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ghostface hat geschrieben: |
darf der das ohne ihre zustimmung und beteiligung verkaufen? |
Ja, ohne Grafik und Text.
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mynick81
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: Mosbach
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.03.2009 15:14
Titel Teilurheberschaft vs. gemeinsame Urheberschaft |
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Hallo,
so wie du es schilderst dürfte das relativ einfach sein - für den Anteil Grafik und Text muss er das Verwertungsrecht besitzen (i.d.R. im Vorfeld einholen). Das wäre eine Teilurheberschaft.
Habt ihr zusammen an teilen z.B. prinzipieller Aufbau, Idee etc. gearbeitet dann ist es eine gemeinsame Urheberschaft und ihr müsst euch auch gemeinsam über die Verwertung einigen.
Soweit von einem juristischen Laien die Einschätzung.
Gruß
Markus
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.03.2009 15:14
Titel
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Jeder hat die Rechte an seinem Teil der Arbeit; d.h. der Grafiker an den Grafiken und der Texter am Text. Am Besten ist es natürlich wenn sie das jeweils auch nachweisen können, z.B. in Form von Rohdaten. Dann können sie ganz klar eine entsprechende Vergütung, auf jeden Fall in einem schriftlichen Vertrag vereinbart, aushandeln und, falls diese verweigert wird, die Nutzung untersagen.
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Fr 20.03.2009 15:15, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ghostface
Threadersteller
Dabei seit: 01.07.2008
Ort: -
Alter: 112
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.03.2009 15:38
Titel
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jo, danke!
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mausi13
Dabei seit: 27.09.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.04.2009 09:40
Titel
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Scheint mir aber ziemlich kompliziert, wenn 3 an einem Projekt arbeiten von jedem einzeln die Nutzungsrechte
zu bekommen - klingt aber logisch, jeder ist ja Urheber seiner Werke.
Wie kann den der Projektleiter die Website verkaufen?
Kann er was verkaufen, wo er gar keine Nutzungsrechte von hat? Dreist!
Sollte man besser schon beim Angebot/Rechnung die Nutzungsrechte mit verkaufen? - Wie macht ihr das?
Die meißten Leute denke sowieso, habe Website gekauft und kann damit machen, was ich will (s.o.).
Nachher ist dann immer das gejammer groß - auf beiden Seiten!
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RAfodera
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.04.2009 12:17
Titel
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Hallo,
ich sehe es ähnlich: Man sollte sich auf jeden Fall im Voraus einigen, insbesondere über die Anteile an den Urheber- bzw. Nutzungs- und Verwertungsrechten.
Für den Veräußerer gilt jedoch folgendes: einen gutgläubigen Erwerb im Sinne des § 932 BGB kennt das Urheberrecht nicht, sodass sich der Erwerber dieses Projekts nicht auf seine fehlende Kenntnis berufen könnte. Er könnte daher auf Unterlassung bzw. fiktive Lizenzgebühren / Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Ich würde empfehlen die Rechte einheitlich zu veräußern und hierzu etwa als GbR aufzutreten.
Folgende Frage solltet ihr dabei bedenken: Wer soll für etwaige Mängel der Webseite haften? der Einzelne für seine Teile allein oder alle gemeinsam?
Gruß
AF
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