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Thema: Frage zum Thema "Ausfallhonrar" vom 18.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage zum Thema "Ausfallhonrar"
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CX-Film
Threadersteller

Dabei seit: 17.07.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 18.07.2009 00:37
Titel

Frage zum Thema "Ausfallhonrar"

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Hallo,

nachdem mir eine ärgerliche Sache widerfahren ist, habe ich eine Frage zum Thema Ausfallhonorar:

Es geht um die Anmietung filmtechnischer Geräte. Dazu erhielt ich eine Anfrage von einer Filmproduktionsfirma, die meine
Spezial-Geräte zur Erstellung von Filmaufnahmen mieten wollte. Zunächst wurden mit dem Assi der Firma Testversuche gemacht um festzustellen ob der gewünschte Aufnahmeerfolg mit dem Gerät erreicht würde. Der Test verlief erfolgreich ( 5 Stunden Arbeit). Dann wurde der Auftrag per e-mail erteilt. Darin wurde die Höhe des Honorar´s für Gerät und Operator
( Gerät und ich als Operator) genannt und es wurde ein Treffpunkt ( 120 Km von meinem Wohnort entfernt ) vereinbart.
Von dort sollte ich samt Gerät von einem Produktionsfahrer abgeholt und zum Drehort gebracht werden. Der Drehort wurde mir nicht mitgeteilt weil ich ja abgeholt werden sollte ( die Stadt war jedoch bekannt)

Am Drehtag bin ich zum vereinbarten Treffpunkt gefahren und war zur angegeben Zeit leistungsbereit zur Stelle. Der Produktionsfahrer war nicht anwesend. Nach halbstündiger Wartezeit habe ich den Aufnahmeleiter angerufen und dem mitgeteilt, dass der Produktionsfahrer nicht gekommen sei. Der Aufnahmeleiter versprach die Suche nach dem Kollegen und es wurde gleichzeitig ein 2. Treffpunkt vereinbart zu dem ich sofort fahren sollte. Dort angekommen wartete ich weitere zweieinhalb Stunden, jedoch traf der Produktionsfahrer wieder nicht ein. Nach dieser erfolglosen Warterei gab ich auf und fuhr unverrichteter Dinge nach Hause. Der Aufnahmeleiter war nicht mehr erreichbar.

Zu Hause angekommen habe ich sofort eine e-mail an die Firma gesandt und mitgeteilt, daß ich zu einen neuen Termin am Folgetag bereit sei. Daraufhin wurde mit lapidar mitgeteilt, daß die betreffenden Aufnahmen schon erledigt seien.

Nach § 649 BGB steht mir ein Ausfallhonorar zu . Der Vertrag (Auftrag ) wurde nicht gekündigt, es kam nicht zur Auftragsausführung weil ich nicht zum Drehort gebracht wurde, aus dem Verschulden des Auftraggebers. Grundsätzlich steht mir in solchem Fall 100% des Auftragswertes zu weil die für die beauftragte Arbeit vorgesehene Zeit ( ca 5 Stunden) in Gänze durch die Warterei und Hin-und Rückfahrt voll aufgebraucht wurde und ich in dieser Zeit keine andere Tätigkeit ausüben konnte. Ich war auftragsgemäß zur beauftragten Leistung bereit, die Auftragsausführung erfolgten aus alleinigem Verschulden der Produktionsfirma nicht.

Außerdem sind Fahrtkosten angefallen.

Ich wäre für eine rechtlich fundierte Meinung zu diesem Fall dankbar
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 18.07.2009 00:59
Titel

Re: Frage zum Thema "Ausfallhonrar"

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CX-Film hat geschrieben:
Ich wäre für eine rechtlich fundierte Meinung zu diesem Fall dankbar


Guck rechts! RA
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 18.07.2009 10:07
Titel

Re: Frage zum Thema "Ausfallhonrar"

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designzicke hat geschrieben:
CX-Film hat geschrieben:
Ich wäre für eine rechtlich fundierte Meinung zu diesem Fall dankbar


Guck rechts! RA


Jepp, so siehts aus. Die entsprechenden paragrafen, aus denen ein Anspruch resultieren könnte, kennst du ja schon. Du würdest hier also nix erfahren, was dich weiterbrächte. Such dir nen Anwalt und besprich mit dem das weitere Vorgehen. Sonst machst du hinterher nen Formfehler, der dich richtig Geld kostet.
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