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Thema: frage zu nutzungsrecht bei istockphoto.com vom 05.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> frage zu nutzungsrecht bei istockphoto.com
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Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.12.2007 13:59
Titel

frage zu nutzungsrecht bei istockphoto.com

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Hallo,

bin anscheinend zu blöd den Lizenstext von Istockphoto.com zu verstehen
Wir möchten ein Bild von istock für ein Plakat nutzen was 250mal in s/u-bahnen und bussen in einer deutschen Großstadt augehängt werden soll.


Frage. Dürfen wir das mit der normalen Lizens die wir beim Kauf des Bildes erworben haben?

Danke für Antworten
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Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.12.2007 14:15
Titel

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Warum solltet Ihr das nicht dürfen?

Zitat:
c) Permitted Uses. Subject to the restrictions described under Prohibited Uses below, the following are “Permitted Uses” of Content:

1. advertising and promotional projects, including printed materials, product packaging, presentations, film and video presentations, commercials, catalogues, brochures, promotional greeting cards and promotional postcards (ie. not for resale or license);
2. entertainment applications, such as books and book covers, magazines, newspapers, editorials, newsletters, and video, broadcast and theatrical presentations;
3. on–line or electronic publications, including web pages to a maximum of 800 x 600 pixels;
4. prints, posters (i.e. a hardcopy) and other reproductions for personal use or promotional purposes specified in (1) above, but not for resale, license or other distribution; and
5. any other uses approved in writing by iStockphoto.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.12.2007 14:26
Titel

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Deren Einschränkung (bzw deren erweiterte Lizenz kommt nur dann zum tragen, wenn ihr das zb auf Tassen, Merchandising-Artikel etc verwendet.

Die Standard-Verwendung in Printprodukten ist inder Standard-Lizenz enthalten und erlaubt.
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hastla

Dabei seit: 30.01.2008
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Alter: -
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Verfasst Mi 30.01.2008 14:20
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Hallo,

an alle - jetzt hätte ich eine blöde Frage - wie sieht denn das mit Drucken auf "Zuckerpapier" aus (natürlich mit Lebensmittelfarbe)? Dürften diese dann weiter verkauft werden?
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Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.01.2008 15:19
Titel

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hastla hat geschrieben:
Hallo,

an alle - jetzt hätte ich eine blöde Frage - wie sieht denn das mit Drucken auf "Zuckerpapier" aus (natürlich mit Lebensmittelfarbe)? Dürften diese dann weiter verkauft werden?


lies das Zitat da stehts doch drin... solange du die Direkt verkaufst ist es Ok wenn du die aber über Zwischenhändler Verkaufst musst solltest du nochmal direkt bei denen Anfragen
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Dobermann79

Dabei seit: 30.05.2008
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Verfasst Fr 30.05.2008 12:35
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Hi zusammen,

hätte auch noch mal eine Frage zu den AGBs von istockphoto. Bei der
Standardlizenz schreiben die für die Nutzung eines Bildes auf ner Webseite:

Zitat:
3. on–line or electronic publications, including web pages to a maximum of 800 x 600 pixels;


Was soll ich denn darunter verstehen? Dass meine Webseite nicht breiter wie 800px sein darf? Heutzutage
dürften ja die meisten Seiten breiter wie 800px sein.
Oder bezieht sich das auf die maximale Breite des Bildes?



Gruß
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Account gelöscht


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Verfasst Fr 30.05.2008 12:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Dobermann79 hat geschrieben:
Hi zusammen,

hätte auch noch mal eine Frage zu den AGBs von istockphoto. Bei der
Standardlizenz schreiben die für die Nutzung eines Bildes auf ner Webseite:

Zitat:
3. on–line or electronic publications, including web pages to a maximum of 800 x 600 pixels;


Was soll ich denn darunter verstehen? Dass meine Webseite nicht breiter wie 800px sein darf? Heutzutage
dürften ja die meisten Seiten breiter wie 800px sein.
Oder bezieht sich das auf die maximale Breite des Bildes?



Gruß


1. Das ganze gibt es auch auf deutsch: http://deutsch.istockphoto.com/license.php

2. Bei solchen Unklarheiten immer an den Service mailen, und sich eine Stellungnahme abholen. Wenn dir HIER jemand sagt, daß die 800x600 fürs Bild gelten, und bei istockphoto aber der komplette Screen gemeint ist (so unlogisch das wäre *zwinker*) dann bringt dir die Aussage von HIER rein gar nichts Lächel
 
 
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