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Thema: fotoverwendung auf referenzen vom 20.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> fotoverwendung auf referenzen
Autor Nachricht
georg
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2003
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Verfasst Do 20.12.2007 10:24
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fotoverwendung auf referenzen

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hallo zusammen,


für einen regionalen kunden habe ich eine "viel erfolg zur lokaleröffnung"-anzeige gestaltet. auf dieser anzeige ist ein foto verwendet das die besitzer des lokals vor ihrem restaurant zeigt, das foto wurde von einer fotografin gemacht und sieht aus wie ein 0815-digi-cam-schnappschuss (kein hoher künstlerischer wert, wenn überhaupt).

meine kunde hat von dieser fotografin auch die erlaubnis das foto zu nutzen, natürlih nur mündlich, aber das unter zeugen.

nun habe ich die von mir gestaltete anzeige auch auf meiner homepage bei den referenzen, da sie ja zum gesamtpaket meiner arbeiten für diesen kunden gehört.

jetzt habe ich eine email von der fotografin erhalten ich solle doch das foto bitte von meiner webseite nehmen da ich gegen die urheberrechte verstoße. aber wenn ich das foto aus dieser anzeige rausnehme dann wirkt die anzeige niht mehr, bzw. dann fehlt halt ein wichtiger gestalterischer teil.


kann mir denn jemand sagen wie es in diesem fall rechtlich aussieht? wenn ihr für eure kunden bilder erwerbt bzw. euch kunden fotos zur verfügung stellen und ihr mit diesen arbeit, zeigt ihr die arbeit als referenz, und muss man dann nocheinmal eine lizenz für dieses bild erwerben?

und wie haltet ihr generell fest dass ihr arbeiten der kunden als referenz nutzen dürft, also wie schreibt ihr das in eure agb´s? wo finde ich den perfekte agb´s für eine werbeagentur?


viele grüße,
georg
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 20.12.2007 10:32
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dafür gibt es hier einige threads die aber leider suchen musst. solche themen arten schnell aus, gerade was recht angeht.

in deinem fall, würde ich einfach mit der knipse sprechen und fragen ob es dann ok wäre, wenn du nen credit an das bild machst (gut leserlich). falls nicht, dann nimm die anzeige einfach vom netz. wer sich mit seinem bild so anstellt macht auch aus ner mücke nen elefanten...

das ist meine meinung dazu.
 
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d' Pat

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Verfasst Do 20.12.2007 10:36
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Ist halt die Frage wie die Vereinbarung war. Normal legt man fest ob man Bilder / Fotos für den einmaligen Gebrauch verwenden darf oder uneingeschränkt. Liegt was schriftliches vor ist die Sache klar - bei mündlicher Vereinbarung wirds dann komplizierter.

Mein Tip - mit der Fotografin freundlich sprechen und ne Vereinbarung für uneingeschränken (oder ausnahmsweise für diese Anzeige) Gebrauch treffen - evtl. dann halt noch ein wenig draufzahlen oder das Foto für die Anzeige draußen lassen. Über den künstlerischen Aspekt des Fotos kann eigentlich auch nur ein Gericht entscheiden - und das kostet ja dann noch mehr - Geld und Nerven
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Nimroy
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Verfasst Do 20.12.2007 10:37
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Nene, also da würde ich mich auf keine Diskussion mit der Fotografin einlassen. Du hast von deinem Kunden die Erlaubnis, die Anzeige zu zeigen (hoffentlich schriftlich). Und wenn der das uneingeschränkte Nutzungsrecht hat für diese Anzeige, dann ist in meinen Augen die Fotografin raus aus dem Rennen.

Weise freundlich aber bestimmt darauf hin, dass sich die Fotografin doch bitte mit deinem Kunden in Verbindung setzen soll, wenn es Streitigkeiten zum Nutzungsrecht des Bildes gibt.
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c_writer
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Verfasst Do 20.12.2007 10:56
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Re: fotoverwendung auf referenzen

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georg hat geschrieben:


kann mir denn jemand sagen wie es in diesem fall rechtlich aussieht?


Kompliziert. Denn hier liegen zwei verschiedene Rechts-Verhältnisse vor.

1. Welche Nutzungsrechte hat Dein Kunde an dem Bild erworben?
2. Welche Nutzungsrechte räumt er im nächsten Schritt dann Dir ein?

Zitat:
wenn ihr für eure kunden bilder erwerbt bzw. euch kunden fotos zur verfügung stellen und ihr mit diesen arbeit, zeigt ihr die arbeit als referenz, und muss man dann nocheinmal eine lizenz für dieses bild erwerben?


Das kommt darauf an, was in den Verträgen steht.

Es ist keinesfalls so, dass vorausgesetzt werden kann, dass Du automatisch irgendwelche Rechte hast, irgendetwas als Referenz zu nutzen.

Zitat:
und wie haltet ihr generell fest dass ihr arbeiten der kunden als referenz nutzen dürft, also wie schreibt ihr das in eure agb´s?


Argh. AGB. "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Nicht: "Allgemeine Geschäftsbedingungen's"

Das schreibt man da gar nicht rein, sondern regelt es individuell in Verträgen. Es gibt Kunden, die wollen nunmal nicht, dass Agenturen Aufträge als Referenz nutzen. Auch bei Millionenetats. Willst Du dann jedesmal die AGB ändern?

Zitat:
wo finde ich den perfekte agb´s für eine werbeagentur?


Nirgends. Die wirst Du individuell und auf Deine Erfordernis zugeschnitten mit einem (spezialisierten) Anwalt aufsetzen müssen oder komplett durch ihn erstellen lassen müssen, alles andere ist Pippifax.

c_writer
 
georg
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2003
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Verfasst Do 20.12.2007 11:17
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in welchen bereichen lagen bei euch die kosten um eure AGB (!) aufzusetzen? und welche punkte würdet ihr dringend empfehlen mit eun zuarbeiten? a

mit dem kunden habe ich bisher nur eine mündliche absprache, bzw. auch per email, reicht das?
soll ich dann je nach kunde quasi einen vertrag aufsetzen indem ich mir schriftlicjh bestätigen lasse dass er mir genehmigt meine arbeiten für ihn als referenz zu nutzen sowie dass er auch die erforderlichen rechte besitzt um mir das zu erlauben?!


wäre es nicht eine idee eine art MGI-AGB zu erstellen, bzw. eine sammlung von paragraphen und inhalten die wir so verwenden und die sinn machen?
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d' Pat

Dabei seit: 28.01.2003
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Verfasst Do 20.12.2007 13:39
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Also es ist mitlwerweile so dass feste Absprachen auch per email funktionieren. Allerdings nur wenn eine Bestätigung der email vorhanden ist. Sprich das übliche Schema. Anfrage / Angebot (in dem Fall Nutzungsrechte) / Bestätigung (kann ja sein dass es an die falsche Mail kommt) - an sonsten gibt es notwendigerweise keine rechtsbindung. Aber ich bin jetzt auch nicht der spezialist auf dem Gebiet. Am besten du schließt dich in nem Anwaltsforum oder so kurz - da gibts glaub welche. Kenn aber auch keinen link jetzt.

Zuletzt bearbeitet von d' Pat am Do 20.12.2007 13:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Do 20.12.2007 14:41
Titel

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georg hat geschrieben:
in welchen bereichen lagen bei euch die kosten um eure AGB (!) aufzusetzen?


Ich nutze als Freelancer keine AGB, es gelten die allgemeinen Bestimmungen des BGB und die individuellen, vertraglichen Vereinbarungen mit den einzelnen Auftraggebern.

Und was meine Agentur-Arbeitgeber für ihre AGB gezahlt haben, unterliegt der Schweigepflicht.

Zitat:
und welche punkte würdet ihr dringend empfehlen mit eun zuarbeiten? a


Alle, die Dir wichtig sind und die nicht besser individualvertraglich zu regeln sind.

Zitat:
mit dem kunden habe ich bisher nur eine mündliche absprache, bzw. auch per email, reicht das?


Im Zweifelsfall nicht.

Schau' Dich hier im "Recht"-Bereich um - jeden Tag auf's neue: 'Es gibt nichts schriftliches', 'wir haben das nur so abgesprochen' ... Hinterher ist das Heulen und Zähneklappern immer groß. Mails _können_ in gerichtlichen Auseinandersetzungen als Beweismittel zugelassen werden, _müssen_ es aber nicht. Das entscheidet dann der jeweilige Richter.

Die meisten juristischen Auseinandersetzungen liessen sich aber vermeiden, wenn anständige Verträge gemacht würden. Für Y&R und Hunderte anderer Agenturen ist das ganz normal.

Zitat:
soll ich dann je nach kunde quasi einen vertrag aufsetzen indem ich mir schriftlicjh bestätigen lasse dass er mir genehmigt meine arbeiten für ihn als referenz zu nutzen sowie dass er auch die erforderlichen rechte besitzt um mir das zu erlauben?!


Sinnvollerweise machst Du mit Deinem Kunden ein Pflichtenheft, in dem festgehalten ist, was wann von wem bis wann zu tun ist und ja, natürlich lässt Du Dir schriftlich zusichern, was Du als Referenz nutzen darfst und was nicht.

Wie willst Du denn sonst im Streitfall nachweisen, was Du darfst?

Zitat:
wäre es nicht eine idee eine art MGI-AGB zu erstellen, bzw. eine sammlung von paragraphen und inhalten die wir so verwenden und die sinn machen?


'Vorlagen' gibt es ja schin haufenweise, da z.B.:

http://www.werbecheck.de/html/vertrage_in_werbeagenturen_-_v.html

aber das sind eben Vorlagen. Hinz & Kunz schreiben das dann wortwörtlich ab und denken, das wäre dann o.k. Im Streitfall nützen solche von anderen abgeschriebenen AGB im Zweifel gar nichts. Es führt kein sinnvoller Weg daran vorbei, dass zumindest von einem Anwalt gegenchecken zu lassen.

c_writer
 
 
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