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nullhorn
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2006
Ort: Brend-City
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.05.2009 14:56
Titel Fotos von Mitarbeitern - Urheberrecht? |
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Hi Leuz,
wenn ich nun Fotos von unseren Mitarbeitern auf unsere Internetpräsenz stellen möchte, brauch ich dann eine Einverständnis von jedem einzelnen oder ist dies durch die Zugehörigkeit zum Betrieb hinfällig?
thx
flo
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.05.2009 14:59
Titel
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Nicht automatisch … muss im Vertrag stehen!
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koi-sh
Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.05.2009 15:00
Titel
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Betriebszugehörigkeit setzt Persönlichkeitsrechte nicht außer Kraft.
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koltast
Dabei seit: 22.09.2005
Ort: Mannheim
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.05.2009 15:01
Titel
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recht am eigenen bild. musste fragen.
frage: alle mitarbeiter wurden fotografiert? hat man denen nicht gesagt, wieso?
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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nullhorn
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2006
Ort: Brend-City
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.05.2009 20:04
Titel
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@ koltast
nö noch nich - ist jetzt eben die frage ob ich den "aufwand" betreiben "muss" sie alle zu fragen.
is ja kein problem - wollt nur wissen ob ich MUSS oder nicht - dann mach märs halt - stellt jetzt keine hürde da!
thx
flo
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.05.2009 20:23
Titel
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nullhorn hat geschrieben: | @ koltast
nö noch nich - ist jetzt eben die frage ob ich den "aufwand" betreiben "muss" sie alle zu fragen.
is ja kein problem - wollt nur wissen ob ich MUSS oder nicht - dann mach märs halt - stellt jetzt keine hürde da!
thx
flo |
Wir haben das im Studium so gelernt, dass im Moment des Fotogafierens das Recht am eigenen Bild keine Rolle mehr spielt, weil in diesem Moment wenn nicht gegen das fotografieren Einspruch widerlegt wird, das Einverständnis erklärt wird. Das bezieht sich auf einen Medienpraktischen Kurs (Journalismus), wie mit Bildrechten von Interviewpartnern oder Fotografierten Personen für Reportagen und andere Formen der Berichterstattung umgegangen wird.
Belgen kann ich das mit einer Quelle nicht - das war eine mündliche Aussage des Dozenten.
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buddha-brot
Dabei seit: 24.01.2006
Ort: Süd/Süd-West
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 15.05.2009 08:58
Titel
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type1 hat geschrieben: | Wir haben das im Studium so gelernt, dass im Moment des Fotogafierens das Recht am eigenen Bild keine Rolle mehr spielt, weil in diesem Moment wenn nicht gegen das fotografieren Einspruch widerlegt wird, das Einverständnis erklärt wird. Das bezieht sich auf einen Medienpraktischen Kurs (Journalismus), wie mit Bildrechten von Interviewpartnern oder Fotografierten Personen für Reportagen und andere Formen der Berichterstattung umgegangen wird.
Belgen kann ich das mit einer Quelle nicht - das war eine mündliche Aussage des Dozenten. |
Was ist denn, wenn der Fotografierte vom Bild gar nichts mit bekommt? Wie will er dagegen Einspruch einlegen. Das hieße ja, dass man sobald das Foto gemacht ist und man von der Veröffentlichung Wind bekommt, sein "stilles" Einverständnis widerrufen müsste.
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