Autor |
Nachricht |
Pinmania
Threadersteller
Dabei seit: 21.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 22.07.2006 14:12
Titel Fotos online stellen? |
|
|
Servus,
ich habe folgende Frage. Wir möchten gerne unsere Chronik einer Rettungswache von 1950 an, online stellen. Diese Chronik existiert seit ca. 1970 in Form von Schnellheftern mit Klarsichthüllen und einfach Fotos auf Papier geklebt, dazu halt noch einige Kommentare geschrieben. Nun ist die Frage ob man dieses einfach so Digitalisieren kann und ins Internet stellen kann. Es sind auch einige Fotos dabei, die eine Person in einer etwas negativen Lage zeigen oder wo der Text dazu etwas ins negative geht. Aber die meisten Bilder sind von Veranstaltungen, oder von irgendwelchen Aktionen wo etwas neu gebaut worden ist oder ähnliches. Die Personen die seit 1970 auf der Rettungswache waren, wissen dass das Buch auf der Rettungswache existiert und somit ja schon für jeden Besucher der Rettungswache einsehbar ist. Nun ist halt die Frage ob man es einfach 1 zu 1 umsetzen kann, weil wenn sie etwas gegen eine veröffentlichen haben, hätten sie es ja schon sagen sollen / müssen als es in die Ordner Chronik eingeflossen ist. Oder muss ich wirklich versuchen von jedem mir eine schriftliche Einverständniserklärung geben lassen? Wenn ja wie sieht so eine Einverständniserklärung aus?
Denn das größte Problem stellen die ehemaligen Kameraden da, die entweder unbekannt verzogen sind oder sogar leider schon verstorben sind.
Würde mich freuen wenn ich hier die Hilfe find. Vielen Dank im Voraus.
Pinmania
[edit]
Verschoben von Medienberatung und Marketing nach Recht
Zuletzt bearbeitet von tacker am Sa 22.07.2006 15:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
censored
Dabei seit: 10.05.2004
Ort: -
Alter: 27
Geschlecht:
|
Verfasst Di 25.07.2006 12:45
Titel
|
|
|
Wenn du 1 zu1 sagst, könntest du die Seiten so wie sie sind einscannen und uploaden. Schöner wäre es aber doch, diese aufzubereiten und ein schön gestaltetes Umfeld dazu zu schaffen. Bei den Bildern kann es tatsächlich Schwierigkeiten geben. Eigentlich kurz gesagt, darf nix ohne Einverständnis veröffentlicht werden, wenn (ich glaube) weniger als fünf Personen zu sehen sind (Individuum, keine Gruppe). bei verstorbenen gibts auch ne Regelung, ich kann mich aber net mehr so klar erinnern wie das war...Ist ja aber das Urhebergesetz, also nachschlagbar
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
heav
Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht:
|
|
|
|
|
schweinehund
Dabei seit: 25.07.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Di 25.07.2006 16:20
Titel
|
|
|
wenns das buch eh schon gibt... wayne.
klar kann man alles erbsenzählermäßig betrachten, aber realistisch gesehen, glaubst du dich wird jmd anklagen?
immerhin ist es online und nicht print und du kannst einzelne bilder problemlos wieder verschwinden lassen, wenn sich jmd dran stört.
|
|
|
|
|
saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Do 27.07.2006 11:12
Titel
|
|
|
schweinehund hat geschrieben: | aber realistisch gesehen, glaubst du dich wird jmd anklagen? |
|
|
|
|
|
SlipFinger
Dabei seit: 05.01.2005
Ort: Oberriexingen
Alter: 49
Geschlecht:
|
Verfasst Do 27.07.2006 14:12
Titel
|
|
|
Ich möchte auch mal mein beschränktes Wissen zur Verfügung stellen:
1. Erlaubnis vom Fotografen einholen, da das Bild in einem anderen Medium (Internet) abgebildet werden soll als ursprünglich angedacht
2. Erlaubnis der abgebildeten Personen einholen
Wenn Fotograf/abgebildete Person tot, muss die Erlaubnis von den Hinterbliebenen eingeholt werden.
Urheberrecht an Lichtbildern erlischt 50 Jahre nach Vollendung des Jahres der Veröffentlichung. Siehe auch UrhG §§ 69+72
Wenn das Bild ein Ereignis von öffentlichem Interesse abbildet und die abgebildeten Personen nur "Beiwerk" sind ist deren Erlaubnis nicht erforderlich, z.B. die Rettungswache bekommt einen neuen Rettungshubschrauber und auf dem Bild sind Hubschrauber und Crew abgebildet.
Wenn auf einem Bild mehrere Personen abgebildet sind und nur von einem Teil die Erlaubnis vorliegt, müssen die die keine Erlaubnis erteilt haben unkenntlich gemacht werden.
Wenn den abgebildeten Personen bekannt ist, dass es ein Buch mit den Bildern gibt und sie bis jetzt nicht Widerspruch eingelegt haben, kann davon ausgegangen werden, dass sie es bei einer Veröffentlichung im Internet auch nicht machen werden. Ist aber eine Grau-Zone, kann sein muss aber nicht. Habe gerade kein Gerichtsurteil parat.
|
|
|
|
|
Pinmania
Threadersteller
Dabei seit: 21.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht:
|
Verfasst So 20.08.2006 00:33
Titel Verträge ? |
|
|
Gibt es eventuell irgendwo Musterverträge, wie so eine Abtretung der Bildrecht aussehen kann sollte?
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
nachgemalte bilder online stellen
Stock Photos für Kunden nutzen
Stock Photos stilisiert für Logoentwurf nutzen - erlaubt?
Fernsehrecht: Online Medien nur 7 tage online?
Schrift in Rechnung stellen?
Design erstellt und zur Verfügung stellen
|
|