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Thema: Fotokalender scannen vom 02.05.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fotokalender scannen
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Jens75
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Verfasst Mi 02.05.2012 09:22
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Fotokalender scannen

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Hallo liebes Forum,

ich habe eine Anfrage bekommen, ob ich ein paar Bilder von einem Kalender scannen und rahmen kann. Jetzt bin ich mir nicht sicher, denke aber, dass ich das nicht so ohne weiteres darf, oder? Andererseits wurde der Kalender ja bereits veröffentlich und verkauft...

Dürfte ich die Bilder scannen, wenn ich die Namen der Fotografen davon mit integriere? Verändern will ich die Bilder nicht, nur ein Spruch sollte noch drauf. Aber wenn ich damit Probleme bekommen könnte, sage ich das lieber ab...

Danke für eure Hilfe!

Jens
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SL-Design

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Verfasst Mi 02.05.2012 10:02
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Wenn die gerahmten Scans ausschliesslich privat verwendet bzw. aufgehängt werden, sollte das kein Prblem sein.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 02.05.2012 10:24
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Re: Fotokalender scannen

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Jens75 hat geschrieben:
Andererseits wurde der Kalender ja bereits veröffentlich und verkauft...

was wolltest du uns damit sagen?

ich denke, das sollte für einen privaten kunden ok sein (legitim). das gibt dir im streitfall aber sicherlich kein recht. eine reprografie eines urheberrechtlch geschützen werkes ist ohne genehmigung eben nicht erlaubt. privat und kommerziell. aber vermutlich wird es keinen stören.
 
Nimroy
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Verfasst Mi 02.05.2012 11:17
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Re: Fotokalender scannen

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Nefliete hat geschrieben:
Jens75 hat geschrieben:
Andererseits wurde der Kalender ja bereits veröffentlich und verkauft...

was wolltest du uns damit sagen?

ich denke, das sollte für einen privaten kunden ok sein (legitim). das gibt dir im streitfall aber sicherlich kein recht. eine reprografie eines urheberrechtlch geschützen werkes ist ohne genehmigung eben nicht erlaubt. privat und kommerziell. aber vermutlich wird es keinen stören.


Richtig, es wird möglicherweise niemanden stören. Wie soll der Rechteinhaber denn auch davon erfahren? Aber:

Der Teufel ist ein Eichhörnchen. Dein Kunde hängt sich das ins Wohnzimmer, ein Tenniskumpel kommt zu Besuch, will das auch haben und dessen Golfpartner wiederum hat ne kleine Digitaldruckerei. Samt Online-Shop. Und weil keiner die Party bezahlen will wenn es Zoff gibt, ist der TE möglicherweise der letzte und wirst gebissen. Und schon alleine die Tatsache, dass er für die Scans Geld sieht (?) könnte im Falle eines Rechtsstreites dazu dienen, kommerzielle Absicht zu unterstellen. Und das es ein Kalender mit den Motiven gibt, heisst ja auch, dass ausdrücklich ein anderere mit den Bildern kommerzielle Absichten verfolgt.

Entweder doppelt und dreifach absichern (schriftlich) oder einfach mal den Mumm haben, zu halbseidenen Jobs "Nein" zu sagen. Schon aus Respekt der Arbeit von Kollegen gegenüber.
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Jens75
Threadersteller

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Verfasst Mi 02.05.2012 13:24
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Danke euch für die Antworten. Werde mal versuchen, den Fotografen anzuschreiben, was er für die Bilderrechte haben will. Das rechne ich dann mit ein und wenn es meinem Kunden zu teuer wird, soll er's halt lassen.

Viele Grüße und danke nochmal!

Jens
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